Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!

Anleihen / AIF, Crowd-Investment, Crowd-Test
Windanleihe Südwestpfalz mit 4,25 % Zins und Strompreisbonus
Die Wi IPP Invest Wind 1 GmbH & Co. KG will mittelbar in eine Windenergieanlage investieren, die seit vielen Jahren in Rheinland-Pfalz in Betrieb ist. Zur Finanzierung des Vorhabens bietet sie auf der Plattform wiwin ab 500 Euro Schuldverschreibungen an. Die Anleihe hat bei einer Laufzeit von rund drei Jahren einen Zinssatz von 4,25 Prozent pro Jahr. Zudem gibt es eine variable Bonuskomponente, die von der Entwicklung des Marktpreises für Windkraftanlagen abhängt.
Anbieterin und Emittentin des digitalen Wertpapiers „Windanleihe Südwestpfalz“ ist die Wi IPP Invest Wind 1 GmbH & Co. KG aus Gerbach in Rheinland-Pfalz. Ihr Geschäftszweck laut Anlagebroschüre (Stand: 1.2.2023): Planung, Errichtung, Erwerb, Betrieb, Stilllegung sowie Veräußerung von Windenergie- und Solaranlagen. Darüber hinaus ist das Unternehmen berechtigt, Gesellschaften zu erwerben, die Windenergie- und/oder Solaranlagen betreiben.
Welche Risiken bestehen bei der Anleihe? Wie hoch wäre der Bonuszins derzeit?
Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.
Die Geschäftsführung der Emittentin wird von ihrer Komplementärin, der wiwi Beteiligungs GmbH, ausgeübt. Diese wird durch Daniel Güttinger und Matthias Willenbacher vertreten. Willenbacher ist laut Anlagebroschüre auch Geschäftsführer der wiwin GmbH und der wiwi Beteiligungs II GmbH, die als Komplementärin der juwi Beteiligungs GmbH & Co. NaturPower 19 KG agiert.
Windrad Südwestpfalz seit 2006 in Betrieb
Die juwi Beteiligungs GmbH & Co. NaturPower 19 KG besitzt und betreibt das Windrad Südwestpfalz. Dieses will die Emittentin mittelbar kaufen, indem sie die Kommanditanteile an der juwi Beteiligungs GmbH & Co. NaturPower 19 KG erwirbt.
Bei dem Windrad Südwestpfalz handelt es sich nach Angaben der Emittentin um eine Windenergieanlage des Typs Enercon E-70 E4 mit einer Nabenhöhe von 113,5 Metern und einer Nennleistung von 2 Megawatt (MW). Die für den Betrieb der Anlage erforderlichen Flächen sind laut Anlagebroschüre mindestens bis zum Auslaufen der EEG-Vergütung am 31. Dezember 2026 gepachtet.
Repowering geplant
Das Windrad Südwestpfalz steht nahe der rheinland-pfälzischen Gemeinde Höheinöd und ist Teil eines Windparks von insgesamt drei Anlagen, die 2006 in Betrieb gegangen sind. Laut Anlagebroschüre ist geplant, die drei Anlagen zu repowern, also die Altanlagen durch weniger, aber dafür leistungsstärkere Windräder zu ersetzen. Die beiden anderen Windräder des Parks wurden 2022 durch ein Crowdinvesting von einer anderen Gesellschaft aus der wiwin-Unternehmensgruppe erworben. ECOreporter hatte sich dieses Crowdinvesting hier näher angesehen.
Das Gesamtinvestitionsvolumen inklusive aller Finanzierungsnebenkosten und Gebühren beläuft sich laut Anlagebroschüre auf 1,9 Millionen Euro. Das Emissionsvolumen der Windanleihe Südwestpfalz beträgt 999.950 Euro. Die weiteren 900.000 Euro für den mittelbaren Kauf des Windrads will die Emittentin nach eigenen Angaben aus Eigenmitteln beisteuern.
Laufzeit und Zins
Die Laufzeit der Schuldverschreibungen endet laut Basisinformationsblatt (BIB, Datum: 6.2.2023) am 31. Dezember 2026. Die Rückzahlung des Anlagebetrags soll größtenteils bereits vor Laufzeitende erfolgen: 20 Prozent Anfang 2024, 25 Prozent Anfang 2025, 25 Prozent Anfang 2026 und 30 Prozent Anfang 2027.
Die Emittentin ist ab dem 1. Januar 2025 berechtigt, die Schuldverschreibungen mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen. Die Vorfälligkeitsentschädigung beträgt in dem Fall laut BIB 50 Prozent der Zinsen, die auf die Schuldverschreibungen vom Kündigungszeitpunkt bis zum Laufzeitende noch fällig geworden wären. Die variable Bonuskomponente (siehe unten) wird bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht berücksichtigt.
Der Zinssatz der Anleihe beträgt 4,25 Prozent pro Jahr, bezogen auf ihren Nennbetrag abzüglich etwaiger schon geleisteter Rückzahlungen. Zudem erhalten die Anleihegläubiger laut BIB eine variable Bonuskomponente, die von der Entwicklung des technologiespezifischen Marktpreises für Windkraftanlagen an Land abhängig ist. Für die Berechnung werden die einzelnen Monatsmarktwerte für Wind an Land für ein Laufzeitjahr gemittelt („Jahresmarktwert“). Basis dafür sind die veröffentlichten Daten der Website netztransparenz.de.
Je nach Höhe dieses Jahresmarktwertes steht den Anlegerinnen und Anlegern laut BIB rückwirkend für das vergangene Kalenderjahr ein variabler Bonuszins zu. Dieser beträgt 0,5 Prozent pro Jahr, wenn der Jahresmarktwert über 9 Cent/kWh liegt, 1 Prozent bei einem Jahresmarktwert von über 11 Cent/kWh und 1,5 Prozent bei einem Jahresmarktwert von mehr als 13 Cent/kWh.
Der Jahresmarktwert für Wind an Land für 2022 beträgt 16,272 Cent/kWh. Zum Vergleich: Für 2021 lag er nur bei 7,854 Cent/kWh. Die Monatsmarktwerte 2022 waren von Juli bis September sehr hoch (rund 27,8 Cent/kWh bis rund 46,1 Cent/kWh). Von Oktober bis Dezember 2022 bewegten sich die Monatsmarktwerte zwischen rund 12,7 Cent/kWh und rund 14,2 Cent/kWh. Alle Zahlen sind netztransparenz.de entnommen. Für die erstmalige Berechnung der Bonuskomponente der Windanleihe Südwestpfalz ist der Jahresmarktwert 2023 relevant.
Hohe Risiken
Die Emittentin ist ab dem 1. Mai 2023 berechtigt, die Schuldverschreibungen mit sofortiger Wirkung zu kündigen, falls der Anteilserwerb an der juwi Beteiligungs GmbH & Co. NaturPower 19 KG nicht bis 30. April 2023 zustande gekommen ist (Sonderkündigungsrecht).
Bei der Windanleihe Südwestpfalz handelt es sich um nachrangige tokenbasierte Schuldverschreibungen, die mit einer vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre ausgestattet sind.
Verschiedene Risikofaktoren können die Fähigkeit der Emittentin beeinträchtigen, ihren jeweiligen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Dies sind laut Anlagebroschüre unter anderem Risiken aus der Umsetzung des finanzierten Projekts. Das geplante Projekt könnte komplexer sein als erwartet. Es könnten zudem Planungsfehler zutage treten oder Vertragspartner der Betreibergesellschaft mangelhafte Leistungen erbringen. Die Stromproduktion der Windenergieanlage könnte, beispielsweise durch Schwankungen des Ertragsaufkommens, niedriger als geplant ausfallen.
Die Rückzahlung des eingeworbenen Kapitals an die Anlegerinnen und Anleger inklusive Zinsen und gegebenenfalls anfallender Bonuszinsen soll laut Anlagebroschüre – vorbehaltlich des Rangrücktritts und der vorinsolvenzlichen Durchsetzungssperre – aus dem Anlagenbetrieb des Windrads erwirtschaftet werden. Für den Fall, dass die prognostizierten Erlöse nicht wie geplant eingehen oder unvorhergesehene Betriebsausgaben auf die Emittentin zukommen, soll laut Anlagebroschüre die Differenz aus einer dann abzuschließenden Anschlussfinanzierung im Rahmen des Repowering bezahlt werden. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin eine etwaig erforderliche Anschlussfinanzierung nicht einwerben kann.
Für Anlegerinnen und Anleger besteht bei der Anleihe das Risiko, dass sie ihr eingesetztes Kapital teilweise oder vollständig verlieren.