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Wie geht es weiter bei der insolventen S.A.G. Solarstrom AG?

Die Investoren der beiden Anleihen, die in 2010 und in 2011 von der S.A.G. Solarstrom AG ausgegegben wurden, haben am Freitag ihre Vertreter gewählt. Das insolvente Solarunternehmen hatte im Amtsgericht Freiburg Anleihegläubigervesammlungen durchgeführt. Für die Anleihe 2010/2015 (ISIN DE000A1E84A4 / WKN A1E84A) wurde Frank Günther von der One Square Advisory Services GmbH aus München als Vertreter gewählt und für die Anleihe 2011/2017 (ISIN DE000A1K0K53 / WKN A1K0K5) Rechtsanwalt Markus Kienle aus Frankfurt. Beide Vertreter wollen nun für alle Anleiheinhaber der jeweiligen Anleihe gesammelt die Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden und die Anleiheinhaber in der Gläubigerversammlung vertreten. Diese wurde vom Amtsgericht Freiburg für den 16. Mai 2014 anberaumt.

„Durch die Wahl der gemeinsamen Vertreter für die beiden Unternehmensanleihen wird das Verfahren deutlich vereinfacht und auch beschleunigt. Das ist sowohl im Interesse der Anleiheinhaber wie auch im Interesse des Unternehmens“, erklärte dazu der Insolvenzverwalter Dr. Jörg Nerlich. „Ich bin zuversichtlich, dass wir damit unserem Ziel, eine Fortführung der Gesellschaft mit allen Geschäftsbereichen zu erreichen, einen Schritt näher gekommen sind.“ Wie Nerlich betonte zeichnet sich noch nicht ab, welche abschließende Sanierungslösung er wählen wird und in welchem Rahmen sich sein Angebot an die Gläubiger bewegen wird. Dazu könne man zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen, so der Insolvenzverwalter. Die weitere Entwicklung werde „in hohem Maße auch von dem potenziellen Investor beeinflusst“, nach dem derzeit das Beratungsunternehmen Roland Berger Strategy Consultants in seinem Auftrag sucht.

„Wir haben bereits eine ganze Reihe sehr konkreter und vielversprechender Interessensbekundungen erhalten“, stellte dazu Dr. Karl Kuhlmann fest, der Vorstandsvorsitzende der S.A.G. Solarstrom AG. „Gemeinsam mit Herrn Dr. Nerlich haben wir die eingegangenen Interessensbekundungen geprüft, die potenziellen Investoren geben zur Zeit indikative Angebote ab und erhalten Zugang zu einem Datenraum. Ich rechne damit, dass wir bis zur Gläubigerversammlung schon mit ausgewählten Investoren in konkrete Verhandlungen treten können.“

Die S.A.G. Solarstrom AG hatte im Dezember einen Antrag auf Insolvenz gestellt und die am 16. Dezember 2013 fällige Zinszahlung für die Anleihe 2010/2015 (ISIN DE000A1E84A4) nicht leisten können. Das steht auch für die Anleihe mit Laufzeit bis 2017 (ISIN DE000A1K0K53) in Frage, für die im Juli eine Zinsauszahlung anssteht. Mit diesen Schuldverschreibungen hatte das Unternehmen 16,9 Millionen bzw 25 Millionen Euro eingesammelt. Die Forderungen von Anleihe-Gläubigern sind bei einer Insolvenz in der Regel gegenüber denen von Banken nachrangig. Das heißt, ihre Ansprüche werden erst berücksichtigt, wenn die vorrangigen Forderungen bedient wurden. Das verringert die Chance, das investierte Geld ganz oder in Teilen zurückzubekommen. Um im Verlauf einer Insolvenz Ansprüche bei dem Unternehmen geltend machen zu können, müssen Anleihe-Gläubiger ihre jeweilige Forderung bei der Insolvenztabelle anmelden.

ECOreporter.de hat im März ein umfassendes  Interview  mit Klaus Nieding von der Frankfurter Kanzlei Nieding + Barth veröffentlicht. Er verfügt über große Erfahrung als Interessenvertreter von Anlegern, die in Anleihen und Genussrechte von insolventen Grünstromunternhemen investiert haben. Was er Anlegern rät, die von solchen Pleiten betroffen sind, können Sie hier  nachlesen.

Wie die S.A.G. Solarstrom in die Insolvenz geraten ist, hat der Vorstandsvorsitzende Dr. Karl Kuhlmann in diesemECOreporter.de-Interview   erläutert.

S.A.G. Solarstrom AG: ISIN DE0007021008 / WKN 702 100
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