Erneuerbare Energie, Anleihen / AIF

Wichtig für neue Solarfonds in Italien: Einspeisevergütung wird stückweise sinken


Ab Juni 2011 werden die bisher bestehenden Vergütungstarife bis Ende des Jahres monatlich gesenkt. Insgesamt, je nach Solar-Anlagentyp, um bis zu 35 Prozent. Solaranlagen, die "hauptsächlich" (60 Prozent) aus Komponenten bestehen, die in der EU gefertigt wurden, erhalten nun allerdings einen Bonus von 10 Prozent auf den Einspeisetarif. Diese Regelung hatte der Vorstandsvorsitzende der Centrosolar Group aus München, Dr. Alexander Kirsch, gegenüber ECOreporter.de als „Geschenk“ für deutsche Solarmodulhersteller bezeichnet.

Neuerung bei Größenklassen

Das neue Conto Energia IV unterscheidet wie bisher zwischen „Anlagen auf Gebäuden“ und „anderen Anlagen“. Eine Neuerung gibt es aber hinsichtlich der Größenklassen. So gelten Dachanlagen mit bis zu 1.000 kW noch als „Kleinanlagen“, alles darüber fällt unter die Kategorie der „Großanlagen“. Bei Freiflächenanlagen wird diese Grenze schon bei 200 kW festgesetzt.


Welchen Unterschied macht es, ob eine Solaranlage eine Klein- oder eine Großanlage ist? Vom 1. Juni 2011 bis Ende 2012 gilt eine neue Fördergrenze für Großanlagen, ein sogenannter Deckel: Die Mittel für die Stromvergütung dieser Anlagen sind auf 580 Millionen Euro begrenzt. Das würde laut Berechnungen von EuPD aus Bonn für Strom aus neuen Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 2,69 Gigawatt (GW) reichen. Nach Aussage der Rechtsanwaltskanzlei BTU SImon aus München gilt: Solaranlagen, die noch bis zum 31. August 2011 ans Netz gehen, fallen nicht unter die Regelung des Conto Energia IV, so dass relativ weit gediehene Projekte hier Hoffnung schöpfen können. Großanlagen, die bis Ende August 2011 noch nicht ans Stromnetz angeschlossen werden, betrifft dieser „Deckel“. Sie müssen sich bis Ende Juni 2011 bei der italienischen Netzagentur GSE um eine Einspeisevergütung bewerben, wenn sie dieses Jahr noch berücksichtigt werden wollen.


Die Netzagentur GSE erstellt dann für Mitte Juli nach fünf objektiven Kriterien eine Rangliste, welche Anlagen eine Einspeisevergütung erhalten. Die fünf Kriterien sind, nach Priorität sortiert: Anlage in Betrieb, Anlage fertig gestellt, Datum der Baugenehmigung, Leistung der Anlage, Tag der Antragsstellung. Weitere Bewerbungsrunden sind für November 2011 und Mai 2012 geplant.

Strafen für verspätet schlüsselfertige Anlagen

Wenn eine registrierte Anlage nicht spätestens 7 beziehungsweise 9 Monate nach Veröffentlichung der Rangliste komplett für die Stromeinspeisung fertiggestellt ist, wird sie von der Rangliste gelöscht. In dem Fall kann die Anlage an einer späteren Bewerbungsrunde erneut teilnehmen und eventuell eine Einspeisevergütung zu den dann gültigen niedrigeren Tarifen erhalten. Zusätzlich würde ihr Einspeisetarif als Strafe wegen der verzögerten Fertigstellung um 20 Prozent reduziert.


Großprojekte, die auf der Grundlage der alten Bestimmungen geplant und genehmigt wurden, müssen nun in einem deutlich verkürzten Zeit-rahmen unter erheblichem Konkurrenzdruck realisiert werden.

"Projekte mit aller Kraft vorantreiben"

"Alternativ dazu mag es speziell für solche Projekte, die sich in einem fortgeschrittenem Stadium befinden, sinnvoller sein, hier unter Ausnutzung sämtlicher Ressourcen das Genehmigungsverfahren und die Projekte mit aller Kraft voranzutreiben, um sie noch vor dem Stichtag zu realisieren. Neben Problemen bei der Anmeldung und dem Netzanschluss sind vor allem auch die Werkunternehmerverträge im Hinblick auf Verzugstrafen und Schadensersatz kritisch zu prüfen und ggf. nachzuverhandeln", fasst die Rechtsanwaltskanzlei BTU Simon zusammen.


Ab 2013 entfällt der spezielle Deckel für Großanlagen. Von 2013 bis 2016 stehen dann für Anlagen, unabhängig ob groß oder klein, voraussichtlich weitere 1,36 Milliarden Euro Fördermittel zur Verfügung, die rechnerisch für neue Solarkraftwerke mit einer Leistung 9,77 GW reichen. Eine große Freiflächenanlage, die im zweiten Halbjahr 2015 ans Netz geht, dürfte voraussichtlich nur noch eine Einspeisevergütung von 10 bis 12 Cent/kWh erhalten, im zweiten Halbjahr 2016 wären es 5 bis 7 Cent/kWh. Wenn Solaranlagen auf Dächern angebracht werden, die Asbest enthalten, wird eine zusätzliche Vergütung von 0,05 Cent/Kw bezahlt. Einen Bonus von 5 Prozent erhalten Anlagen, die in Industriegebieten, ehemaligen Steinbrüchen oder Mülldeponien geplant werden.

Risiko Staatsverschuldung

Fazit: Anleger sollten sich gründlich über die Risiken der Solarfonds in Italien informieren. Die neue Regelung erscheint insgesamt als handhabbar. Sie ist kompliziert, aber die Risiken sind zu managen. Das Risiko, das aus der Verschuldung des italienischen Staates resultiert, ist wesentlich größer: Was, wenn Italien aus dem Euro-Raum ausschert? Dann wird die Einsepeisevergütung wohl gezahlt werden können - aber die Anleger haben plötzlich ein erhebliches Währungsrisiko.
Tarife im Überblick:

Bisher Conto Energia III

Dach

01.09. bis 31.12.2010

200 kW bis 1 MW

EUR 0,314

1 MW bis 5 MW

EUR 0,302

Freifläche

200 kW bis 1 MW

EUR 0,266

1 MW bis 5 MW

EUR 0,264



Änderung Conti Energia IV

Dach

September

Oktober

November

Dezember

200 kW bis 1 MW

EUR 0,298

EUR 0,285

EUR 0,265

EUR 0,246

1 MW bis 5 MW

EUR 0,278

EUR 0,256

EUR 0,233

EUR 0,212

Freifläche

200 kW bis 1 MW

EUR 0,245

EUR 0,233

EUR 0,210

EUR 0,189

1 MW bis 5 MW

EUR 0,243

EUR 0,223

EUR 0,201

EUR 0,181


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