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Weitere Unsicherheit über Situation der Solar-Fabrik AG
Ursprünglich wollte die insolvente Solar-Fabrik AG aus Freiburg ihre Geschäftszahlen für 2014 Ende März bekannt geben. Diesen Termin hatte sie aber Anfang März abgesagt. Nun hat der Solarhersteller die Veröffentllichung der Bilanz ein weiteres Mal verschoben. Wie er mitteilt, kann den Konzernabschluss nicht wie angekündigt am heutigen 30. April veröffentlichen, „da aufgrund des vorläufigen Insolvenzverfahrens die Auswirkungen dieses Verfahrens auf den Konzernabschluss noch berücksichtigt werden müssen“. Mit diesem Argument hatte die Solar-Fabrik AG schon die erste Verschiebung begründet. Nähere Angaben machte sie dazu nicht.
Das zuständige Amtsgericht am Stammsitz des Solarherstellers in Freiburg hatte im Februar das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenregie eröffnet. Die Solar-Fabrik hatte im vierten Quartal 2014 einen massiven Einbruch der Nachfrage und damit einhergehenden Preisverfall im Markt für Solarmodule erlitten. Zusammen mit der deshalb eingeführte Kurzarbeit und geringe Auslastung der Produktion Kurzarbeit schrumpften die liquiden Mittel des Unternehmens. Weil der Vorstand sah daher die Zahlungsfähigkeit der Solar-Fabrik AG im 2. Quartal 2015 massiv gefährdet sah, hatte er Anfang Februar einen Insolvenzantrag gestellt. Damals war die Solar-Fabrik AG nach seinen Angaben aber „weder überschuldet noch zahlungsunfähig“, wie er betonte. Mit diesem frühzeitigen Insolvenzantrag habe man Zeit gewinnen wollen für frühzeitige Maßnahmen zur Verrringerung der Kosten. Die Solar-Fabrik AG hat den Sanierungsexperten und Rechtsanwalt Thomas Oberle in den Vorstand berufen.
Solar-Fabrik AG: ISIN DE0006614712 / WKN 661471
Das zuständige Amtsgericht am Stammsitz des Solarherstellers in Freiburg hatte im Februar das vorläufige Insolvenzverfahren in Eigenregie eröffnet. Die Solar-Fabrik hatte im vierten Quartal 2014 einen massiven Einbruch der Nachfrage und damit einhergehenden Preisverfall im Markt für Solarmodule erlitten. Zusammen mit der deshalb eingeführte Kurzarbeit und geringe Auslastung der Produktion Kurzarbeit schrumpften die liquiden Mittel des Unternehmens. Weil der Vorstand sah daher die Zahlungsfähigkeit der Solar-Fabrik AG im 2. Quartal 2015 massiv gefährdet sah, hatte er Anfang Februar einen Insolvenzantrag gestellt. Damals war die Solar-Fabrik AG nach seinen Angaben aber „weder überschuldet noch zahlungsunfähig“, wie er betonte. Mit diesem frühzeitigen Insolvenzantrag habe man Zeit gewinnen wollen für frühzeitige Maßnahmen zur Verrringerung der Kosten. Die Solar-Fabrik AG hat den Sanierungsexperten und Rechtsanwalt Thomas Oberle in den Vorstand berufen.
Solar-Fabrik AG: ISIN DE0006614712 / WKN 661471