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Was tun? - Experte bewertet die Kappungen der Solarstromvergütung auf Photovoltaik-Investoren
Der vom Koalitionsausschuss geplante Wegfall der Vergütungsfähigkeit von Freiflächenanlagen auf Ackerflächen in Deutschland scheint endgültig besiegelt. „Das ist kaum noch aufzuhalten“, sagte Kai Lippert, Regionalbeirat des Bundesverbands Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar), auf dem 1. Hamburger Solar-Symposium des Kongressveranstalters Ratingwissen. „Das ist mit Lobbyarbeit nicht mehr zu verhindern“, gibt er sich geschlagen und bedauert, dass damit künftig „ein wichtiges Segment für Investoren“ verloren gehe.
„Ich will die Flinte aber nicht ins Korn werfen“, sagt Lippert. Für die ebenfalls von den Regierungsparteien vereinbarte einmalige zusätzliche Absenkung der Einspeisevergütung zum 1. Juli macht der BSW-Solar ein Änderungsvorschlag: Bis zum Frühjahr 2011 solle es zwar eine zusätzliche Degression geben. Sie soll aber maximal 5 Prozent betragen. Der Koalitionsausschuss hatte eine Absenkung um 16 Prozent für Dachanlagen, um 15 Prozent für Freiflächenanlagen im Allgemeinen und um 11 Prozent für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen beschlossen.
„Das ist deutlich zu hoch und gefährdet die Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Solarbranche“, kritisiert Lippert die Pläne. Bereits auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sinken die garantierten Abnahmepreise in diesem Jahr um 9 bis 11 Prozent. Nach Ansicht des BSW-Solar darf die Vergütung bis zum Frühjahr 2011 insgesamt nicht um mehr als 15 Prozent gekürzt werden. Nach den Plänen der Berliner Regierungspolitiker wären es zwischen 24 und 37 Prozent. Und im nächsten Jahr steht laut EEG wieder eine planmäßige Kürzung um weitere 9 Prozent bevor.
Für die Betreiber haben die Vergütungssätze einen enormen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit ihrer Solaranlagen. Zu den aktuell diskutierten Vergütungssätzen wäre laut BSW-Solar eine Preissenkung für die benötigte Photovoltaik-Technik um 10 Prozent erforderlich, um die Renditeeinbuße gegenüber der Inbetriebnahme im Juni auf 1 Prozent zu begrenzen. Unterstellt wird bei diesem Rechenbeispiel eine Anlagegröße von 90 kWp und dass die Investition zu einem Viertel mit Eigenkapital finanziert wird.
Unter diesen Bedingungen ist bei den derzeit gültigen Vergütungen mit einer etwa 2.600 Euro (netto) teuren Anlage mit einem Jahresertrag von 850 kWh/kWp eine Eigenkapitalrendite von 10 Prozent drin. Wer erst nach dem 1. Juli ins Geschäft mit der Sonnenenergie einsteigt, muss möglicherweise Abstriche machen: „Bei unverändertem spezifischen Anlagenpreis und Jahresertrag sind zu den aktuell von der Koalition diskutierten Vergütungssätzen zirka 2,5 Prozent Einbuße bei der Eigenkapitalrendite im Vergleich zur Inbetriebnahme im Juni hinzunehmen“, erklärt Lippert.
Andererseits gibt es aktuell deutliche Steuervorteile für Unternehmen und Freischaffende, die auf Solarstrom setzen: Für das vorige und das aktuelle Jahr ist eine degressive Abschreibung wählbar. Sie kann das 2-5-Fache der linearen Absetzung für Abnutzung betragen, die bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren 5 Prozent beträgt. 2009 und 2010 können also jeweils 12,5 Prozent des Restwertes angesetzt werden, um die Steuerschuld zu drücken. Wer das ausnutzen will, sollte laut Lippert vor allem auf den prognostizierten Ertrag am jeweiligen Standort und weniger auf die Kosten achten. „Investoren sollten bei der Qualität der Technik und den Servicepartnern keine Kompromisse machen“, empfiehlt Lippert. „Das sind laut den Ausfallstatistiken nämlich die größten Fehlerquellen.“
Gastbeitrag von Christian Hilmes
Bildhinweis: Kai Lippert / Quelle: Christian Hilmes
„Ich will die Flinte aber nicht ins Korn werfen“, sagt Lippert. Für die ebenfalls von den Regierungsparteien vereinbarte einmalige zusätzliche Absenkung der Einspeisevergütung zum 1. Juli macht der BSW-Solar ein Änderungsvorschlag: Bis zum Frühjahr 2011 solle es zwar eine zusätzliche Degression geben. Sie soll aber maximal 5 Prozent betragen. Der Koalitionsausschuss hatte eine Absenkung um 16 Prozent für Dachanlagen, um 15 Prozent für Freiflächenanlagen im Allgemeinen und um 11 Prozent für Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen beschlossen.
„Das ist deutlich zu hoch und gefährdet die Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Solarbranche“, kritisiert Lippert die Pläne. Bereits auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) sinken die garantierten Abnahmepreise in diesem Jahr um 9 bis 11 Prozent. Nach Ansicht des BSW-Solar darf die Vergütung bis zum Frühjahr 2011 insgesamt nicht um mehr als 15 Prozent gekürzt werden. Nach den Plänen der Berliner Regierungspolitiker wären es zwischen 24 und 37 Prozent. Und im nächsten Jahr steht laut EEG wieder eine planmäßige Kürzung um weitere 9 Prozent bevor.
Für die Betreiber haben die Vergütungssätze einen enormen Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit ihrer Solaranlagen. Zu den aktuell diskutierten Vergütungssätzen wäre laut BSW-Solar eine Preissenkung für die benötigte Photovoltaik-Technik um 10 Prozent erforderlich, um die Renditeeinbuße gegenüber der Inbetriebnahme im Juni auf 1 Prozent zu begrenzen. Unterstellt wird bei diesem Rechenbeispiel eine Anlagegröße von 90 kWp und dass die Investition zu einem Viertel mit Eigenkapital finanziert wird.

Andererseits gibt es aktuell deutliche Steuervorteile für Unternehmen und Freischaffende, die auf Solarstrom setzen: Für das vorige und das aktuelle Jahr ist eine degressive Abschreibung wählbar. Sie kann das 2-5-Fache der linearen Absetzung für Abnutzung betragen, die bei einer Nutzungsdauer von 20 Jahren 5 Prozent beträgt. 2009 und 2010 können also jeweils 12,5 Prozent des Restwertes angesetzt werden, um die Steuerschuld zu drücken. Wer das ausnutzen will, sollte laut Lippert vor allem auf den prognostizierten Ertrag am jeweiligen Standort und weniger auf die Kosten achten. „Investoren sollten bei der Qualität der Technik und den Servicepartnern keine Kompromisse machen“, empfiehlt Lippert. „Das sind laut den Ausfallstatistiken nämlich die größten Fehlerquellen.“
Gastbeitrag von Christian Hilmes
Bildhinweis: Kai Lippert / Quelle: Christian Hilmes