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Was kostet der Grünstrom? - Verband beziffert die die EEG-Umlage
Welche Kosten verursacht das EEG für die Stromnutzer? Dazu liegen jetzt aktuelle Daten vor. Denn die vier großen deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben die EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetzes-Umlage) für 2010 bekannt gegeben. Künftig zahlen Kunden ihrem Stromversorger demnach 2,047 Cent als EEG-Umlage pro gelieferter Kilowattstunde Strom. In diesem Betrag sind zum Teil Kosten enthalten, die bislang über die Netzentgelte umgelegt wurden. Die Stromversorgungsunternehmen reichen den Betrag dann an die Übertragungsnetzbetreiber weiter. Anders als bisher ist diese Umlage ab 2010 bundesweit einheitlich.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt diese Neuerung ausdrücklich. "Mit einer bundesweit einheitlichen EEG-Umlage können die Kosten der EEG-Förderung gegenüber den Stromkunden wesentlich transparenter dargestellt werden", sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. "Die EEG-Umlage schließt die finanzielle Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der Vermarktung der erneuerbaren Energien im neuen Ausgleichsmechanismus", so Reck weiter. "Der VKU appelliert an die Übertragungsnetzbetreiber, den EEG-Strom effizient zu vermarkten, um die EEG-Umlage in den darauffolgenden Jahren für die Kunden möglichst gering zu halten."
Neu ist auch, dass die Stromversorger zum 1. Januar 2010 nicht mehr verpflichtet sind, EEG-Strom direkt von den Übertragungsnetzbetreibern abzunehmen. Stattdessen vermarkten die Übertragungsnetzbetreiber diesen Strom an der Börse.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt diese Neuerung ausdrücklich. "Mit einer bundesweit einheitlichen EEG-Umlage können die Kosten der EEG-Förderung gegenüber den Stromkunden wesentlich transparenter dargestellt werden", sagte VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck. "Die EEG-Umlage schließt die finanzielle Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben der Übertragungsnetzbetreiber bei der Vermarktung der erneuerbaren Energien im neuen Ausgleichsmechanismus", so Reck weiter. "Der VKU appelliert an die Übertragungsnetzbetreiber, den EEG-Strom effizient zu vermarkten, um die EEG-Umlage in den darauffolgenden Jahren für die Kunden möglichst gering zu halten."
Neu ist auch, dass die Stromversorger zum 1. Januar 2010 nicht mehr verpflichtet sind, EEG-Strom direkt von den Übertragungsnetzbetreibern abzunehmen. Stattdessen vermarkten die Übertragungsnetzbetreiber diesen Strom an der Börse.