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Was bedeutet die EEG-Novelle für die deutsche Windkraftbranche? – ECOreporter.de hat nachgefragt
Mit der Verabschiedung Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durch den Bundestag erhöht sich ab 2009 die Vergütung für Windstrom an Land und auf See. Der Bundesverband Windenergie bewertet dies als „Trendwende für die Windenergie in Deutschland“. Die EEG-Novelle setze neue Investitions- und Innovationsanreize, die wieder für einen wachsenden Inlandsmarkt sorgen würden. „Damit kommen wir unserem Ziel näher, bis 2020 rund 45.000 Megawatt Windleistung an Land und 10.000 Megawatt Leistung in Nord- und Ostsee zu installieren. Die Windenergie wird dann gut ein Viertel des Strombedarfs decken“, sagte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands WindEnergie e.V.
Der Verbandschef kritisierte, dass die EEG-Novelle erst zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Damit riskiere man für den Rest des Jahres einen enormen Investitionsaufschub „Für uns ist unverständlich, dass sich gerade in der Union eine Mehrheit gegen ein zügiges Inkrafttreten ausgesprochen hat. Dies kann angesichts der klimapolitischen Führungsrolle Deutschlands in der EU und der Welt nicht im Interesse von Bundeskanzlerin Angela Merkel sein“, so Albers.
Ralf Bischof, Geschäftsführer des Bundesverbands WindEnergie, begrüßte gegenüber ECOreporter.de insbesondere die neue Regelung für Windenergieanlagen auf See (Offshore). Die Anfangsvergütung beträgt laut der neuen Regelung von Anfang 2009 bis Ende 2015 15 Cent/ Kilowattstunde (kWh). Danach sinkt sie für neu in Betrieb genommen Anlagen auf 13 Cent/kWh und wird jedes Jahr um fünf Prozent verringert. Laut Bischof liegt die Anfangsvergütung damit um sogar einen Cent höher als von seinem Verband gefordert. Positiv verzeichnete er ferner, dass die Laufzeit des Anfangstarifs nun länger reicht als noch im Regierungsentwurf. Der hatte die Frist nur bis 2013 setzen wollen.
Nach Einschätzung trägt die Anhebung auf 15 Cent nicht zuletzt den stark gestiegenen Rohstoffpreisen Rechnung. Schließlich hätten sich die Tagespreise für Kupfer und Stahl seit der letzten EEG-Novelle in 2004 verdoppelt bzw. verdreifacht. Über 80 Prozent des Gewichts einer modernen Windenergieanlage bestehe aus Stahl. Bischof geht davon aus, dass die neue Regelung der deutschen Offshore-Windkraft „mit Sicherheit eine Schub verleihen“ wird. Nachdem bei den Genehmigungsverfahren und dem Netzanschluss in den letzten Jahren die wichtigsten Hindernisse überwunden worden seien, habe zuletzt nur noch die „bislang unzureichende Vergütung“ den Offshore-Sektor gebremst. „Diese Bremse wird nun gelöst“, sagte der Verbandsgeschäftsführer gegenüber ECOreporter.de.
Auch die Anfangsvergütung für neue Windenergieanlagen an Land wird ab dem 1. Januar 2009 angehoben von 8,03 Cent/kWh auf 9,2 Cent/kWh. Die jährliche Degression fällt dafür geringer aus. Fortan wird die Vergütung für neu in Betrieb genommene Anlagen jedes Jahr nur um ein statt wie bisher zwei Prozent gesenkt. Dies wird vom Windkraftverband zwar generell begrüßt. Er kritisiert jedoch, dass „der Gesetzgeber sich nicht zu einer dynamischen Anpassung der Vergütung an künftige Veränderungen der wichtigsten Erzeugerpreise entschließen konnte“. Hermann Albers dazu: „Wenn die Rohstoff- und Energiepreise weiterhin stärker steigen als die Effizienzgewinne bei Produktion und Betrieb von Windenergieanlagen, wird es schon in wenigen Jahren erneuten Anpassungsbedarf für das EEG geben.“
Für Windenergieanlagen an Land, die alte Anlagen ersetzen (Repowering) erhöht sich die Anfangsvergütung um 0,5 Cent/kWh. Die ersetzten Anlagen müssen aus dem gleichen oder benachbarten Landkreis stammen und mindestens zehn Jahre alt sein. Eine neue Anlage muss mindestens die doppelte Leistung der ersetzten Anlagen erreichen. Ferner darf sie die fünffache Leistung nicht überschreiten. Der Repowering-Bonus setzt laut dem Bundesverband Windenergie die notwendigen Investitionsanreize, um Windenergieanlagen der ersten Generationen durch moderne, effizientere Turbinen zu ersetzen. In den nächsten Jahren sei eine „Halbierung der Anlagenzahl bei Verdoppelung der Leistung und Verdreifachung des Ertrags“ möglich.
Weiter sieht die EEG-Novelle vor, dass Windenergieanlagen in Zukunft zur Spannungs- und Frequenzregelung im Netz beitragen müssen. Für den erhöhten technischen Aufwand erhöht sich die Anfangsvergütung um den sog. Systemdienstleistungs-Bonus von 0,5 Cent/kWh. Weiterhin ist eine Nachrüstung von Altanlagen möglich. Verpflichtend ist ab 2009 die Teilnahme von neuen Windenergieanlagen (ab 100 kWh Anschlussleistung) am Einspeisemanagement bei Netzengpässen. Für nicht abgenommene Energiemengen muss der Netzbetreiber eine finanzielle Kompensation zahlen. „Seit langem haben wir verlangt, dass nicht die Betreiber von Windenergieanlagen für die Versäumnisse der Netzbetreiber beim Netzausbau zahlen müssen. Wir freuen uns dass der Gesetzgeber nun ein effizientes Mittel im EEG eingebaut hat, das den Anreiz zum schnellen Ausbau der Netze deutlich erhöht“, erklärte dazu Verbandschef Albers.
Eine weitere Neuheit im EEG. Ab 2009 ist eine Direktvermarktung von Strom aus EEG-Anlagen schon im monatlichen Wechsel möglich. Im Regierungsentwurf war noch eine Frist von einem Kalenderhalbjahr vorgesehen. Der Windkraftverband sieht jetzt „eine reale Option für die Direktvermarktung von Windstrom“.
Der Verbandschef kritisierte, dass die EEG-Novelle erst zum 1. Januar 2009 in Kraft tritt. Damit riskiere man für den Rest des Jahres einen enormen Investitionsaufschub „Für uns ist unverständlich, dass sich gerade in der Union eine Mehrheit gegen ein zügiges Inkrafttreten ausgesprochen hat. Dies kann angesichts der klimapolitischen Führungsrolle Deutschlands in der EU und der Welt nicht im Interesse von Bundeskanzlerin Angela Merkel sein“, so Albers.
Ralf Bischof, Geschäftsführer des Bundesverbands WindEnergie, begrüßte gegenüber ECOreporter.de insbesondere die neue Regelung für Windenergieanlagen auf See (Offshore). Die Anfangsvergütung beträgt laut der neuen Regelung von Anfang 2009 bis Ende 2015 15 Cent/ Kilowattstunde (kWh). Danach sinkt sie für neu in Betrieb genommen Anlagen auf 13 Cent/kWh und wird jedes Jahr um fünf Prozent verringert. Laut Bischof liegt die Anfangsvergütung damit um sogar einen Cent höher als von seinem Verband gefordert. Positiv verzeichnete er ferner, dass die Laufzeit des Anfangstarifs nun länger reicht als noch im Regierungsentwurf. Der hatte die Frist nur bis 2013 setzen wollen.
Nach Einschätzung trägt die Anhebung auf 15 Cent nicht zuletzt den stark gestiegenen Rohstoffpreisen Rechnung. Schließlich hätten sich die Tagespreise für Kupfer und Stahl seit der letzten EEG-Novelle in 2004 verdoppelt bzw. verdreifacht. Über 80 Prozent des Gewichts einer modernen Windenergieanlage bestehe aus Stahl. Bischof geht davon aus, dass die neue Regelung der deutschen Offshore-Windkraft „mit Sicherheit eine Schub verleihen“ wird. Nachdem bei den Genehmigungsverfahren und dem Netzanschluss in den letzten Jahren die wichtigsten Hindernisse überwunden worden seien, habe zuletzt nur noch die „bislang unzureichende Vergütung“ den Offshore-Sektor gebremst. „Diese Bremse wird nun gelöst“, sagte der Verbandsgeschäftsführer gegenüber ECOreporter.de.
Auch die Anfangsvergütung für neue Windenergieanlagen an Land wird ab dem 1. Januar 2009 angehoben von 8,03 Cent/kWh auf 9,2 Cent/kWh. Die jährliche Degression fällt dafür geringer aus. Fortan wird die Vergütung für neu in Betrieb genommene Anlagen jedes Jahr nur um ein statt wie bisher zwei Prozent gesenkt. Dies wird vom Windkraftverband zwar generell begrüßt. Er kritisiert jedoch, dass „der Gesetzgeber sich nicht zu einer dynamischen Anpassung der Vergütung an künftige Veränderungen der wichtigsten Erzeugerpreise entschließen konnte“. Hermann Albers dazu: „Wenn die Rohstoff- und Energiepreise weiterhin stärker steigen als die Effizienzgewinne bei Produktion und Betrieb von Windenergieanlagen, wird es schon in wenigen Jahren erneuten Anpassungsbedarf für das EEG geben.“
Für Windenergieanlagen an Land, die alte Anlagen ersetzen (Repowering) erhöht sich die Anfangsvergütung um 0,5 Cent/kWh. Die ersetzten Anlagen müssen aus dem gleichen oder benachbarten Landkreis stammen und mindestens zehn Jahre alt sein. Eine neue Anlage muss mindestens die doppelte Leistung der ersetzten Anlagen erreichen. Ferner darf sie die fünffache Leistung nicht überschreiten. Der Repowering-Bonus setzt laut dem Bundesverband Windenergie die notwendigen Investitionsanreize, um Windenergieanlagen der ersten Generationen durch moderne, effizientere Turbinen zu ersetzen. In den nächsten Jahren sei eine „Halbierung der Anlagenzahl bei Verdoppelung der Leistung und Verdreifachung des Ertrags“ möglich.
Weiter sieht die EEG-Novelle vor, dass Windenergieanlagen in Zukunft zur Spannungs- und Frequenzregelung im Netz beitragen müssen. Für den erhöhten technischen Aufwand erhöht sich die Anfangsvergütung um den sog. Systemdienstleistungs-Bonus von 0,5 Cent/kWh. Weiterhin ist eine Nachrüstung von Altanlagen möglich. Verpflichtend ist ab 2009 die Teilnahme von neuen Windenergieanlagen (ab 100 kWh Anschlussleistung) am Einspeisemanagement bei Netzengpässen. Für nicht abgenommene Energiemengen muss der Netzbetreiber eine finanzielle Kompensation zahlen. „Seit langem haben wir verlangt, dass nicht die Betreiber von Windenergieanlagen für die Versäumnisse der Netzbetreiber beim Netzausbau zahlen müssen. Wir freuen uns dass der Gesetzgeber nun ein effizientes Mittel im EEG eingebaut hat, das den Anreiz zum schnellen Ausbau der Netze deutlich erhöht“, erklärte dazu Verbandschef Albers.
Eine weitere Neuheit im EEG. Ab 2009 ist eine Direktvermarktung von Strom aus EEG-Anlagen schon im monatlichen Wechsel möglich. Im Regierungsentwurf war noch eine Frist von einem Kalenderhalbjahr vorgesehen. Der Windkraftverband sieht jetzt „eine reale Option für die Direktvermarktung von Windstrom“.