Erneuerbare Energie

Verschlimmbesserung oder hilfreicher Druck? – letzte Korrekturen an den EEG-Plänen für die Photovoltaik

Auf der Zielgeraden hat die Unionsfraktion des Deutschen Bundestages noch eine Bremse in die angepasste Solarförderung im Rahmen der EEG-Überprüfung eingebaut. Das berichtet der Bonner EuPD Europressedienst. Ihm zufolge wurde ein Zielkorridor entwickelt, der bei einer Über- bzw. einer Unterschreitung zu einer zusätzlichen Absenkung der Förderung führen soll. Damit wolle die Union das zukünftige Marktwachstum in Deutschland zu begrenzen.

Der aktuelle Entwurf zur Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes sieht die Förderung von Solarstromanlagen in den Jahren 2009 und 2010 bis zu einer typischen Größenklasse von 100 kW um jährlich acht Prozent, ab 2010 um neun Prozent vor. Für Anlagen mit mehr als 100 kW gelten in den Jahren ab 2009 die höheren Degressionssätze von zehn Prozent und neun Prozent. Neu sind allerdings die am Dienstagabend ausgehandelten Wachstumskorridore, mit denen die Unionsführung ihrem Wirtschaftsflügel entgegengekommen ist. Der hatte eine drastische Kürzung der Fördersätze um rund 30 Prozent gefordert, sich aber nicht durchsetzen können. An den Börsen hatte die Forderung in der letzten Woche für erhebliche Unruhe gesorgt und nach Aussage von Finanzexperten Solaraktienwerte in Höhe von 500 Millionen Euro vernichtet.

Für 2009 sollen die Wachstumskorridore für den Photovoltaik-Zubau zwischen 1.000 - 1.500 Megawatt (MW) liegen, für 2010 bei 1.100 - 1.700 MW und für 2011 bei 1.200 - 1.900 MW. Bleibt der Neuzubau in den kommenden Jahren jeweils innerhalb der Zonen, gelten die verhandelten Degressionssätze von neun bzw. zehn Prozent. Fällt das Marktwachstum höher aus und wird der Oberwert überschritten, erhöht sich im Folgejahr die Degression um einen zusätzlichen Prozentpunkt. Dabei spielt es keine Rolle, um wie viel der Oberwert überschritten wird. Entsprechend wird bei einer Unterschreitung des Unterwerts verfahren, in dem dann die Degression im Folgejahr um einen Prozentpunkt gemindert wird.

Ab 2009 herrscht für alle neu installierten Solaranlagen eine Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur, die mit einer quartalsscharfen Markterfassung verbunden sein wird. Der Vorjahresmarkt (voraussichtlich das 4. Quartal des Vorjahres sowie die Quartale 1-3 des laufenden Jahres) soll dann bis zum 30.9 eines jeweiligen Jahres erfasst und die neue Degression für das Folgejahr bis zum 31.10. veröffentlicht werden. Dies würde den Markteilnehmern dann noch einen Zeitrahmen von zwei Monaten für Reaktionen lassen.

Laut dem EuPD Europressedienst bewertet der deutsche Solarverband, BSW-Solar, das Verhandlungsergebnis vorsichtig optimistisch. Schließlich sei eine noch deutlichere Verschlechterung der Förderung oder gar ein Deckel abgewendet worden. BSW-Solar Geschäftsführer Carsten Körnig sieht die Solarbranche durch das Anziehen der Förderschrauben unter hartem Entwicklungsdruck. Wie der EuPD Europressedienst weiter ausführt, hofft die Branche, dass mit den jetzt auf dem Tisch liegenden Beschlüssen auch das Ende der Überprüfung erreicht ist und die EEG-Novelle heute den Bundestag passiert. Für die Zukunft sei die Planungssicherheit allerdings deutlich eingeschränkt, da es nun jährlich und nicht mehr alle vier Jahre eine Diskussion über die Fördersätze von Solarstrom geben werde.

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