Finanzdienstleister

Verschärfte Regeln für den Verkauf geschlossener Fonds in Kraft getreten



Freie Finanzvermittler und –makler, die geschlossene Fonds anbieten, müssen sich künftig beim Gewerbeamt oder der Industrie- und Handelskammer (IHK) registrieren. Auch Banker müssen sich registrieren lassen: allerdings bei der Bankenaufsicht BaFin. Die BaFin sammelt in ihrem Register auch Beschwerden über Banker, kann mahnen, Bußgelder verhängen und schließlich Beschäftigungsverbote aussprechen.

Wer geschlossene Fonds anbietet, muss außerdem eine Sachkundeprüfung ablegen. Davon ausgenommen sind die so genannten alten Hasen. Das sind Finanzvermittler, die schon vor 2006 im Geschäft waren. Die Gesetzesänderung verpflichtet die Anbieter geschlossener Fonds außerdem dazu, ihre Kunden zu informieren, inwiefern sie an der Vermittlung verdienen.

Desweitern müssen die Verkäufer geschlossener Fonds eine Haftpflichtversicherung abschließen. Die Vrsicherung soll etwa dann einspringen, wenn ein Anleger erfolgreich wegen Beratungsfehlern klagt. Das sieht die Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagerechts vor. Für Bankberater gelt sie ab heute, für freie Vermittler treten die Neuerungen erst 2013 in Kraft (Opens external link in new windowhier finden Sie einen detaillierten Beitrag zu den Neuerungen für Vermittler). 

Das neue Gesetz zieht aber auch die Zügel für Initiatoren solcher Beteiligungen an: Die BaFin prüft die Fondsprospekte nicht mehr nur formal, sondern auch daraufhin, inwiefern die Angaben in sich schlüssig und verständlich sind. Außerdem muss im Fondsprospekt vermerkt sein, ob der Geschäftsführer des Fonds bereits vorbestraft ist oder eine Firmenpleite erlitten hat.

Ein weiterer wichtiger Punkt aus Anlegersicht ist die Verlängerung der Verjährungsfrist für Fondsprospekte. Bislang galt: Die Initiatoren haften ab der Erscheinen des Prospekts drei Jahre für eventuelle Fehler oder Ungenauigkeiten. Die neue Regel: Die Initiatoren sind ab Kenntnis des Fehlers für drei Jahre haftbar.  Wirtschaftsprüfer müssen künftig öfter zu Rate gezogen werden. Und die zentralen Inhalte der Prospekte sollen in Zukunft auf zusätzlichen Beipackzetteln zusammengefasst werden.
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