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Urteil: Tepco muss Fukushima-Opfern entschädigen
Im Umweltskandal um das havarierte Atomkraftwerk in Fukushima hat es ein Urteil gegen die Betreiberfirma Tepco gegeben: Tepco muss der Familie einer Japanerin, die nach der Atomkatastrophe Suizid beging, umgerechnet mehrere hunderttausend Euro Entschädigung zahlen. Das geht aus übereinstimmenden Medienberichten hervor.
Die Frau hatte den Berichten zufolge in 40 Kilometer Entfernung von den Unglücksreaktoren gelebt und musste nach der Kernschmelze ihr Haus aufgeben. Außerdem habe sie ihre Arbeit auf einem Biobauernhof verloren und sich schließlich 2011 selbst getötet, berichtet „die tageszeitung“ (taz). Die Familie habe Tepco 2012 verklagt und schließlich Recht bekommen. Den Klägern seien umgerechnet 358.000 Euro zugesprochen worden. Juristen messen dem Urteil große Bedeutung für künftige Entschädigungsprozesse bei, denn die Zahl vergleichbarer Fälle steigt, heißt es in dem Bericht unter Bezugnahme auf eine amtliche Statistik. Seit 2011 gab es demzufolge insgesamt 46 solcher Fälle in Japan.
Die Frau hatte den Berichten zufolge in 40 Kilometer Entfernung von den Unglücksreaktoren gelebt und musste nach der Kernschmelze ihr Haus aufgeben. Außerdem habe sie ihre Arbeit auf einem Biobauernhof verloren und sich schließlich 2011 selbst getötet, berichtet „die tageszeitung“ (taz). Die Familie habe Tepco 2012 verklagt und schließlich Recht bekommen. Den Klägern seien umgerechnet 358.000 Euro zugesprochen worden. Juristen messen dem Urteil große Bedeutung für künftige Entschädigungsprozesse bei, denn die Zahl vergleichbarer Fälle steigt, heißt es in dem Bericht unter Bezugnahme auf eine amtliche Statistik. Seit 2011 gab es demzufolge insgesamt 46 solcher Fälle in Japan.