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ECOanlagecheck, Solarenergie-Investments
Unabhängige Analyse: Solar Sprint Festzins I – das Nachrangdarlehen im ECOanlagecheck
Solaranlagen auf Wohnhäusern errichten, die Anlagen an die Hauseigentümer vermieten und dann die Anlagen und Mietforderungen im Gesamtpaket an Großinvestoren verkaufen: In dieses Geschäftskonzept investiert die te Solar Sprint GmbH & Co. KG aus München. Anleger können sich über Nachrangdarlehen beteiligen. Der Zins beträgt 4,0 bis 6,0 Prozent bei einer geplanten Laufzeit von nur rund drei Jahren. Die Mindestdarlehenshöhe beträgt 5.000 Euro. Den Vertrieb übernimmt UDI aus Nürnberg. Der ECOanlagecheck analysiert das Angebot.
Das Nachrangdarlehen hat einen Stufenzins, der Zinssatz steigt mit der Laufzeit des Darlehens: 4,0 Prozent pro Jahr sind es bis zum 31.12.2015, 5,0 Prozent in 2016 und 6,0 Prozent in 2017, also bis zum geplanten Laufzeitende am 31.12.2017.
Der Anleger (Darlehensgeber) kann das Darlehen frühestens zum 31.12.2016 kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwölf Monate. Die Darlehensnehmerin kann das Darlehen vollständig oder teilweise mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Monats kündigen, wenn „wirtschaftlich sinnvolle Investitionen nicht mehr möglich sind“.
Das vorliegende Nachrangdarlehen-Angebot unterliegt nicht der Prospektpflicht und dem Billigungsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Anbieterin stellt Anlegern eine prospektähnliche 60seitige Informationsunterlage zur Verfügung. Das geplante Darlehensvolumen beträgt 2 bis 5 Millionen Euro. Eine Platzierungsgarantie besteht nicht, allerdings beträgt der Platzierungsstand nach Angaben von UDI derzeit ca. 2,6 Millionen Euro und liegt somit bereits über dem geplanten Mindestvolumen des Nachrangdarlehens (Stand: 8. Dezember 2014).
Die Vermittlungsprovisionen betragen laut der Informationsunterlage 6 Prozent des eingeworbenen Darlehensvolumens. Die Kosten für Konzeption und Prospekterstellung sind mit 30.000 Euro angegeben.
Unternehmensprofil te Solar Sprint
Anbieterin und Darlehensnehmerin ist die te Solar Sprint GmbH & Co. KG aus Nürnberg. Sie wurde im August 2014 gegründet. Als ihre Komplementärin und Geschäftsführerin fungiert die te Management GmbH, die 2011 gegründet wurde, im November 2013 aufgelöst wurde und im August 2014 mit Sitz in Aschheim neu gegründet wurde. Sie hat ein Stammkapital von 25.000 Euro. Geschäftsführer der Komplementärin ist Stefan Keller, der zudem mit einer Einlage von 1.000 Euro auch alleiniger Gesellschafter der Darlehensnehmerin ist.
Laut Unternehmensregister gehört(e) die te Mangement GmbH zur Unternehmensgruppe der trs energies GmbH. Nach Angaben der Anbieterin unterstützt die trs energies GmbH Investoren (z. B. auch UDI) und Fonds beim Erwerb von Solarprojekten besonders auf dem Zweitmarkt, mit Schwerpunkt auf Italien. Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen der te Solar Sprint GmbH & Co. KG und der trs energies GmbH bestehe nicht.
Stefan Keller ist Diplom-Ingenieur und 49 Jahre alt. Laut Informationsunterlage verfügt Keller über langjährige Erfahrung im Investitionsgüterbereich und war in verschiedenen leitenden Positionen in mittelständischen und großen Unternehmen tätig. Im Bereich der Erneuerbaren Energien ist Keller nach Angaben der Anbieterin seit 2010 tätig. Laut Informationsunterlage hat Keller mit UDI bereits erfolgreich Projekte realisiert. Recherchen ergaben, dass Keller den von UDI vertriebenen Solar Festzins Anlage Italien I initiiert hatte, die vorzeitig beendet wurde. Die Beendigung war nach Angaben von UDI notwendig, da aufgrund der Änderungen bei der Einspeisevergütung in Italien die Geschäftsgrundlage für Projektentwicklungen nicht mehr gegeben war. Nach Angaben von UDI haben die Anleger ihr Kapital vollständig zurückerhalten und auch die geplante Verzinsung – für das Jahr der tatsächlichen Laufzeit – erhalten. Zwischen Keller und UDI besteht den Angaben nach zudem eine Kooperation über die trs energies GmbH, in deren Rahmen diverse Solarparks in Italien erworben wurden, die unter anderem über die UDI Festzinsanlagen V, VI und VII finanziert wurden.
Die te Solar Sprint GmbH & Co. KG investiert nicht direkt in die Solaranlagen, sondern mittelbar über eine Projektgesellschaft. Die te Solar Sprint gibt das Nachrangdarlehenskapital der Anleger als Nachrangdarlehen an die Projektgesellschaft weiter, die zusätzlich weiteres (vorrangiges) Fremdkapital aufnimmt. Die Investitionen der Projektgesellschaft sollen laut Informationsunterlage zu 20 bis 30 Prozent über das Nachrangdarlehenskapital und zu 70 bis 80 Prozent durch Fremdkapital von Banken oder anderen Investoren finanziert werden.
Der Name der Projektgesellschaft wird in der Informationsbroschüre nicht erwähnt. Auf Nachfrage erhielt ECOreporter.de die Auskunft, dass es sich bei der Projektgesellschaft um die MEP Solar Miet&Service GmbH handelt. Sie wurde 2012 gegründet und hat noch keine Bilanz im Unternehmensregister veröffentlicht (Stand: 5. November 2014). Ihre Geschäftsführer sind laut Informationsunterlage Keller und laut Unternehmensregister zudem auch Konstantin Strasser. Strasser ist Gründer und Geschäftsführer von Strasser Capital; das ist eine Beteiligungsgesellschaft und ein Emissionshaus für erneuerbare Energien aus München.
Nach Angaben der Anbieterin ist die Projektgesellschaft eine Zweckgesellschaft, die keine eigenen Mitarbeiter hat und außer dem Halten der Verträge und dem Betrieb der Anlagen keine anderen Geschäftstätigkeiten verfolgt.
Konstantin Strasser ist auch Geschäftsführer der MEP Werke GmbH. Keller, Geschäftsführer der te Solar Sprint GmbH & Co. KG, ist auch Geschäftsführer der MEP Ökostrom GmbH. Vertragspartner der Projektgesellschaft bei der Errichtung und Wartung der Solaranlagen ist nach Angaben der Anbieterin die MEP Asset Management GmbH, die am Unternehmenssitz von Strasser Capital ansässig ist. Die Verbindungen von Keller und der te Solar Sprint GmbH & Co. KG zu den MEP-Unternehmen und zu Strasser Capital werden in der Informationsunterlage nicht erwähnt.
Nach Angaben der Anbieterin besteht zwischen der te Solar Sprint GmbH & Co. KG und der MEP Werke GmbH keine rechtliche Verbindung. Zwischen den beiden Unternehmen bestehe keine Konkurrenzsituation, sondern eine Kooperation. MEP vertreibe das "Photovoltaik-Dachanlagen-Paket" an die Hauseigentümer und te Solar Sprint finanziere die installierten Dachanlagen. Der Ansprechpartner der Hauseigentümer sei somit MEP, te Solar habe mit den Hauseigentümern direkt nichts zu tun. Keller nutze in seiner Funktion als Geschäftsführer von te Solar Sprint die Erfahrung, das Knowhow und die sehr gute Auftragslage der MEP.
Investitionen
Die te Solar Sprint GmbH & Co. KG gibt laut Plan das Nachrangdarlehenskapital der Anleger als Nachrangdarlehen an die Projektgesellschaft MEP Solar Miet&Service GmbH weiter. Die Projektgesellschaft erwirbt mit dem Kapital Solaranlagen auf den Dächern von Einfamilienhäusern und Reihenhäusern, die von der MEP Asset Management GmbH bzw. deren Subunternehmern errichtet werden. Die Projektgesellschaft schließt mit dem Hauseigentümer – vor der Installation der Anlage und nach einer Bonitätsprüfung – einen Mietvertrag über die Solaranlage auf seinem Dach über 20 Jahre. Die Finanzierung der Anlage durch das Nachrangdarlehenskapital von te Solar Sprint erfolgt laut Informationsunterlage zudem erst dann, wenn die Anlagen technisch abgenommen worden sind und Versicherungsschutz (z. B. sogenannte All-Risk-Versicherung) vorliegt. Laut Aussage der Anbieterin wird bzw. soll die Projektgesellschaft ausschließlich in Anlagen investieren, die über das Nachrangdarlehen der te Solar Sprint finanziert werden und somit ihrerseits den genannten Investitionskriterien unterliegen.
Da die vorliegende Geldanlage Solar Sprint Festzins I bereits Ende 2017 enden soll, muss die Projektgesellschaft bis Ende 2017 die Solaranlagen bzw. die Rechte aus den Mietverträgen (teilweise) verkaufen oder eine Anschlussfinanzierung vereinbaren, um das Kapital über die te Solar Sprint GmbH & Co. KG an die Anleger zurückzahlen zu können. Laut Informationsunterlage sollen die Forderungen gegen die Hauseigentümer in einer Summe zusammengefasst und an einen Großinvestor verkauft werden. Dieser Großinvestor könne beispielsweise eine Lebensversicherungsgesellschaft, ein Investmentfonds oder eine Vermögensverwaltung sein. Laut Informationsunterlage finden dazu aktuell Gespräche mit Interessenten statt (Stand: 1. September 2014). Auf Nachfrage von ECOreporter.de antwortete die Anbieterin, dass seit mehreren Wochen drei Due Diligence Prozesse mit großen Investoren laufen (Stand 26. November 2014).
Das Geschäftsmodell beruht auf der Annahme, dass die Hauseigentümer mit der Anmietung der Solaranlage auf ihrem Dach ihre Stromkosten reduzieren können. Der Kostenvorteil für den Hauseigentümer ist dabei tendenziell umso größer, je höher sein Eigenverbrauchsanteil ist und je stärker der Strompreis für Privathaushalte steigt. In der Informationsunterlage ist keine Beispielrechnung enthalten. Dagegen zeigt die Internetseite der MEP Werke Bespielrechnungen. Demnach liegt der durchschnittliche Strompreis für die Hauseigentümer, der sich infolge der Anmietung der Solaranlage ergibt, ungefähr auf dem Niveau der aktuellen Strompreise für Privathaushalte. Der Kostenvorteil für den Hauseigentümer ergibt sich gemäß der Rechenbeispiele auf Sicht von 25 Jahren, wenn die Strompreise weiter steigen sollten (Kalkulation: 5 Prozent pro Jahr) und da ein mietfreier Betrieb der Anlage nach Ablauf der 20 Jahre möglich ist.
Ökologische Wirkung
Die Solaranlagen der te Solar Sprint werden auf Dächern errichtet, so dass keine Freiflächen verbraucht werden. Die Solaranlagen auf den Dächern von Einfamilienhäusern stellen im Rahmen einer dezentralen Stromversorgung eine Art kleinstmögliche Einheit dar. Der Strom wird an der Stelle erzeugt, wo er größtenteils auch verbraucht wird. Das ist ökologisch insofern sinnvoll, da so tendenziell weniger Stromleitungen benötigt werden. Infolgedessen werden tendenziell weniger Freiflächen für den Bau von Stromleitungen verbraucht und der beim Transport von Strom durch Leitungen verbundene Transportverlust an Strom reduziert.
Ein Problem ist, dass bei der dezentralen Stromerzeugung aufgrund des schwankenden Stromangebotes (Solar, Wind) mehr Stromspeicher benötigt werden, so lange es noch nicht (flächendeckend) intelligente Stromnetze gibt.
Risiko
Beim vorliegenden Angebot handelt es sich um ein Nachrangdarlehen. Der Anspruch der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung ihres Kapitals ist daher solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung/Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Darlehensnehmerin führen würde. Laut der Planbilanz ist nicht vorgesehen, dass die Darlehensnehmerin neben dem Nachrangdarlehenskapital weiteres (vorrangiges) Fremdkapital aufnimmt. Es ist aber vertraglich nicht ausgeschlossen. Bei der Projektgesellschaft gibt es dagegen weiteres Fremdkapital in Form von langfristigen Bankenfinanzierungen. Das Bankenkapital ist vorrangig zu bedienen.
Nach Angaben der Anbieterin investiert die Projektgesellschaft nur in bereits installierte und technisch abgenommene Solaranlagen, so dass kein Projektentwicklungs- und Fertigstellungsrisiko besteht. Zudem wird für die Anlagen laut Informationsunterlage eine sogenannte „All-Risk-Versicherung“ abgeschlossen. Die Bonität der Hauseigentümer wird vorab überprüft. Aufgrund der geplanten hohen Anzahl Hauseigentümer, mit denen die Projektgesellschaft einen Mietvertrag abschließt, besteht voraussichtlich eine breite Risikostreuung über zahlreiche Projekte. Allerdings finanzieren die Banken in der Regel nicht einzelne Anlagen, sondern nach Angaben der Anbieterin Teilportfolios über Rahmenkreditverträge. Diese Verträge sehen in der Regel vor, dass die einzelnen Anlagenprojekte gegenüber der Bank gemeinschaftlich für die gesamte Darlehenssumme haften.
Konstantin Strasser ist Geschäftsführer der Projektgesellschaft MEP Solar Miet&Service GmbH, an die die te Solar Sprint GmbH & Co. KG das Anlegerkapital weiterreicht, und Geschäftsführer der MEP Werke GmbH. Stefan Keller, Geschäftsführer der te Solar Sprint GmbH & Co. KG, ist auch Geschäftsführer der MEP Ökostrom GmbH. Nach Angaben der Anbieterin vertreibe MEP das "Photovoltaik-Dachanlagen-Paket" an die Hauseigentümer und te Solar Sprint finanziere über die Projektgesellschaft die installierten Dachanlagen. Aufgrund dieser Konstellation können Interessenkonflikte nicht vollkommen ausgeschlossen werden.
Da die vorliegende Geldanlage Solar Sprint Festzins I bereits Ende 2017 enden soll, muss die Projektgesellschaft bis Ende 2017 die Solaranlagen bzw. die Rechte aus den Mietverträgen (teilweise) verkaufen oder eine Anschlussfinanzierung vereinbaren, um das Kapital über die te Solar Sprint GmbH & Co. KG an die Anleger zurückzahlen zu können. Laut Informationsunterlage sollen die Forderungen gegen die Hauseigentümer in einen oder mehrere Teile zusammengefasst und an Großinvestoren verkauft werden. Derzeit laufen nach Angaben der Anbieterin Gespräche und Prüfungsprozesse mit großen Investoren, ein Abschluss ist aber noch nicht erreicht (Stand 26. November 2014). Es besteht das Risiko, dass ein Verkauf an Großinvestoren nicht zu den geplanten Konditionen oder gar nicht vereinbart werden kann. Für den Anleger besteht das Risiko, dass er die prognostizierten Zahlungen nicht erhält bzw. es zu einer erheblichen Verlängerung der Laufzeit der Darlehen der Anleger. Letzteres kann der Fall sein, wenn ein Verkauf nicht zustande kommt, und die Zahlungen an die Anleger über 20 Jahre aus den Mietzahlungen der Hauseigentümer erfolgen müssen.
Stärken
Keine Projektentwicklungs- und Fertigstellungsrisiken
Streuung der Investitionen über zahlreiche Anlagen
Grundsätzlich plausibles Geschäftsmodell
Schwächen
Informationsunterlage teilweise wenig aussagekräftig
Noch kein Vertragsabschluss mit Großinvestor
Geschäftsmodell ohne langjährige Erfahrungswerte
Fazit:
Finanziell
Anleger geben der te Solar Sprint GmbH & Co. KG ein Nachrangdarlehen. Diese reicht das Anlegerkapital als Darlehen an eine Projektgesellschaft weiter, die installierte Solaranlagen an Hauseigentümer vermietet. Die Darstellung des Geschäftsmodells in der Informationsunterlage ist teilweise wenig detailliert. Auch über die beteiligten Partner, Unternehmen und Verflechtungen wird der Anleger in der Informationsunterlage wenig informiert. Nachfragen von ECOreporter.de hat die Anbieterin aber umfassend beantwortet und zusätzliche Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Die Angemessenheit der von 4 bis 6 Prozent steigenden Verzinsung ist auch deswegen schwer zu beurteilen, weil für das Geschäftsmodell noch keine langjährigen Erfahrungswerte bestehen und das Risikoprofil daher noch nicht vollständig ersichtlich ist. Unsicher ist auch, ob die Laufzeit der Geldanlage wie geplant Ende 2017 beendet werden kann.
Nachhaltigkeit
Mit dem Anlegerkapital wird mittelbar in die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern investiert. Die Nachhaltigkeitswirkung ist positiv.
ECOreporter.de-Empfehlung
Das Geschäftsmodell der Darlehensnehmerin te Solar Sprint ist in Deutschland neuartig. Für sicherheitsorientierte Anleger könnte es daher ratsam sein abzuwarten, ob erste Verträge mit Großinvestoren abgeschlossen werden können und ob diese transparent gegenüber interessierten Anlegern kommuniziert werden.
Basisdaten
Darlehensnehmerin und Anbieterin: te Solar Sprint GmbH & Co. KG, Nürnberg
Anlageform: Nachrangdarlehen
Darlehensvolumen: 2,0 bis 5,0 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 5.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 31.12.2017, Kündigungsmöglichkeit des Anlegers zum 31.12.2016; Kündigungsfrist 12 Monate
Zinsen: 4,0 Prozent pro Jahr (bis zum 31.12.2015), 5,0 Prozent pro Jahr (01.01.2016 bis 31.12.2016), 6,0 Prozent pro Jahr (01.01.2017 bis 31.12.2017)
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Nein
Handelbarkeit: Keine Zulassung an einer Börse
ISIN: ---
Das Nachrangdarlehen hat einen Stufenzins, der Zinssatz steigt mit der Laufzeit des Darlehens: 4,0 Prozent pro Jahr sind es bis zum 31.12.2015, 5,0 Prozent in 2016 und 6,0 Prozent in 2017, also bis zum geplanten Laufzeitende am 31.12.2017.
Der Anleger (Darlehensgeber) kann das Darlehen frühestens zum 31.12.2016 kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt zwölf Monate. Die Darlehensnehmerin kann das Darlehen vollständig oder teilweise mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Monats kündigen, wenn „wirtschaftlich sinnvolle Investitionen nicht mehr möglich sind“.
Das vorliegende Nachrangdarlehen-Angebot unterliegt nicht der Prospektpflicht und dem Billigungsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Anbieterin stellt Anlegern eine prospektähnliche 60seitige Informationsunterlage zur Verfügung. Das geplante Darlehensvolumen beträgt 2 bis 5 Millionen Euro. Eine Platzierungsgarantie besteht nicht, allerdings beträgt der Platzierungsstand nach Angaben von UDI derzeit ca. 2,6 Millionen Euro und liegt somit bereits über dem geplanten Mindestvolumen des Nachrangdarlehens (Stand: 8. Dezember 2014).
Die Vermittlungsprovisionen betragen laut der Informationsunterlage 6 Prozent des eingeworbenen Darlehensvolumens. Die Kosten für Konzeption und Prospekterstellung sind mit 30.000 Euro angegeben.
Unternehmensprofil te Solar Sprint
Anbieterin und Darlehensnehmerin ist die te Solar Sprint GmbH & Co. KG aus Nürnberg. Sie wurde im August 2014 gegründet. Als ihre Komplementärin und Geschäftsführerin fungiert die te Management GmbH, die 2011 gegründet wurde, im November 2013 aufgelöst wurde und im August 2014 mit Sitz in Aschheim neu gegründet wurde. Sie hat ein Stammkapital von 25.000 Euro. Geschäftsführer der Komplementärin ist Stefan Keller, der zudem mit einer Einlage von 1.000 Euro auch alleiniger Gesellschafter der Darlehensnehmerin ist.
Laut Unternehmensregister gehört(e) die te Mangement GmbH zur Unternehmensgruppe der trs energies GmbH. Nach Angaben der Anbieterin unterstützt die trs energies GmbH Investoren (z. B. auch UDI) und Fonds beim Erwerb von Solarprojekten besonders auf dem Zweitmarkt, mit Schwerpunkt auf Italien. Ein rechtlicher Zusammenhang zwischen der te Solar Sprint GmbH & Co. KG und der trs energies GmbH bestehe nicht.
Stefan Keller ist Diplom-Ingenieur und 49 Jahre alt. Laut Informationsunterlage verfügt Keller über langjährige Erfahrung im Investitionsgüterbereich und war in verschiedenen leitenden Positionen in mittelständischen und großen Unternehmen tätig. Im Bereich der Erneuerbaren Energien ist Keller nach Angaben der Anbieterin seit 2010 tätig. Laut Informationsunterlage hat Keller mit UDI bereits erfolgreich Projekte realisiert. Recherchen ergaben, dass Keller den von UDI vertriebenen Solar Festzins Anlage Italien I initiiert hatte, die vorzeitig beendet wurde. Die Beendigung war nach Angaben von UDI notwendig, da aufgrund der Änderungen bei der Einspeisevergütung in Italien die Geschäftsgrundlage für Projektentwicklungen nicht mehr gegeben war. Nach Angaben von UDI haben die Anleger ihr Kapital vollständig zurückerhalten und auch die geplante Verzinsung – für das Jahr der tatsächlichen Laufzeit – erhalten. Zwischen Keller und UDI besteht den Angaben nach zudem eine Kooperation über die trs energies GmbH, in deren Rahmen diverse Solarparks in Italien erworben wurden, die unter anderem über die UDI Festzinsanlagen V, VI und VII finanziert wurden.
Die te Solar Sprint GmbH & Co. KG investiert nicht direkt in die Solaranlagen, sondern mittelbar über eine Projektgesellschaft. Die te Solar Sprint gibt das Nachrangdarlehenskapital der Anleger als Nachrangdarlehen an die Projektgesellschaft weiter, die zusätzlich weiteres (vorrangiges) Fremdkapital aufnimmt. Die Investitionen der Projektgesellschaft sollen laut Informationsunterlage zu 20 bis 30 Prozent über das Nachrangdarlehenskapital und zu 70 bis 80 Prozent durch Fremdkapital von Banken oder anderen Investoren finanziert werden.
Der Name der Projektgesellschaft wird in der Informationsbroschüre nicht erwähnt. Auf Nachfrage erhielt ECOreporter.de die Auskunft, dass es sich bei der Projektgesellschaft um die MEP Solar Miet&Service GmbH handelt. Sie wurde 2012 gegründet und hat noch keine Bilanz im Unternehmensregister veröffentlicht (Stand: 5. November 2014). Ihre Geschäftsführer sind laut Informationsunterlage Keller und laut Unternehmensregister zudem auch Konstantin Strasser. Strasser ist Gründer und Geschäftsführer von Strasser Capital; das ist eine Beteiligungsgesellschaft und ein Emissionshaus für erneuerbare Energien aus München.
Nach Angaben der Anbieterin ist die Projektgesellschaft eine Zweckgesellschaft, die keine eigenen Mitarbeiter hat und außer dem Halten der Verträge und dem Betrieb der Anlagen keine anderen Geschäftstätigkeiten verfolgt.
Konstantin Strasser ist auch Geschäftsführer der MEP Werke GmbH. Keller, Geschäftsführer der te Solar Sprint GmbH & Co. KG, ist auch Geschäftsführer der MEP Ökostrom GmbH. Vertragspartner der Projektgesellschaft bei der Errichtung und Wartung der Solaranlagen ist nach Angaben der Anbieterin die MEP Asset Management GmbH, die am Unternehmenssitz von Strasser Capital ansässig ist. Die Verbindungen von Keller und der te Solar Sprint GmbH & Co. KG zu den MEP-Unternehmen und zu Strasser Capital werden in der Informationsunterlage nicht erwähnt.
Nach Angaben der Anbieterin besteht zwischen der te Solar Sprint GmbH & Co. KG und der MEP Werke GmbH keine rechtliche Verbindung. Zwischen den beiden Unternehmen bestehe keine Konkurrenzsituation, sondern eine Kooperation. MEP vertreibe das "Photovoltaik-Dachanlagen-Paket" an die Hauseigentümer und te Solar Sprint finanziere die installierten Dachanlagen. Der Ansprechpartner der Hauseigentümer sei somit MEP, te Solar habe mit den Hauseigentümern direkt nichts zu tun. Keller nutze in seiner Funktion als Geschäftsführer von te Solar Sprint die Erfahrung, das Knowhow und die sehr gute Auftragslage der MEP.
Investitionen
Die te Solar Sprint GmbH & Co. KG gibt laut Plan das Nachrangdarlehenskapital der Anleger als Nachrangdarlehen an die Projektgesellschaft MEP Solar Miet&Service GmbH weiter. Die Projektgesellschaft erwirbt mit dem Kapital Solaranlagen auf den Dächern von Einfamilienhäusern und Reihenhäusern, die von der MEP Asset Management GmbH bzw. deren Subunternehmern errichtet werden. Die Projektgesellschaft schließt mit dem Hauseigentümer – vor der Installation der Anlage und nach einer Bonitätsprüfung – einen Mietvertrag über die Solaranlage auf seinem Dach über 20 Jahre. Die Finanzierung der Anlage durch das Nachrangdarlehenskapital von te Solar Sprint erfolgt laut Informationsunterlage zudem erst dann, wenn die Anlagen technisch abgenommen worden sind und Versicherungsschutz (z. B. sogenannte All-Risk-Versicherung) vorliegt. Laut Aussage der Anbieterin wird bzw. soll die Projektgesellschaft ausschließlich in Anlagen investieren, die über das Nachrangdarlehen der te Solar Sprint finanziert werden und somit ihrerseits den genannten Investitionskriterien unterliegen.
Da die vorliegende Geldanlage Solar Sprint Festzins I bereits Ende 2017 enden soll, muss die Projektgesellschaft bis Ende 2017 die Solaranlagen bzw. die Rechte aus den Mietverträgen (teilweise) verkaufen oder eine Anschlussfinanzierung vereinbaren, um das Kapital über die te Solar Sprint GmbH & Co. KG an die Anleger zurückzahlen zu können. Laut Informationsunterlage sollen die Forderungen gegen die Hauseigentümer in einer Summe zusammengefasst und an einen Großinvestor verkauft werden. Dieser Großinvestor könne beispielsweise eine Lebensversicherungsgesellschaft, ein Investmentfonds oder eine Vermögensverwaltung sein. Laut Informationsunterlage finden dazu aktuell Gespräche mit Interessenten statt (Stand: 1. September 2014). Auf Nachfrage von ECOreporter.de antwortete die Anbieterin, dass seit mehreren Wochen drei Due Diligence Prozesse mit großen Investoren laufen (Stand 26. November 2014).
Das Geschäftsmodell beruht auf der Annahme, dass die Hauseigentümer mit der Anmietung der Solaranlage auf ihrem Dach ihre Stromkosten reduzieren können. Der Kostenvorteil für den Hauseigentümer ist dabei tendenziell umso größer, je höher sein Eigenverbrauchsanteil ist und je stärker der Strompreis für Privathaushalte steigt. In der Informationsunterlage ist keine Beispielrechnung enthalten. Dagegen zeigt die Internetseite der MEP Werke Bespielrechnungen. Demnach liegt der durchschnittliche Strompreis für die Hauseigentümer, der sich infolge der Anmietung der Solaranlage ergibt, ungefähr auf dem Niveau der aktuellen Strompreise für Privathaushalte. Der Kostenvorteil für den Hauseigentümer ergibt sich gemäß der Rechenbeispiele auf Sicht von 25 Jahren, wenn die Strompreise weiter steigen sollten (Kalkulation: 5 Prozent pro Jahr) und da ein mietfreier Betrieb der Anlage nach Ablauf der 20 Jahre möglich ist.
Ökologische Wirkung
Die Solaranlagen der te Solar Sprint werden auf Dächern errichtet, so dass keine Freiflächen verbraucht werden. Die Solaranlagen auf den Dächern von Einfamilienhäusern stellen im Rahmen einer dezentralen Stromversorgung eine Art kleinstmögliche Einheit dar. Der Strom wird an der Stelle erzeugt, wo er größtenteils auch verbraucht wird. Das ist ökologisch insofern sinnvoll, da so tendenziell weniger Stromleitungen benötigt werden. Infolgedessen werden tendenziell weniger Freiflächen für den Bau von Stromleitungen verbraucht und der beim Transport von Strom durch Leitungen verbundene Transportverlust an Strom reduziert.
Ein Problem ist, dass bei der dezentralen Stromerzeugung aufgrund des schwankenden Stromangebotes (Solar, Wind) mehr Stromspeicher benötigt werden, so lange es noch nicht (flächendeckend) intelligente Stromnetze gibt.
Risiko
Beim vorliegenden Angebot handelt es sich um ein Nachrangdarlehen. Der Anspruch der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung ihres Kapitals ist daher solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung/Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Darlehensnehmerin führen würde. Laut der Planbilanz ist nicht vorgesehen, dass die Darlehensnehmerin neben dem Nachrangdarlehenskapital weiteres (vorrangiges) Fremdkapital aufnimmt. Es ist aber vertraglich nicht ausgeschlossen. Bei der Projektgesellschaft gibt es dagegen weiteres Fremdkapital in Form von langfristigen Bankenfinanzierungen. Das Bankenkapital ist vorrangig zu bedienen.
Nach Angaben der Anbieterin investiert die Projektgesellschaft nur in bereits installierte und technisch abgenommene Solaranlagen, so dass kein Projektentwicklungs- und Fertigstellungsrisiko besteht. Zudem wird für die Anlagen laut Informationsunterlage eine sogenannte „All-Risk-Versicherung“ abgeschlossen. Die Bonität der Hauseigentümer wird vorab überprüft. Aufgrund der geplanten hohen Anzahl Hauseigentümer, mit denen die Projektgesellschaft einen Mietvertrag abschließt, besteht voraussichtlich eine breite Risikostreuung über zahlreiche Projekte. Allerdings finanzieren die Banken in der Regel nicht einzelne Anlagen, sondern nach Angaben der Anbieterin Teilportfolios über Rahmenkreditverträge. Diese Verträge sehen in der Regel vor, dass die einzelnen Anlagenprojekte gegenüber der Bank gemeinschaftlich für die gesamte Darlehenssumme haften.
Konstantin Strasser ist Geschäftsführer der Projektgesellschaft MEP Solar Miet&Service GmbH, an die die te Solar Sprint GmbH & Co. KG das Anlegerkapital weiterreicht, und Geschäftsführer der MEP Werke GmbH. Stefan Keller, Geschäftsführer der te Solar Sprint GmbH & Co. KG, ist auch Geschäftsführer der MEP Ökostrom GmbH. Nach Angaben der Anbieterin vertreibe MEP das "Photovoltaik-Dachanlagen-Paket" an die Hauseigentümer und te Solar Sprint finanziere über die Projektgesellschaft die installierten Dachanlagen. Aufgrund dieser Konstellation können Interessenkonflikte nicht vollkommen ausgeschlossen werden.
Da die vorliegende Geldanlage Solar Sprint Festzins I bereits Ende 2017 enden soll, muss die Projektgesellschaft bis Ende 2017 die Solaranlagen bzw. die Rechte aus den Mietverträgen (teilweise) verkaufen oder eine Anschlussfinanzierung vereinbaren, um das Kapital über die te Solar Sprint GmbH & Co. KG an die Anleger zurückzahlen zu können. Laut Informationsunterlage sollen die Forderungen gegen die Hauseigentümer in einen oder mehrere Teile zusammengefasst und an Großinvestoren verkauft werden. Derzeit laufen nach Angaben der Anbieterin Gespräche und Prüfungsprozesse mit großen Investoren, ein Abschluss ist aber noch nicht erreicht (Stand 26. November 2014). Es besteht das Risiko, dass ein Verkauf an Großinvestoren nicht zu den geplanten Konditionen oder gar nicht vereinbart werden kann. Für den Anleger besteht das Risiko, dass er die prognostizierten Zahlungen nicht erhält bzw. es zu einer erheblichen Verlängerung der Laufzeit der Darlehen der Anleger. Letzteres kann der Fall sein, wenn ein Verkauf nicht zustande kommt, und die Zahlungen an die Anleger über 20 Jahre aus den Mietzahlungen der Hauseigentümer erfolgen müssen.
Stärken
Keine Projektentwicklungs- und Fertigstellungsrisiken
Streuung der Investitionen über zahlreiche Anlagen
Grundsätzlich plausibles Geschäftsmodell
Schwächen
Informationsunterlage teilweise wenig aussagekräftig
Noch kein Vertragsabschluss mit Großinvestor
Geschäftsmodell ohne langjährige Erfahrungswerte
Fazit:
Finanziell
Anleger geben der te Solar Sprint GmbH & Co. KG ein Nachrangdarlehen. Diese reicht das Anlegerkapital als Darlehen an eine Projektgesellschaft weiter, die installierte Solaranlagen an Hauseigentümer vermietet. Die Darstellung des Geschäftsmodells in der Informationsunterlage ist teilweise wenig detailliert. Auch über die beteiligten Partner, Unternehmen und Verflechtungen wird der Anleger in der Informationsunterlage wenig informiert. Nachfragen von ECOreporter.de hat die Anbieterin aber umfassend beantwortet und zusätzliche Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Die Angemessenheit der von 4 bis 6 Prozent steigenden Verzinsung ist auch deswegen schwer zu beurteilen, weil für das Geschäftsmodell noch keine langjährigen Erfahrungswerte bestehen und das Risikoprofil daher noch nicht vollständig ersichtlich ist. Unsicher ist auch, ob die Laufzeit der Geldanlage wie geplant Ende 2017 beendet werden kann.
Nachhaltigkeit
Mit dem Anlegerkapital wird mittelbar in die Errichtung von Solaranlagen auf Dächern investiert. Die Nachhaltigkeitswirkung ist positiv.
ECOreporter.de-Empfehlung
Das Geschäftsmodell der Darlehensnehmerin te Solar Sprint ist in Deutschland neuartig. Für sicherheitsorientierte Anleger könnte es daher ratsam sein abzuwarten, ob erste Verträge mit Großinvestoren abgeschlossen werden können und ob diese transparent gegenüber interessierten Anlegern kommuniziert werden.
Basisdaten
Darlehensnehmerin und Anbieterin: te Solar Sprint GmbH & Co. KG, Nürnberg
Anlageform: Nachrangdarlehen
Darlehensvolumen: 2,0 bis 5,0 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 5.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 31.12.2017, Kündigungsmöglichkeit des Anlegers zum 31.12.2016; Kündigungsfrist 12 Monate
Zinsen: 4,0 Prozent pro Jahr (bis zum 31.12.2015), 5,0 Prozent pro Jahr (01.01.2016 bis 31.12.2016), 6,0 Prozent pro Jahr (01.01.2017 bis 31.12.2017)
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Nein
Handelbarkeit: Keine Zulassung an einer Börse
ISIN: ---