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ECOanlagecheck, Genussrechte/Anleihen
Unabhängige Analyse: RE10 Genussrecht der Zukunftsenergien von reconcept
Anbieterin und Emittentin dieses Genussrechts ist die reconcept 10 Genussrecht der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG aus Hamburg. Sie reicht das von den Anlegern eingesammelte Kapital an Unternehmen der reconcept Gruppe weiter. Diese wollen damit mittelbar in Projektentwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energien investieren. Das Genussrecht hat einen Zins von 6,5 Prozent pro Jahr und eine Laufzeit von zirka vier Jahren. Ab 10.000 Euro können Anleger das Genussrecht zeichnen. Der ECOanlagecheck analysiert das Angebot.
Das Genussrecht läuft über etwa vier Jahre, bis zum 31. Dezember 2020. Die Anleger und die Emittentin können das Genussrecht nicht ordentlich kündigen. Das geplante Emissionsvolumen des Genussrechts beträgt 5 Millionen Euro, ist aber auf 10 Millionen Euro aufstockbar.
Die reconcept GmbH erhält laut Prospekt von der Emittentin insbesondere für die Prospekterstellung ein Honorar von 200.000 Euro, das unabhängig von der Höhe des platzierten Genussrechtskapitals ist und mit Vorlage der finalen Prospektfassung fällig war. Zudem erhält die reconcept consulting GmbH für die Vermittlung 8,0 Prozent des Kapitals, das die Anleger in das Genussrecht investieren. Wenn die Anleger wie geplant für 5 Millionen Euro Genussrechte zeichnen, belaufen sich die Emissionskosten auf insgesamt rund 12 Prozent des Genussrechtsvolumens.
Unternehmensprofil
Die Emittentin und Anbieterin des Genussrechts, die Reconcept 10 Genussrecht der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG, wurde im Februar 2016 gegründet. Ihre Komplementärin ist die reconcept Capital 02 GmbH, ebenfalls aus Hamburg. Gesellschafterin der Emittentin mit einer Kommanditeinlage von 1.000 Euro ist die Kapitalvermittlerin reconcept consulting GmbH, deren Muttergesellschaft reconcept GmbH auch alleinige Gesellschafterin der Komplementärin der Emittentin ist und den Prospekt erstellt hat.
reconcept hat seit 2012 unter anderem sechs Kommandit-Beteiligungen mit den Investitionszielen Windenergie Deutschland (2), Windenergie Finnland (2), Wasserkraft Kanada (1) und Solarenergie Spanien (1) öffentlich angeboten. Darüber hinaus wurden ein Genussrecht, eine Anleihe und ein Private Placement realisiert. Bis 2008 war die reconcept GmbH als Tochter der WKN AG vor allem für die Konzeption und den Vertrieb von Sachwertinvestments verantwortlich. Seit 2009 ist sie eigenständig. Seit der Unternehmensgründung 1998 hat reconcept nach eigenen Angaben 34 Energiefonds konzipiert und auf den Markt gebracht. Das Investitionsvolumen von rund 480 Millionen Euro hat den Angaben nach vor allem Windenergieanlagen sowie Solarparks mit einer installierten Leistung von zusammen 362 Megawatt (MW) finanziert.
Die Emittentin des hier analysierten Genussrechts soll laut Gesellschaftsvertrag die reconcept-Gruppe mitfinanzieren. Die Emittentin darf Finanzierungen – laut Prospekt voraussichtlich Darlehen – ausschließlich an ihre Mutterunternehmen sowie an ihre Schwester- und Tochterunternehmen vergeben. In diesem Fall braucht sie keine Banklizenz, da laut Kreditwesengesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG) Unternehmen, die Bankgeschäfte ausschließlich mit ihrem Mutterunternehmen oder ihren Tochter- oder Schwesterunternehmen betreiben, nicht als Kreditinstitut gelten. Die Emittentin plant durchschnittlich11,5 Prozent Zinsen für die Darlehen zu nehmen.
Investitionen
Die Investitionen der Emittentin standen zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht fest. Vorgesehen ist laut Prospekt, dass die reconcept Gruppe das von der Emittentin erhaltene Genussrechtskapital weiterreicht, und zwar an Projektentwickler, die nicht zur reconcept Gruppe gehören (als Eigenkapital bei Beteiligungen oder als Fremdkapital). Diese Projektentwickler sollen dann laut Prospekt die Energieprojekte auf Basis von Kooperationsverträgen bzw. Vorverträgen zur Projektanbindung bis zur vollständigen Genehmigung (Baureife) weiterentwickeln.
Das Genussrechtskapital werde laut Prospekt mittelbar voraussichtlich für Projektentwicklungskosten verwendet. Dies sind laut Prospekt insbesondere Standortakquisition, Due Diligence- und Projektierungskosten (z. B. Umweltstudien, Standortgutachten). Bei Erhalt der vollständigen Genehmigung sollen die Projektrechte verkauft werden, gegebenenfalls auch an ein Unternehmen der reconcept Gruppe. Beispielsweise befindet sich seit rund zwei Jahren das reconcept-Beteiligungsangebot RE04 Wasserkraft Kanada in der Platzierung. Dieser Alternative Investmentfonds (AIF) soll laut seinem Prospekt Projekte erst anbinden, wenn deren vollständigen Genehmigung (Baureife) vorliegt.
Die Kernmärkte der reconcept Gruppe sind derzeit Windenergie in Deutschland, Wasserkraft in Kanada und Windenergie in Finnland. Laut Prospekt können "bei Bedarf" aber auch Projekte in anderen Ländern mit "guter Bonität" finanziert werden. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass für die Emittentin die Bonität der Unternehmen, die das Genussrechtskapital unmittelbar und mittelbar erhalten, wesentlich wichtiger als die Bonität der Investitionsländer ist.
Laut Prospekt sind neben Windenergie-, Wasserkraft- und Solarprojekten Investitionen in weitere Technologien "aus dem Umfeld" der erneuerbaren Energien gegebenenfalls möglich, laut Aussage der Emittentin aber derzeit nicht geplant. Derzeit plant die Emittentin nach eigener Aussage, das Genussrechtskapital mittelbar zunächst in Windenergie- und Solarprojekte in Deutschland und in Kanada zu investieren.
Laut Prospekt gibt es keinen Treuhänder, keine Mittelverwendungskontrolle und keine feste Zweckbindungsklausel. Das gilt sowohl für die Vertragsbeziehung zwischen Emittentin und Unternehmen der reconcept Gruppe (Anlageobjekte 1. Ordnung) als auch für die zwischen Unternehmen der reconcept Gruppe und Dritten – den Projektentwicklern – (Anlageobjekte 2. Ordnung). Laut Prospekt werden die Dritten die mittelbar von der Emittentin bereitgestellten Finanzmittel „voraussichtlich zur Entwicklung ihrer jeweiligen Projekte verwenden“.
Ökologische Wirkung
Mit dem Genussrechtskapital sollen mittelbar Erneuerbare-Energien-Projekte bis zur Baureife entwickelt werden. Die Projekte stehen zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht fest, so dass die ökologische Wirkung noch nicht konkret zu beurteilen ist. Grundsätzlich ist die ökologische Wirkung von Projektentwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien positiv, wenn sie erfolgreich realisiert werden.
Zudem wäre es möglich, dass ohne das Genussrechtskapital ökologisch sinnvolle Erneuerbare-Energien-Projekte nicht entwickelt werden könnten. Das könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Projektentwickler selbst nicht über genügend Eigenkapital für die Projektentwicklungsphase verfügen und/oder Banken aufgrund hoher Risiken in der Projektentwicklungsphase keine Finanzierung bereitstellen.
Risiko
Beim vorliegenden Angebot handelt es sich um ein nachrangiges Genussrecht. Der Anspruch der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung ihres Kapitals ist daher solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung/Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Emittentin führen würde. Ein Anspruch auf Zinszahlung besteht zudem für die Anleger nur, wenn die Emittentin im jeweils vorherigen Geschäftsjahr einen ausreichenden Jahresüberschuss erwirtschaftet hat. Laut Prospekt ist derzeit nicht geplant, dass die Emittentin neben dem Genussrechtskapital weiteres (vorrangiges) Fremdkapital aufnimmt. Es ist aber vertraglich nicht ausgeschlossen.
Die reconcept GmbH ist alleinige Gesellschafterin der reconcept Capital 02 GmbH, der Komplementärin der Emittentin, und der reconcept consulting GmbH, die mit einer Einlage von 1.000 Euro alleinige Kommanditistin der Emittentin ist. Der Geschäftsführer der reconcept GmbH fungiert auch als Geschäftsführer bei der reconcept Capital 02 GmbH und bei der reconcept consulting GmbH. Da die reconcept Gruppe voraussichtlich Nachrangdarlehen von der Emittentin erhält, gegebenenfalls die Rechte an den von der Emittentin mittelbar finanzierten Projekten erwirbt und selbst mittelbar nur mit den 1.000 Euro bei der Emittentin investiert ist, besteht das Risiko von Interessenkonflikten, die zu Ungunsten der Emittentin gelöst werden könnten.
Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung stehen die Investitionen der Emittentin noch nicht fest. Anleger haben nicht die Möglichkeit, vor ihrer Anlageentscheidung Projekte auf ihre Rentabilität und Risiken detailliert hin zu prüfen. Das Genussrechtskapital soll mittelbar in Projektentwicklungen fließen, die in der Regel mit hohen Risiken verbunden sein können. Diese können bei der jeweiligen Projektgesellschaft zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen, wenn sich beispielsweise ein Anlagenstandort bei Untersuchungen als ungeeignet herausstellt oder eine Genehmigung nicht erteilt wird.
Aber auch bei einer Genehmigung eines Projektes besteht für die jeweilige Projektgesellschaft das Risiko bis hin zum Totalverlust, wenn sie ihr Projekt bzw. die Projektrechte nicht verkaufen kann. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn das Projekt keine Einspeisevergütung erhält und nicht rentabel zu errichten und zu betreiben ist, wie es zukünftig im reconcept-Kernmarkt Windenergie Deutschland mit der Umsetzung des Ausschreibungsverfahrens möglich sein wird.
Die im Juli vom Bundestag beschlossene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Novelle sieht vor, dass nur Windenergieanlagen, die bis Ende 2016 genehmigt und bis Ende 2018 in Betrieb genommen werden, noch vom Ausschreibungsverfahren ausgenommen sind. Die Entwicklung von Windenergieprojekten bis zum Erhalt der Baugenehmigung dauert in der Regel mehrere Jahre und ist schon bei mittelgroßen Projekten oftmals mit Kosten von über 1 Million Euro verbunden.
Beim Ausschreibungsverfahren müssen Projektentwickler die Entwicklungskosten für ein Windenergieprojekt bis zum Erhalt der Baugenehmigung vorfinanzieren und erfahren erst danach, ob ihr Windenergieprojekt den Zuschlag im Ausschreibungsverfahren erhält und bei der bezuschlagten Höhe des Einspeisetarifs realisiert werden kann.
Auch im reconcept-Kernmarkt Windenergie Finnland bestehen derzeit erhöhte Risiken für Projektentwicklungen, da laut Meldung des Bundesverbandes Windenergie (Juni 2016) das aktuelle Tarifsystem Ende 2017 ausläuft und unklar ist, ob es danach eine Förderung der Windenergie geben wird und wie sie gestaltet werden könnte. Bei Investitionen im reconcept-Kernmarkt Kanada besteht mittelbar ein Währungsrisiko.
Stärken
Voraussichtlich positive ökologische Wirkung
Schwächen
Projektentwicklungsrisiken
Potential für Interessenkonflikte
Blindpool ohne feste Investitionskriterien
Fazit:
Finanziell
Die Emittentin investiert mittelbar in die Entwicklung von Erneuerbaren- Energien-Projekte. Bei Projektentwicklungen bestehen erhöhte Ausfallrisiken. Aufgrund der rechtlichen Struktur mit der Zwischenschaltung von reconcept-Gesellschaften hat die Emittentin kein Mitspracherecht bei der Auswahl von Projektentwicklungen und Projektentwicklern.
Sicherheiten oder Gegenleistungen für die Emittentin, etwa eine Mittelverwendungskontrolle oder die Risiken wesentlich eingrenzende Investitionskriterien, gibt es nicht. Da zudem die Projekte noch nicht bekannt und die möglichen Risiken und deren Höhe bei Projektentwicklungen vielfältig sind, ist das mögliche Gesamtrisiko für die Emittentin und ihre Anleger sehr hoch. Der angebotene Zinssatz für das Genussrecht von 6,5 Prozent pro Jahr ist den Risiken nicht angemessen und daher zu niedrig.
Nachhaltigkeit
Das Genussrechtskapital soll mittelbar die Entwicklung von Erneuerbaren-Energien-Projekten ermöglichen. Insofern verfolgt die Emittentin ein nachhaltiges Investitionsziel.
ECOreporter.de-Empfehlung
Der angebotene Zinssatz für das Genussrecht von 6,5 Prozent pro Jahr ist den Risiken nicht angemessen und daher zu niedrig.
Basisdaten
Emittentin und Anbieterin: reconcept 10 Genussrecht der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG, Hamburg
Anlageform: nachrangiges Genussrecht
Emissionsvolumen: 5,0 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 10.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 31.12.2020
Zinsen: 6,5 Prozent pro Jahr
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Ja
Handelbarkeit: Keine Zulassung an einer Börse
Das Genussrecht läuft über etwa vier Jahre, bis zum 31. Dezember 2020. Die Anleger und die Emittentin können das Genussrecht nicht ordentlich kündigen. Das geplante Emissionsvolumen des Genussrechts beträgt 5 Millionen Euro, ist aber auf 10 Millionen Euro aufstockbar.
Die reconcept GmbH erhält laut Prospekt von der Emittentin insbesondere für die Prospekterstellung ein Honorar von 200.000 Euro, das unabhängig von der Höhe des platzierten Genussrechtskapitals ist und mit Vorlage der finalen Prospektfassung fällig war. Zudem erhält die reconcept consulting GmbH für die Vermittlung 8,0 Prozent des Kapitals, das die Anleger in das Genussrecht investieren. Wenn die Anleger wie geplant für 5 Millionen Euro Genussrechte zeichnen, belaufen sich die Emissionskosten auf insgesamt rund 12 Prozent des Genussrechtsvolumens.
Unternehmensprofil
Die Emittentin und Anbieterin des Genussrechts, die Reconcept 10 Genussrecht der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG, wurde im Februar 2016 gegründet. Ihre Komplementärin ist die reconcept Capital 02 GmbH, ebenfalls aus Hamburg. Gesellschafterin der Emittentin mit einer Kommanditeinlage von 1.000 Euro ist die Kapitalvermittlerin reconcept consulting GmbH, deren Muttergesellschaft reconcept GmbH auch alleinige Gesellschafterin der Komplementärin der Emittentin ist und den Prospekt erstellt hat.
reconcept hat seit 2012 unter anderem sechs Kommandit-Beteiligungen mit den Investitionszielen Windenergie Deutschland (2), Windenergie Finnland (2), Wasserkraft Kanada (1) und Solarenergie Spanien (1) öffentlich angeboten. Darüber hinaus wurden ein Genussrecht, eine Anleihe und ein Private Placement realisiert. Bis 2008 war die reconcept GmbH als Tochter der WKN AG vor allem für die Konzeption und den Vertrieb von Sachwertinvestments verantwortlich. Seit 2009 ist sie eigenständig. Seit der Unternehmensgründung 1998 hat reconcept nach eigenen Angaben 34 Energiefonds konzipiert und auf den Markt gebracht. Das Investitionsvolumen von rund 480 Millionen Euro hat den Angaben nach vor allem Windenergieanlagen sowie Solarparks mit einer installierten Leistung von zusammen 362 Megawatt (MW) finanziert.
Die Emittentin des hier analysierten Genussrechts soll laut Gesellschaftsvertrag die reconcept-Gruppe mitfinanzieren. Die Emittentin darf Finanzierungen – laut Prospekt voraussichtlich Darlehen – ausschließlich an ihre Mutterunternehmen sowie an ihre Schwester- und Tochterunternehmen vergeben. In diesem Fall braucht sie keine Banklizenz, da laut Kreditwesengesetz (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 KWG) Unternehmen, die Bankgeschäfte ausschließlich mit ihrem Mutterunternehmen oder ihren Tochter- oder Schwesterunternehmen betreiben, nicht als Kreditinstitut gelten. Die Emittentin plant durchschnittlich11,5 Prozent Zinsen für die Darlehen zu nehmen.
Investitionen
Die Investitionen der Emittentin standen zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht fest. Vorgesehen ist laut Prospekt, dass die reconcept Gruppe das von der Emittentin erhaltene Genussrechtskapital weiterreicht, und zwar an Projektentwickler, die nicht zur reconcept Gruppe gehören (als Eigenkapital bei Beteiligungen oder als Fremdkapital). Diese Projektentwickler sollen dann laut Prospekt die Energieprojekte auf Basis von Kooperationsverträgen bzw. Vorverträgen zur Projektanbindung bis zur vollständigen Genehmigung (Baureife) weiterentwickeln.
Das Genussrechtskapital werde laut Prospekt mittelbar voraussichtlich für Projektentwicklungskosten verwendet. Dies sind laut Prospekt insbesondere Standortakquisition, Due Diligence- und Projektierungskosten (z. B. Umweltstudien, Standortgutachten). Bei Erhalt der vollständigen Genehmigung sollen die Projektrechte verkauft werden, gegebenenfalls auch an ein Unternehmen der reconcept Gruppe. Beispielsweise befindet sich seit rund zwei Jahren das reconcept-Beteiligungsangebot RE04 Wasserkraft Kanada in der Platzierung. Dieser Alternative Investmentfonds (AIF) soll laut seinem Prospekt Projekte erst anbinden, wenn deren vollständigen Genehmigung (Baureife) vorliegt.
Die Kernmärkte der reconcept Gruppe sind derzeit Windenergie in Deutschland, Wasserkraft in Kanada und Windenergie in Finnland. Laut Prospekt können "bei Bedarf" aber auch Projekte in anderen Ländern mit "guter Bonität" finanziert werden. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass für die Emittentin die Bonität der Unternehmen, die das Genussrechtskapital unmittelbar und mittelbar erhalten, wesentlich wichtiger als die Bonität der Investitionsländer ist.
Laut Prospekt sind neben Windenergie-, Wasserkraft- und Solarprojekten Investitionen in weitere Technologien "aus dem Umfeld" der erneuerbaren Energien gegebenenfalls möglich, laut Aussage der Emittentin aber derzeit nicht geplant. Derzeit plant die Emittentin nach eigener Aussage, das Genussrechtskapital mittelbar zunächst in Windenergie- und Solarprojekte in Deutschland und in Kanada zu investieren.
Laut Prospekt gibt es keinen Treuhänder, keine Mittelverwendungskontrolle und keine feste Zweckbindungsklausel. Das gilt sowohl für die Vertragsbeziehung zwischen Emittentin und Unternehmen der reconcept Gruppe (Anlageobjekte 1. Ordnung) als auch für die zwischen Unternehmen der reconcept Gruppe und Dritten – den Projektentwicklern – (Anlageobjekte 2. Ordnung). Laut Prospekt werden die Dritten die mittelbar von der Emittentin bereitgestellten Finanzmittel „voraussichtlich zur Entwicklung ihrer jeweiligen Projekte verwenden“.
Ökologische Wirkung
Mit dem Genussrechtskapital sollen mittelbar Erneuerbare-Energien-Projekte bis zur Baureife entwickelt werden. Die Projekte stehen zum Zeitpunkt der Prospekterstellung noch nicht fest, so dass die ökologische Wirkung noch nicht konkret zu beurteilen ist. Grundsätzlich ist die ökologische Wirkung von Projektentwicklungen im Bereich der erneuerbaren Energien positiv, wenn sie erfolgreich realisiert werden.
Zudem wäre es möglich, dass ohne das Genussrechtskapital ökologisch sinnvolle Erneuerbare-Energien-Projekte nicht entwickelt werden könnten. Das könnte beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Projektentwickler selbst nicht über genügend Eigenkapital für die Projektentwicklungsphase verfügen und/oder Banken aufgrund hoher Risiken in der Projektentwicklungsphase keine Finanzierung bereitstellen.
Risiko
Beim vorliegenden Angebot handelt es sich um ein nachrangiges Genussrecht. Der Anspruch der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung ihres Kapitals ist daher solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung/Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Emittentin führen würde. Ein Anspruch auf Zinszahlung besteht zudem für die Anleger nur, wenn die Emittentin im jeweils vorherigen Geschäftsjahr einen ausreichenden Jahresüberschuss erwirtschaftet hat. Laut Prospekt ist derzeit nicht geplant, dass die Emittentin neben dem Genussrechtskapital weiteres (vorrangiges) Fremdkapital aufnimmt. Es ist aber vertraglich nicht ausgeschlossen.
Die reconcept GmbH ist alleinige Gesellschafterin der reconcept Capital 02 GmbH, der Komplementärin der Emittentin, und der reconcept consulting GmbH, die mit einer Einlage von 1.000 Euro alleinige Kommanditistin der Emittentin ist. Der Geschäftsführer der reconcept GmbH fungiert auch als Geschäftsführer bei der reconcept Capital 02 GmbH und bei der reconcept consulting GmbH. Da die reconcept Gruppe voraussichtlich Nachrangdarlehen von der Emittentin erhält, gegebenenfalls die Rechte an den von der Emittentin mittelbar finanzierten Projekten erwirbt und selbst mittelbar nur mit den 1.000 Euro bei der Emittentin investiert ist, besteht das Risiko von Interessenkonflikten, die zu Ungunsten der Emittentin gelöst werden könnten.
Zum Zeitpunkt der Prospekterstellung stehen die Investitionen der Emittentin noch nicht fest. Anleger haben nicht die Möglichkeit, vor ihrer Anlageentscheidung Projekte auf ihre Rentabilität und Risiken detailliert hin zu prüfen. Das Genussrechtskapital soll mittelbar in Projektentwicklungen fließen, die in der Regel mit hohen Risiken verbunden sein können. Diese können bei der jeweiligen Projektgesellschaft zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen, wenn sich beispielsweise ein Anlagenstandort bei Untersuchungen als ungeeignet herausstellt oder eine Genehmigung nicht erteilt wird.
Aber auch bei einer Genehmigung eines Projektes besteht für die jeweilige Projektgesellschaft das Risiko bis hin zum Totalverlust, wenn sie ihr Projekt bzw. die Projektrechte nicht verkaufen kann. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn das Projekt keine Einspeisevergütung erhält und nicht rentabel zu errichten und zu betreiben ist, wie es zukünftig im reconcept-Kernmarkt Windenergie Deutschland mit der Umsetzung des Ausschreibungsverfahrens möglich sein wird.
Die im Juli vom Bundestag beschlossene Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Novelle sieht vor, dass nur Windenergieanlagen, die bis Ende 2016 genehmigt und bis Ende 2018 in Betrieb genommen werden, noch vom Ausschreibungsverfahren ausgenommen sind. Die Entwicklung von Windenergieprojekten bis zum Erhalt der Baugenehmigung dauert in der Regel mehrere Jahre und ist schon bei mittelgroßen Projekten oftmals mit Kosten von über 1 Million Euro verbunden.
Beim Ausschreibungsverfahren müssen Projektentwickler die Entwicklungskosten für ein Windenergieprojekt bis zum Erhalt der Baugenehmigung vorfinanzieren und erfahren erst danach, ob ihr Windenergieprojekt den Zuschlag im Ausschreibungsverfahren erhält und bei der bezuschlagten Höhe des Einspeisetarifs realisiert werden kann.
Auch im reconcept-Kernmarkt Windenergie Finnland bestehen derzeit erhöhte Risiken für Projektentwicklungen, da laut Meldung des Bundesverbandes Windenergie (Juni 2016) das aktuelle Tarifsystem Ende 2017 ausläuft und unklar ist, ob es danach eine Förderung der Windenergie geben wird und wie sie gestaltet werden könnte. Bei Investitionen im reconcept-Kernmarkt Kanada besteht mittelbar ein Währungsrisiko.
Stärken
Voraussichtlich positive ökologische Wirkung
Schwächen
Projektentwicklungsrisiken
Potential für Interessenkonflikte
Blindpool ohne feste Investitionskriterien
Fazit:
Finanziell
Die Emittentin investiert mittelbar in die Entwicklung von Erneuerbaren- Energien-Projekte. Bei Projektentwicklungen bestehen erhöhte Ausfallrisiken. Aufgrund der rechtlichen Struktur mit der Zwischenschaltung von reconcept-Gesellschaften hat die Emittentin kein Mitspracherecht bei der Auswahl von Projektentwicklungen und Projektentwicklern.
Sicherheiten oder Gegenleistungen für die Emittentin, etwa eine Mittelverwendungskontrolle oder die Risiken wesentlich eingrenzende Investitionskriterien, gibt es nicht. Da zudem die Projekte noch nicht bekannt und die möglichen Risiken und deren Höhe bei Projektentwicklungen vielfältig sind, ist das mögliche Gesamtrisiko für die Emittentin und ihre Anleger sehr hoch. Der angebotene Zinssatz für das Genussrecht von 6,5 Prozent pro Jahr ist den Risiken nicht angemessen und daher zu niedrig.
Nachhaltigkeit
Das Genussrechtskapital soll mittelbar die Entwicklung von Erneuerbaren-Energien-Projekten ermöglichen. Insofern verfolgt die Emittentin ein nachhaltiges Investitionsziel.
ECOreporter.de-Empfehlung
Der angebotene Zinssatz für das Genussrecht von 6,5 Prozent pro Jahr ist den Risiken nicht angemessen und daher zu niedrig.
Basisdaten
Emittentin und Anbieterin: reconcept 10 Genussrecht der Zukunftsenergien GmbH & Co. KG, Hamburg
Anlageform: nachrangiges Genussrecht
Emissionsvolumen: 5,0 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 10.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 31.12.2020
Zinsen: 6,5 Prozent pro Jahr
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Ja
Handelbarkeit: Keine Zulassung an einer Börse