ECOanlagecheck, Solarenergie-Investments

Unabhängige Analyse: Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins 12 im ECOanlagecheck

Die UDI-Gruppe initiiert mit dem UDI Energie Festzins 12 ein Nachrangdarlehen, das vor allem Erneuerbare-Energien-Anlagen finanzieren soll. Der Zins beträgt 4,0 bis 6,5 Prozent bei einer geplanten Laufzeit von rund zwölf Jahren. Ab 5.000 Euro können Anleger investieren, es gibt kein Agio. Der ECOanlagecheck analysiert das Angebot.

Die Investitionen der Darlehensnehmerin und Emittentin UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG stehen noch nicht fest. Voraussichtlich wird sie mittelbar erst einmal hauptsächlich in Biogasprojekte in Deutschland investieren. Die weiteren möglichen Investitionsbereiche sind Immobilien, Serviceleistungen, Solarenergie, Wärmeversorgung und Windenergie. Der jährliche Zinssatz des Nachrangdarlehens der Anleger steigt mit der Laufzeit:

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Bis zum 31.12.2022: 4,0 Prozent
1.1.2023 bis zum 31.12.2026: 5,0 Prozent
1.1.2027 bis zum 31.12.2028: 6,0 Prozent
1.1.2029 bis zum 31.12.2029: 6,5 Prozent

Geplantes Laufzeitende: 31.12.2029
Kündigungsmöglichkeit für Anleger: frühestens zum 31.12.2019 (ab 2021 jährlich)
Kündigungsfrist der Anleger: zwölf Monate


Die Emittentin kann das Darlehen frühestens zwei Jahre nach Zeichnung durch den letzten Anleger kündigen, wenn eine "wirtschaftlich sinnvolle Investition in neue Projekte nicht mehr möglich ist". Das geplante Emissionsvolumen beträgt 15 Millionen Euro. Die Nebenkosten des Angebotes, insbesondere Vermittlungsprovisionen, betragen bei Vollplatzierung rund 9,46 Prozent des Emissionsvolumens.

Der Platzierungsstand des Nachrangdarlehensangebots beträgt nach Angaben von UDI 4,2 Millionen Euro (Stand: 24. Oktober 2017). Das ist mehr als das laut Prospekt erforderliche Mindestzeichnungsvolumen von ca. 3 Millionen Euro, es besteht demnach kein Rückabwicklungsrisiko mehr.


Unternehmensprofil UDI Energie Festzins 12

Darlehensnehmerin, Emittentin und Anbieterin des Nachrangdarlehens ist die UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG aus Roth bei Nürnberg, gegründet im Februar 2017. Komplementärin und Geschäftsführerin ist die 2013 gegründete UDI Festzins Verwaltungs GmbH mit dem Geschäftsführer Georg Hetz. Er ist Gründer der UDI-Gruppe und zudem mit einer Kommanditeinlage von 1.000 Euro alleiniger Gesellschafter der Emittentin.

Die UDI-Gruppe aus Nürnberg, 1998 gegründet, bietet ökologische Geldanlagen an. Seit 2004 plant und realisiert sie auch eigene Projekte. Bei 13 von 19 "Festzins"-Geldanlagen (Nachrangdarlehen) sind die Zinsen bislang vollständig an die Anleger ausbezahlt worden (Stand: 11. September 2017). Bei den sieben  Angeboten, bei denen auch schon die Rückzahlung anstand, ist die Rückzahlung an die Anleger pünktlich und vollständig erfolgt.

Bei den sechs Angeboten UDI Energie Festzins II bis VII liegen die Zinszahlungen derzeit unter Plan. Dafür gibt es keinen - strukturell oder konzeptionell bedingten - Hauptgrund, sondern nach Angaben von UDI unterschiedliche Gründe in verschiedenen Investitionsbereichen: rückwirkende rechtliche Änderungen (Solar Spanien, Biogas und Solar Italien), Kriminalität (Diebstähle Solar Italien, Unterschlagung Solar Spanien) oder auch durch Generalunternehmer verursachte Mängel (Biogas Deutschland) und Fehler von Betriebsführern.

Das Anlegerkapital wird plangemäß von der Emittentin UDI Sprint Festzins 12 GmbH & Co. KG als Nachrangdarlehen an Projektgesellschaften ausgereicht. Die Emittentin kann Nachrangdarlehen auch an zwischengeschaltete Gesellschaften vergeben. Das ist insbesondere für den Fall vorgesehen, dass mehrere Emittentinnen verschiedener UDI-Festzins-Angebote in eine Projektgesellschaft investieren wollen und andere Kapitalgeber (Banken) der Projektgesellschaft eine Bündelung der Nachrangdarlehen verlangen.

Geschäftsführer Georg Hetz wählt die Projektgesellschaften auf der Basis der prospektierten Investitionskriterien aus. Er ist 65 Jahre und verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in verantwortlichen Positionen im Bereich Banken und ökologische Geldanlagen. Laut Werbebroschüre trifft er die Investitionsentscheidungen der Emittentin in einem Ausschuss zusammen mit zwei erfahrenen Controllern/Projektmanagern.


Investitionen

Die Investitionen der Emittentin stehen noch nicht fest (Stand: 24. Oktober 2017). Grundsätzlich sind Investitionen möglich in den Bereichen Biogas, Solarenergie, Windenergie, Wärmeversorgung und nachhaltige Immobilien und Grundstücke, auf denen die Errichtung von Ökoimmobilien geplant ist. Zudem gibt es im Vergleich zum Vorgängerprodukt beim UDI Energie Festzins 12 einen neuen, sechsten Investitionsbereich: Erbringung von Serviceleistungen. Hier kann die Emittentin in Projektgesellschaften investieren, die andere Projektgesellschaften in ihrem Betrieb unterstützen, etwa. durch den gebündelten Einkauf von Ersatzteilen, Verbrauchsstoffen (z. B. Motorölen) und Einsatzstoffen (z. B. Substrate für Biogasanlagen), um beispielsweise Preisvorteile beim Einkauf zur erreichen.

Für alle sechs Bereiche gibt es jeweils eine eigenständige Liste von Investitionskriterien im Prospekt. Beispielsweise sollen im Bereich Biogas langfristige Substratlieferverträge vorliegen. Grundsätzlich sollen die Projekte laut Prospekt gemäß der jeweiligen Projekt-Planrechnung so rentabel sein, dass die Projektgesellschaften bei planmäßigen Verlauf Zins- und Tilgungszahlungen an die Emittentin leisten können. Das Vorliegen von Bau- und Betriebsgenehmigungen ist laut den Investitionskriterien nicht erforderlich, so dass die Emittentin mittelbar in Projektentwicklungen investieren kann.

Investitionen in Immobilienprojekte sind laut Prospekt auf Deutschland beschränkt. Investitionen in den anderen Bereichen können innerhalb der EU erfolgen. In Italien beispielsweise plant die UDI-Gruppe nach eigenen Angaben aufgrund guter Rahmenbedingungen die Erweiterung von drei UDI-Biogasanlagen um Gasaufbereitungsanlagen. Laut UDI ist aber vorgesehen, dass der Schwerpunkt der Investitionen der Emittentin eindeutig in Deutschland liegt. Die aktuelle Planung kann sich grundsätzlich ändern, beispielsweise wenn sich während der Laufzeit des Nachrangdarlehens die Rahmenbedingungen für Investitionen im Biogasbereich in Deutschland verschlechtern sollten.

Zwei Unternehmen der UDI-Gruppe planen und realisieren eigene Projekte: Die UDI Projektgesellschaft mbH ist im Bereich Photovoltaik tätig. Sie hat aktuell keine Projekte in der Entwicklung, beobachtet nach Angaben von UDI aber den Markt und prüft immer wieder neue Projekte. Die 2007 gegründete UDI Bioenergie GmbH plant, projektiert, kauft, baut und betreibt Biogasanlagen. In dem Bereich Bioenergie/Projektentwicklung sind nach Angaben von UDI elf Mitarbeiter beschäftigt, die größtenteils über fünf bis zehn Jahre Erfahrung in dem Sektor verfügen.

Derzeit baut die UDI Bioenergie nach eigenen Angaben eine Biogasanlage, die Biogas in Biomethan umwandeln und in das Gasnetz einspeisen soll, in Mecklenburg-Vorpommern in der Leistungsgröße 700 Kubiknanometer (Nm³). Eine weitere genehmigte Biogasanlage mit 550 Nm³ Bioerdgas pro Stunde soll 2018 in Brandenburg errichtet werden. An den Standorten beider Biogasanlagen ist zudem der Bau von Solaranlagen vorgesehen, die den Strom komplett an die Biogasanlagen abgeben, so dass die Solaranlagen Erlöse unabhängig vom Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) und einer Stromnetzanbindung erzielen.

Bei den geplanten Biogasanlagen handelt es sich um Biogaseinspeiseanlagen bzw. Biomethananlagen. Die Betreiber der Anlagen erhalten in Deutschland für die Erzeugung und Einspeisung des Biomethans in das Gasnetz keine Vergütung nach dem EEG. Sie verkaufen in der Regel – über langfristige Lieferverträge – das Biomethan an Abnehmer, z. B. Stadtwerke, die das Biomethan beispielsweise in Blockheizkraftwerken verstromen und dafür eine EEG-Vergütung erhalten. Der Biomethan-Lieferant garantiert dabei in der Regel vertragsgemäß für die EEG-konforme Einspeisung von Biomethan. Biomethan-Einspeiseanlagen sind ein Nischenmarkt: Laut den Branchenzahlen des Fachverbandes Biogas wurden 2015 in Deutschland nur 16 neue Anlagen gebaut.

Es ist noch nicht entschieden, ob die Emittentin in die Projekte der UDI Bioenergie GmbH investiert. Laut Verkaufsbroschüre sind aber aktuell für die UDI-Festzins-Anlagen schwerpunktmäßig Biogasanlagen interessant. Das zeigt sich auch bei den vorherigen drei UDI-Angeboten Energie Festzins 10 und 11 sowie Sprint Festzins IV: Bei denen ist momentan (Stand: 24. Oktober 2017) das Anlegerkapital nach Angaben von UDI zu 98 bis 100 Prozent in Biogasanlagen und Biogas-Aufbereitungsanlagen in Deutschland investiert. Das Nachrangdarlehenskapital kann dabei die Entwicklungs- und Bauphasen der Biogasprojekte finanzieren, aber auch (teilweise) langfristig in den Projektgesellschaften verbleiben. Laut UDI könnte die Emittentin jeweils ca. 5 bis 6 Millionen Euro in die beiden Biogasprojekte investieren.


Das UDI-Immobilienprojekt "Baumgartenwiesen" in Roth (Mittelfranken).

2017 hat die UDI-Gruppe die Investitionsbereiche nachhaltige Immobilien und Serviceleistungen neu entwickelt bzw. stark ausgebaut. Daher ist es möglich, dass die Emittentin verstärkt in diese Bereiche investieren wird. Etwa 2 Millionen Euro könnte die Emittentin laut UDI in die Servicegesellschaft investieren und ca. 1 bis 3 Millionen Euro in Immobilienprojekte – alles auf der Basis derzeitiger Planungen (Stand: 24. Oktober 2017). Die Emittentin hat noch nicht über Investitionen entschieden und keine projektbezogenen Verträge geschlossen, so dass starke Abweichungen vom derzeitigen Plan möglich sind. Auch das Investitionsportfolio der Emittentin kann sich während der geplanten zwölfjährigen Laufzeit der Nachrangdarlehen verändern. So könnte frei werdendes Nachrangdarlehenskapital in der Zukunft auch in Solar- und Windenergieprojekte investiert werden. Nach Einschätzung von UDI stellt auch die Investition in Wärmenetze künftig eine interessante Option dar. UDI hat bislang im Rahmen von Biogasprojekten vier Nahwärmenetze mitfinanziert und plant 2018 die Errichtung eines weiteren Wärmenetzes.


Ökologische Wirkung

Die Projekte der Emittentin stehen noch nicht fest, so dass die ökologische Wirkung noch nicht abschließend zu beurteilen ist. Investitionsschwerpunkt werden voraussichtlich zunächst Biogasanlagen sein. Diese sind aufgrund ihrer Grundlastfähigkeit ein wichtiger Bestandteil der Energiewende.

Bei den derzeit geplanten Projekten handelt es sich um Biogasanlagen, die das erzeugte Biogas zu Biomethan aufbereiten und in das Gasnetz einspeisen. Inzwischen werden bei neuen Biogasanlagen verstärkt Reststoffe wie Gülle eingesetzt. Laut dem Fachverband Biogas sind 2016 205 Biogasanlagen neu ans Netz gegangen, von denen 186 güllebasiert sind. Das kann die sogenannte "Vermaisung" der Landschaft und Monokulturen verringern.

Das Vergären von Gülle in Biogasanlagen verhindert auch, dass das klimaschädliche Methan in die Luft gelangt, was bei der Ausbringung der Gülle auf Felder der Fall ist. Die Gülle verunreinigt so zudem kein Grundwasser. Allerdings kann der Einsatz von Gülle in Biogasanlagen dazu führen, dass Massentierhaltung rentabler wird.

Mit dem Nachrangdarlehenskapital will die Emittentin unter anderem die Bauphase von Erneuerbare-Energien-Anlagen finanzieren, voraussichtlich insbesondere von Biogasanlagen. Ein Teil des Kapital kann daher innerhalb der geplanten Laufzeit des Nachrangdarlehens voraussichtlich mehrfach für Projektfinanzierungen eingesetzt werden, so dass sich die ökologische Wirkung erhöht. Ohne das Nachrangdarlehenskapital könnten unter Umständen ökologisch sinnvolle Projekte nicht realisiert werden, da Banken laut UDI bei Darlehen für die Projektierungs- und Realisierungsphasen von Biogasprojekten zurückhaltend sind.


Risiko

Beim Nachrangdarlehen ist die Verzinsung und Rückzahlung des Anlegerkapitals solange und soweit ausgeschlossen, wie die Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Emittentin führen würde. Es ist nicht vorgesehen, dass die Emittentin neben dem Nachrangdarlehenskapital weiteres Fremdkapital aufnimmt. Die Projektgesellschaften werden sich aber laut Prospektprognose teilweise durch Bankkapital finanzieren, das in der Regel vorrangig zu bedienen und besichert ist.

Die Ansprüche der Anleger sind hingegen nicht besichert. Zudem beträgt laut Prospekt bei Vollplatzierung die Eigenkapitalquote der Emittentin 0,006 Prozent und die Eigenkapitalquote der fiktiven Projektgesellschaft 0,034 Prozent. Daher sind die wirtschaftlichen Risiken für die Nachrangdarlehensgeber vergleichbar mit den Risiken für die Eigenkapitalgeber bei einer Kommanditbeteiligung.

Die Emittentin ist von der Zahlungsfähigkeit der Projektgesellschaften abhängig. Zahlungsausfälle bei Projektgesellschaften können beispielsweise entstehen, wenn geplante Projekte nicht genehmigt werden, Bauprobleme auftreten oder der Verkauf der Projekte an Investoren nicht gelingt. Derzeit plant die Emittentin, mit dem Anlegerkapital zunächst schwerpunktmäßig die Bauphasen von Biogasprojekten zu finanzieren. Der Bau und auch der Betrieb von Biogasanlagen sind - beispielsweise im Vergleich zu Solaranlagen - komplex und daher teilweise mit höheren Risiken verbunden.

Die Risiken des neuen Service-Geschäftsbereiches der Emittentin korrelieren mit den Risiken anderer Investitionsbereiche. Falls beispielsweise eine Biogas-Projektgesellschaft keine Darlehenszinsen an die Emittentin zahlen kann, ist die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass diese Projektgesellschaft gleichzeitig auch Rechnungen der Service-Gesellschaft für eingekaufte Substrate, Verbrauchsstoffe und Ersatzteile nicht begleichen kann.

Da die Emittentin im Service-Bereich nicht in neue Projekte investiert, sondern mit der Beschaffung von Materialen und Waren und deren Handel einen Teil des Geschäftsbetriebs der UDI-Gruppe finanziert, sind auch die Risiken im Service-Bereich andersartig. Zu nennen sind hier neben dem Zahlungsausfall von Kunden beispielsweise sinkende Nachfrage, Preisschwankungen, Materialfehler und Lieferausfälle mit entsprechender Haftung der Service-Gesellschaft.

Der geschäftsführende Gesellschafter der Komplementärin der Emittentin ist bei zahlreichen weiteren Unternehmen der UDI-Gruppe Geschäftsführer und/oder Gesellschafter. Dazu zählt unter anderem die UDI Bioenergie GmbH, die Biogasprojekte plant, an die Emittentin verkauft, entwickelt und baut sowie die Betriebsführung der Anlagen übernehmen kann.

Auch die Gesellschaften, welche fertiggestellte Projekte von der Emittentin kaufen, sind laut Verkaufsbroschüre vornehmlich Unternehmen aus der UDI-Gruppe. Da die UDI-Gruppe selbst mittelbar nur mit 1.000 Euro bei der Emittentin des Nachrangdarlehens investiert ist, besteht das Risiko, dass Interessenkonflikten zu Ungunsten der Emittentin gelöst werden.

Falls ein rentabler Verkauf der Projekte nicht spätestens zum geplanten Laufzeitende 2029 gelingt, benötigen die Projektgesellschaften voraussichtlich eine Anschlussfinanzierung, um die Darlehen an die Emittentin zurückzahlen zu können. Das gilt insbesondere dann, falls ein Großteil der Anleger ihre Nachrangdarlehen vorzeitig kündigen sollten. Da die Emittentin laut Prospekt zusammen mit den Emittentinnen vorheriger UDI-Nachrangdarlehen in Projektgesellschaften investieren kann, tragen die Anleger mittelbar auch das Risiko mit, dass die Anleger der anderen Emittentinnen ihre Nachrangdarlehen vorzeitig kündigen.

Die UDI Bioenergie GmbH hat nach eigenen Angaben bislang keines der in den letzten Jahren von ihr errichteten Biogaseinspeiseprojekte an Investoren außerhalb der UDI-Gruppe verkauft. Es ist möglich, dass externe Investoren die Biogaseinspeiseprojekte als zu wenig rentabel und/oder zu riskant einschätzen. Ohne externe Investoren muss UDI eventuell für eine Anschlussfinanzierung neue Nachrangdarlehens-Angebote platzieren, um das aktuell mit dem vorliegenden Angebot einzuwerbende Nachrangdarlehenskapital an die Anleger zurückzahlen zu können.


Stärken
Umfangreiche UDI-Kompetenz im voraussichtlichen Hauptinvestitionsbereich Biogas
Geplante Streuung der Investitionen über verschiedene Bereiche
Erfahrene Initiatorin


Schwächen
Projektentwicklungsrisiken möglich
Fertigstellungsrisiken
Blindpool mit wenig eingrenzenden Investitionskriterien
Potential für Interessenkonflikte



Fazit:

Finanziell


Die Investitionen der Emittentin stehen derzeit noch nicht fest. Die UDI-Gruppe verfügt aber über eine Projektpipeline, die eine Vollinvestition der Emittentin ermöglichen würde. Derzeit prüft die Emittentin diese Projekte, volumenmäßig hauptsächlich Biogasprojekte in Deutschland.

Die Investitionskriterien sehen für die Bereiche Biogas, Wind, Solar, Immobilien, Wärmeversorgung und Serviceleistungen keine Mindest- oder Höchstquoten gemessen am Gesamtportfolio der Emittentin vor, so dass hier während der Laufzeit der Nachrangdarlehen deutliche Verschiebungen möglich sind. Daher ist eine fundierte Bewertung des Zins/Risiko-Verhältnisses des Nachrangdarlehensangebots für die gesamte Laufzeit nicht möglich.

Ob der Zinssatz von anfänglich 4 Prozent pro Jahr auf kurzfristige Sicht als angemessen gelten kann, ist unter anderem abhängig davon, ob die Emittentin neben Biogasprojekten auch im nennenswerten Umfang in Solar-, Wind-, Nahwärme- und/oder Immobilienprojekte investiert und damit das Risiko breiter gestreut wird. Erhöhte Ausfallrisiken für die Emittentin können bei Biogasprojekten bestehen, aber auch, wenn die Emittentin in höherem Umfang in Projektentwicklungen investieren sollte.

Nachhaltigkeit

Voraussichtlich investiert die Emittentin zunächst überwiegend in Biogasprojekte. Tendenziell ist die Nachhaltigkeitswirkung im Bereich Biogas bei neuen Anlagen positiv.


ECOreporter.de-Empfehlung

Die Investitionsmöglichkeiten der Emittentin sind durch die Investitionskriterien kaum eingeschränkt. Das betrifft die Verteilung der Investitionen auf die sechs verschiedenen Bereiche, den Entwicklungsstatus der einzelnen Projekte sowie die Auswahl der Investitionsländer. Daher gibt es auch bei den möglichen Projektrisiken und -renditen eine sehr große Spannweite, so dass eine fundierte Bewertung des Verhältnisses von Zins zu Risiko bei diesem Angebot derzeit nicht möglich ist.

Anleger, die das Nachrangdarlehens-Angebot zeichnen, müssen daher darauf vertrauen, dass die erfahrene Geschäftsführung der Emittentin die Projekte so auswählt, dass sich ein angemessenen Zins/Risiko-Verhältnis ergibt.


Basisdaten

Darlehensnehmerin, Emittentin und Anbieterin: UDI Energie Festzins 12 GmbH & Co. KG, Nürnberg
Anlageform: Nachrangdarlehen
Emissionsvolumen: 15,0 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 5.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 31.12.2029 (Plan), Kündigung erstmals zum 31.12.2019 möglich
Zinsen: 4,0 Prozent pro Jahr (bis 31.12.2022), 5,0 Prozent pro Jahr (1.1.2023 bis 31.12.2026), 6,0 Prozent (1.1.2027 bis 31.12.2028), 6,5 Prozent pro Jahr (1.1.2029 bis 31.12.2029)
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Ja
Handelbarkeit: Keine Zulassung an einer Börse
ISIN: ---

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