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ECOanlagecheck, Solarenergie-Investments
Unabhängige Analyse: Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins 11
Die Nürnberger UDI-Gruppe initiiert mit dem "UDI Energie Festzins 11" ein Nachrangdarlehen, das vor allem Erneuerbare-Energien-Anlagen finanzieren soll. Der Zins beträgt 4,0 bis 6,5 Prozent bei einer geplanten Laufzeit von rund 12,5 Jahren. Ab 5.000 Euro können Anleger investieren, es gibt kein Agio. Der ECOanlagecheck analysiert das Angebot.
Die Investitionen der Darlehensnehmerin UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG stehen noch nicht fest. Voraussichtlich wird sie mittelbar zunächst hauptsächlich in Biogasprojekte in Deutschland investieren. Der jährliche Zinssatz des Nachrangdarlehens der Anleger steigt mit der Laufzeit:
Bis zum 30.6.2022: 4,0 Prozent
1.7.2022 bis 30.6.2026: 5,0 Prozent
1.7.2027 bis zum 30.6.2028: 6,0 Prozent
1.7.2028 bis zum 30.6.2029: 6,5 Prozent
- Geplantes Laufzeitende: 30.6.2029
- Kündigungsmöglichkeit für Anleger: frühestens zum 30.6.2019 (ab 2021 jährlich)
- Kündigungsfrist: zwölf Monate
Die Darlehensnehmerin selbst kann das Darlehen frühestens nach zwei Jahren Laufzeit vollständig oder teilweise mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, wenn eine "wirtschaftlich sinnvolle Investition in neue Projekte nicht mehr möglich ist". Das geplante Darlehensvolumen beträgt 15 Millionen Euro. Die Nebenkosten des Angebotes, insbesondere Vermittlungsprovisionen, betragen bei Vollplatzierung rund 9,46 Prozent des gesamten Darlehensvolumens.
Unternehmensprofil UDI Energie Festzins 11
Darlehensnehmerin, Emittentin und Anbieterin des Nachrangdarlehens ist die UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG aus Nürnberg, gegründet im Juli 2016. Als ihre Komplementärin und Geschäftsführerin fungiert die 2013 gegründete UDI Festzins Verwaltungs GmbH. Ihr Geschäftsführer ist Georg Hetz. Er ist Gründer der UDI-Gruppe und zudem mit einer Kommanditeinlage von 1.000 Euro alleiniger Gesellschafter der Darlehensnehmerin.
Die UDI-Gruppe aus Nürnberg wurde 1998 gegründet und bietet ökologische Geldanlagen an (mehr über UDI lesen Sie in unserem Porträt). (Link entfernt) Seit 2004 plant und realisiert sie auch eigene Projekte. Für den Bereich der verzinslichen UDI-Geldanlagen hat sie einen Überblick zu den geplanten und den tatsächlichen Zinszahlungen an die Anleger erstellt. Bei drei von 17 "Festzins"-Anlagen liegen die Zinszahlungen derzeit unter Plan (Stand: 1. Oktober 2016). Bei den anderen 14 Angeboten sind die Zinsen vollständig an die Anleger ausbezahlt worden. Bei zwei dieser 14 Angebote, bei denen auch schon die Rückzahlung anstand, ist die Rückzahlung an die Anleger pünktlich und vollständig erfolgt.
Ein sogenanntes "Green Building" der UDI: Investiert wird auch in nachhaltige Immobilien. / Foto: Unternehmen
Nach Angaben von UDI gibt es zum Jahresende 2016 folgende Veränderungen: Bei vier weiteren Angeboten erfolgt die vollständige Rückzahlung an die Anleger. Bei drei weiteren Angeboten liegen die Zinszahlungen an die Anleger unter Plan, bei weiteren dreien erfolgen die Zinszahlungen plangemäß.
Das Anlegerkapital wird plangemäß von der Darlehensnehmerin UDI Sprint Festzins 11 GmbH & Co. KG als Nachrangdarlehen an Projektgesellschaften ausgereicht. Die Auswahl der Projektgesellschaften erfolgt auf Basis der prospektierten Investitionskriterien durch den Geschäftsführer der Komplementärin der Darlehensnehmerin: Georg Hetz. Hetz (64 Jahre) verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in verantwortlichen Positionen im Bereich Banken und ökologische Geldanlagen. Nach Angaben von UDI wird er in den Bereichen Projektauswahl, Projektcontrolling und Risikomanagement von zusammen fünf Mitarbeitern unterstützt, die über mehrjährige Erfahrungen bei Erneuerbaren-Energien-Projekten verfügen.
Investitionen
Die Investitionen der Emittentin stehen noch nicht fest und sollen nach Abschluss der Platzierung 2017 erfolgen. Die Emittentin plant grundsätzlich Investitionen in den Bereichen Solar, Biogas, Wind, Wärmeversorgung und nachhaltige Immobilien. Für alle fünf Bereiche gibt es jeweils eine eigenständige Liste von Investitionskriterien im Prospekt.
Beispielsweise sollen im Bereich Biogas Substratlieferverträge vorliegen. Im Bereich Wärmeversorgung ist vorgesehen, Wärme durch nachwachsende Rohstoffe oder Biogas zu erzeugen und in Nahwärmenetzte einzuspeisen. Grundsätzlich sollen die Projekte laut Prospekt gemäß Planrechnung so rentabel sein, dass die Projektgesellschaften bei planmäßigen Verlauf Zins- und Tilgungszahlungen an die Emittentin leisten können. Das Vorliegen von Bau- und Betriebsgenehmigungen ist laut den Investitionskriterien nicht erforderlich, so dass die Emittentin mittelbar in Projektentwicklungen investieren kann.
Die Emittentin kann über die Projektgesellschaften europaweit investieren. Laut Aussage von UDI sind derzeit keine Investitionen im Ausland geplant. Die aktuelle Planung kann sich grundsätzlich ändern, beispielsweise wenn sich während der Laufzeit des Nachrangdarlehens die Rahmenbedingungen für Investitionen im Biogasbereich in Deutschland verschlechtern sollten. Laut Verkaufsbroschüre des Angebotes gibt es in Italien lohnende Perspektiven für Biogasanlagen.
Zwei Unternehmen der UDI-Gruppe planen und realisieren eigene Projekte. Die UDI Projektgesellschaft mbH ist im Bereich Photovoltaik tätig gewesen, plant derzeit nach Angaben von UDI aber keine neuen Projekte. Die 2007 gegründete UDI Bioenergie GmbH plant, projektiert, kauft, baut und betreibt Biogasanlagen. In dem Bereich Bioenergie/Projektentwicklung sind nach Angaben von UDI elf Mitarbeiter beschäftigt, die größtenteils über fünf bis zehn Jahre Erfahrung in dem Sektor verfügen.
Derzeit baut die UDI Bioenergie nach Angaben von UDI eine Biogasanlage, die Biogas in Biomethan umwandeln und in das Gasnetz einspeisen soll, in Sachsen-Anhalt in der Leistungsgröße 550 Kubiknanometer (Nm³). Zwei weitere Biogaseinspeiseanlagen mit 550 Nm³ bzw. 700 Nm³ Bioerdgas pro Stunde sollen 2017 in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg errichtet werden.
Die drei Projekte sind nach Angaben von UDI genehmigt. Zudem baut UDI laut Verkaufsbroschüre seit Jahren Biogasanlagen in Italien und erweitert diese zur Gasaufbereitung. Bei den geplanten Biogasanlagen handelt es sich um Biogaseinspeiseanlagen bzw. Biomethananlagen. Die Betreiber der Anlagen erhalten in Deutschland für die Erzeugung und Einspeisung des Biomethans in das Gasnetz keine Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Sie verkaufen in der Regel – über langfristige Lieferverträge – das Biomethan an Abnehmer, zum Beispiel Stadtwerke, die das Biomethan verstromen und dafür eine EEG-Vergütung erhalten. Der Biomethan-Lieferant garantiert dabei in der Regel vertragsgemäß für die EEG-konforme Einspeisung von Biomethan. Biomethan-Einspeiseanlagen sind ein Nischenmarkt: Laut den Branchenzahlen des Fachverbandes Biogas wurden 2015 in Deutschland nur 16 neue Anlagen gebaut. Für 2016 geht er von zehn neuen Anlagen aus (Prognose Juli 2016).
Der neue UDI Festzins setzt wie einige seiner Vorgänger unter anderem auf Biogasanlagen. / Foto: Unternehmen
Es ist noch nicht entschieden, ob die Emittentin in die geplanten Projekte der UDI Bioenergie GmbH investiert. Laut Verkaufsbroschüre sind aber aktuell für die UDI-Festzins-Anlagen schwerpunktmäßig Biogasanlagen interessant. Das zeigt sich auch bei den vorherigen fünf UDI-Angeboten VIII, IX und X sowie Sprint Festzins III und IV: Bei denen ist das Kapital der Anleger laut UDI-Informationen im Durchschnitt zu über 90 Prozent in Biogasprojekte investiert (Stand: 2. Dezember 2016). Im Schwerpunkt finanziert das Anlegerkapital dabei die Entwicklungs- und Bauphasen der Biogasprojekte. Es ist aber auch möglich, dass fertiggestellten Projekte langfristig im Besitz von UDI verbleiben und über die gesamte Laufzeit des Nachrangdarlehens vom Anlegerkapital finanziert werden.
Ökologische Wirkung
Die Projekte der Emittentin stehen noch nicht fest, so dass die ökologische Wirkung noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Investitionsschwerpunkt werden voraussichtlich zunächst Biogasanlagen sein. Diese sind aufgrund ihrer Grundlastfähigkeit ein wichtiger Bestandteil der Energiewende.
Bei den derzeit geplanten Projekten handelt es sich um Biogasanlagen, die das erzeugte Biogas zu Biomethan aufbereiten und in das Gasnetz einspeisen sollen. Inzwischen werden bei neuen Biogasanlagen verstärkt Reststoffe wie Gülle eingesetzt. Dadurch kann die sogenannte "Vermaisung" der Landschaft und Monokulturen verringert werden. Zudem wird beim Vergären von Gülle in Biogasanlagen verhindert, dass das sehr klimaschädliche Methan in die Luft abgegeben wird, wie es zum Beispiel bei der Ausbringung der Gülle auf Felder der Fall ist, wodurch auch das Grundwasser verunreinigt werden kann. Allerdings kann der Einsatz von Gülle in Biogasanlagen dazu führen, dass Massentierhaltung rentabler wird.
Mit dem Nachrangdarlehenskapital will die Emittentin unter anderem die Bauphase von Erneuerbare-Energien-Anlagen – voraussichtlich insbesondere von Biogasanlagen – finanzieren. Das Kapital kann innerhalb der geplanten Laufzeit des Nachrangdarlehens voraussichtlich mehrfach für Projektfinanzierungen eingesetzt werden, so dass sich die ökologische Wirkung erhöht. Zudem wäre es möglich, dass ohne das einzuwerbende Nachrangdarlehenskapital ökologisch sinnvolle Projekte nicht realisiert werden können, da die Banken nach Erfahrung der Initiatorin kaum mehr Darlehen für die Projektierungs- und Realisierungsphasen von Biogasprojekten vergeben.
Risiko
Beim Nachrangdarlehen ist die Verzinsung und Rückzahlung des Anlegerkapitals solange und soweit ausgeschlossen, wie deren Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Darlehensnehmerin führen würde. Laut der Planbilanz ist nicht vorgesehen, dass die Darlehensnehmerin neben dem Nachrangdarlehenskapital weiteres Fremdkapital aufnimmt. Die Ansprüche der Anleger sind nicht besichert. Bei Vollplatzierung beträgt laut Prospekt die Eigenkapitalquote der Emittentin 0,006 Prozent und die Eigenkapitalquote der fiktiven Projektgesellschaft 0,034 Prozent.
Auch deswegen ist das vorliegende Nachrangdarlehen seinem Wesen nach eine unternehmerische Beteiligung mit eigenkapitalähnlicher Haftungsfunktion für die Anleger. Die Projektgesellschaften und die Projektentwickler-Gesellschaften gehören in der Regel sowie voraussichtlich teilweise auch die Käufer der realisierten Projekte zur UDI-Gruppe, die selbst mittelbar nur mit 1.000 Euro bei der Emittentin des Nachrangdarlehens investiert ist. Der Geschäftsführer der Komplementärin der Emittentin ist auch Geschäftsführer der UDI Bioenergie GmbH, die im Rahmen der Vermögensanlage Biogasprojekte entwickelt. Die UDI Bioenergie GmbH weist laut Jahresabschluss 2014 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von rund 125.000 Euro aus. Aufgrund der Verflechtungen besteht das Risiko von Interessenkonflikten, die aus finanziellen Erwägungen zu Ungunsten der Darlehensnehmerin gelöst werden könnten.
Der Bau und Betrieb von Biogasanlagen sind im Vergleich zu Solaranlagen komplexer und damit auch risikoreicher. / Foto: UDI
Die Emittentin ist von der Zahlungsfähigkeit der Projektgesellschaften abhängig. Zahlungsausfälle bei den Projektgesellschaften können beispielsweise entstehen, wenn geplante Projekte nicht genehmigt werden, Bauprobleme auftreten oder der Verkauf der Projekte an Investoren nicht gelingt. Derzeit plant die Emittentin, mit dem Anlegerkapital hauptsächlich die Bauphasen von Biogasprojekten zu finanzieren. Der Bau und auch der Betrieb von Biogasanlagen sind – beispielsweise im Vergleich zu Solaranlagen – komplexer und daher teilweise mit höheren Risiken verbunden.
Es ist möglich, dass sich die Rahmenbedingungen für die Realisierung Erneuerbarer-Energien-Projekten verschlechtert. In diesem Fall kann die Emittentin die Nachrangdarlehen kündigen. Aus heutiger Sicht kann das insbesondere dann eine Option für die Emittentin sein, wenn die UDI-Gruppe keine eigenen Biogasprojekte mehr realisieren kann. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Rentabilität der Projekte ab 2022 tendenziell steigen muss, da auch die an die Anleger zu zahlenden Zinsen steigen. Für Anleger hat eine vorzeitige Kündigung der Emittentin den Nachteil, dass er sein Kapital – zu evtl. niedrigeren Zinssätzen – neu anlegen muss.
Falls ein rentabler Verkauf der Projekte nicht spätestens zum geplanten Laufzeitende 2029 gelingt, kann sich die Laufzeit des Nachrangdarlehens verlängern. Ohne einen Verkauf benötigen die Projektgesellschaften voraussichtlich eine Anschlussfinanzierung, um die Darlehen an die Emittentin zurückzahlen zu können. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Großteil der Anleger die Nachrangdarlehen vorzeitig kündigen sollten. Ohne externe Investoren muss UDI für eine Anschlussfinanzierung eventuell neue Nachrangdarlehens-Angebote platzieren, damit das aktuell mit dem vorliegenden Angebot einzuwerbende Anlegerkapital ersetzt werden kann.
Stärken:
- Eventuell Streuung der Investitionen über verschiedene Bereiche
- Erfahrene Initiatorin
- UDI-Kompetenz im voraussichtlichen Hauptinvestitionsbereich Biogas
Schwächen:
- Projektentwicklungsrisiken möglich
- Fertigstellungsrisiken
- Blindpool mit wenig eingrenzenden Investitionskriterien
- Potential für Interessenkonflikte
Fazit:
Finanziell
Es sind noch keine Investitionen bekannt. Es gibt für die einzelnen Investitionsbereiche keine Mindest- oder Höchstquoten gemessen am späteren Gesamtportfolio der Emittentin. Derzeit plant die Emittentin, hauptsächlich in Biogasprojekte zu investieren. Fraglich ist, ob der niedrige Zinssatz von anfänglich 4 Prozent pro Jahr noch als angemessen und marktgerecht gelten kann. Das ist unter anderem abhängig davon, ob die Emittentin neben Biogasprojekten auch im nennenswerten Umfang in Solar-, Wind-, Nahwärme- und Immobilienprojekte investiert und damit das Risiko breiter gestreut wird. Erhöhte Ausfallrisiken für die Emittentin können bei Biogasprojekten bestehen, aber auch, wenn die Emittentin in höherem Umfang in Projektentwicklungen investieren sollte.
Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeit kann noch nicht abschließend beurteilt werden, da die Investitionen noch nicht bekannt sind. Voraussichtlich investiert die Emittentin überwiegend in Biogasprojekte. Tendenziell ist die Nachhaltigkeitswirkung im Bereich Biogas bei neuen Anlagen positiv.
ECOreporter.de-Empfehlung
Die Investitionsmöglichkeiten der Emittentin sind durch die Investitionskriterien kaum begrenzt. Das betrifft die Verteilung der Investitionen auf die fünf verschiedene Bereiche, den Entwicklungsstatus der einzelnen Projekte sowie die Auswahl der Investitionsländer. Daher gibt es auch bei den möglichen Risiken eine sehr große Spannweite, so dass eine fundierte Bewertung des Verhältnisses von Zins zu Risiko bei diesem Angebot vor Bekanntgabe der Investitionen nicht möglich ist. Anleger, die das Nachrangdarlehens-Angebot zeichnen, müssen daher darauf vertrauen, dass die Emittentin die Projekte so auswählt, dass sich ein angemessenen Zins/Risiko-Verhältnis ergibt.
Basisdaten
Darlehensnehmerin, Emittentin und Anbieterin: UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG, Nürnberg
Anlageform: Nachrangdarlehen
Emissionsvolumen: 15,0 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 5.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 30.6.2029 (Plan), Kündigung erstmals zum 30.6.2019 möglich
Zinsen: 4,0 Prozent pro Jahr (bis 30.6.2022), 5,0 Prozent pro Jahr (1.7.2022 bis 30.6.2026), 6,0 Prozent (1.7.2026 bis 30.6.2028), 6,5 Prozent pro Jahr (1.7.2028 bis 30.6.2029)
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Ja
Handelbarkeit: Keine Zulassung an einer Börse
ISIN: ---
Die Investitionen der Darlehensnehmerin UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG stehen noch nicht fest. Voraussichtlich wird sie mittelbar zunächst hauptsächlich in Biogasprojekte in Deutschland investieren. Der jährliche Zinssatz des Nachrangdarlehens der Anleger steigt mit der Laufzeit:
Bis zum 30.6.2022: 4,0 Prozent
1.7.2022 bis 30.6.2026: 5,0 Prozent
1.7.2027 bis zum 30.6.2028: 6,0 Prozent
1.7.2028 bis zum 30.6.2029: 6,5 Prozent
- Geplantes Laufzeitende: 30.6.2029
- Kündigungsmöglichkeit für Anleger: frühestens zum 30.6.2019 (ab 2021 jährlich)
- Kündigungsfrist: zwölf Monate
Die Darlehensnehmerin selbst kann das Darlehen frühestens nach zwei Jahren Laufzeit vollständig oder teilweise mit einer Frist von sechs Monaten kündigen, wenn eine "wirtschaftlich sinnvolle Investition in neue Projekte nicht mehr möglich ist". Das geplante Darlehensvolumen beträgt 15 Millionen Euro. Die Nebenkosten des Angebotes, insbesondere Vermittlungsprovisionen, betragen bei Vollplatzierung rund 9,46 Prozent des gesamten Darlehensvolumens.
Unternehmensprofil UDI Energie Festzins 11
Darlehensnehmerin, Emittentin und Anbieterin des Nachrangdarlehens ist die UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG aus Nürnberg, gegründet im Juli 2016. Als ihre Komplementärin und Geschäftsführerin fungiert die 2013 gegründete UDI Festzins Verwaltungs GmbH. Ihr Geschäftsführer ist Georg Hetz. Er ist Gründer der UDI-Gruppe und zudem mit einer Kommanditeinlage von 1.000 Euro alleiniger Gesellschafter der Darlehensnehmerin.

Die UDI-Gruppe aus Nürnberg wurde 1998 gegründet und bietet ökologische Geldanlagen an (mehr über UDI lesen Sie in unserem Porträt). (Link entfernt) Seit 2004 plant und realisiert sie auch eigene Projekte. Für den Bereich der verzinslichen UDI-Geldanlagen hat sie einen Überblick zu den geplanten und den tatsächlichen Zinszahlungen an die Anleger erstellt. Bei drei von 17 "Festzins"-Anlagen liegen die Zinszahlungen derzeit unter Plan (Stand: 1. Oktober 2016). Bei den anderen 14 Angeboten sind die Zinsen vollständig an die Anleger ausbezahlt worden. Bei zwei dieser 14 Angebote, bei denen auch schon die Rückzahlung anstand, ist die Rückzahlung an die Anleger pünktlich und vollständig erfolgt.
Ein sogenanntes "Green Building" der UDI: Investiert wird auch in nachhaltige Immobilien. / Foto: Unternehmen
Nach Angaben von UDI gibt es zum Jahresende 2016 folgende Veränderungen: Bei vier weiteren Angeboten erfolgt die vollständige Rückzahlung an die Anleger. Bei drei weiteren Angeboten liegen die Zinszahlungen an die Anleger unter Plan, bei weiteren dreien erfolgen die Zinszahlungen plangemäß.
Das Anlegerkapital wird plangemäß von der Darlehensnehmerin UDI Sprint Festzins 11 GmbH & Co. KG als Nachrangdarlehen an Projektgesellschaften ausgereicht. Die Auswahl der Projektgesellschaften erfolgt auf Basis der prospektierten Investitionskriterien durch den Geschäftsführer der Komplementärin der Darlehensnehmerin: Georg Hetz. Hetz (64 Jahre) verfügt über mehr als 30 Jahre Erfahrung in verantwortlichen Positionen im Bereich Banken und ökologische Geldanlagen. Nach Angaben von UDI wird er in den Bereichen Projektauswahl, Projektcontrolling und Risikomanagement von zusammen fünf Mitarbeitern unterstützt, die über mehrjährige Erfahrungen bei Erneuerbaren-Energien-Projekten verfügen.
Investitionen
Die Investitionen der Emittentin stehen noch nicht fest und sollen nach Abschluss der Platzierung 2017 erfolgen. Die Emittentin plant grundsätzlich Investitionen in den Bereichen Solar, Biogas, Wind, Wärmeversorgung und nachhaltige Immobilien. Für alle fünf Bereiche gibt es jeweils eine eigenständige Liste von Investitionskriterien im Prospekt.
Beispielsweise sollen im Bereich Biogas Substratlieferverträge vorliegen. Im Bereich Wärmeversorgung ist vorgesehen, Wärme durch nachwachsende Rohstoffe oder Biogas zu erzeugen und in Nahwärmenetzte einzuspeisen. Grundsätzlich sollen die Projekte laut Prospekt gemäß Planrechnung so rentabel sein, dass die Projektgesellschaften bei planmäßigen Verlauf Zins- und Tilgungszahlungen an die Emittentin leisten können. Das Vorliegen von Bau- und Betriebsgenehmigungen ist laut den Investitionskriterien nicht erforderlich, so dass die Emittentin mittelbar in Projektentwicklungen investieren kann.
Die Emittentin kann über die Projektgesellschaften europaweit investieren. Laut Aussage von UDI sind derzeit keine Investitionen im Ausland geplant. Die aktuelle Planung kann sich grundsätzlich ändern, beispielsweise wenn sich während der Laufzeit des Nachrangdarlehens die Rahmenbedingungen für Investitionen im Biogasbereich in Deutschland verschlechtern sollten. Laut Verkaufsbroschüre des Angebotes gibt es in Italien lohnende Perspektiven für Biogasanlagen.
Zwei Unternehmen der UDI-Gruppe planen und realisieren eigene Projekte. Die UDI Projektgesellschaft mbH ist im Bereich Photovoltaik tätig gewesen, plant derzeit nach Angaben von UDI aber keine neuen Projekte. Die 2007 gegründete UDI Bioenergie GmbH plant, projektiert, kauft, baut und betreibt Biogasanlagen. In dem Bereich Bioenergie/Projektentwicklung sind nach Angaben von UDI elf Mitarbeiter beschäftigt, die größtenteils über fünf bis zehn Jahre Erfahrung in dem Sektor verfügen.
Derzeit baut die UDI Bioenergie nach Angaben von UDI eine Biogasanlage, die Biogas in Biomethan umwandeln und in das Gasnetz einspeisen soll, in Sachsen-Anhalt in der Leistungsgröße 550 Kubiknanometer (Nm³). Zwei weitere Biogaseinspeiseanlagen mit 550 Nm³ bzw. 700 Nm³ Bioerdgas pro Stunde sollen 2017 in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg errichtet werden.

Der neue UDI Festzins setzt wie einige seiner Vorgänger unter anderem auf Biogasanlagen. / Foto: Unternehmen
Es ist noch nicht entschieden, ob die Emittentin in die geplanten Projekte der UDI Bioenergie GmbH investiert. Laut Verkaufsbroschüre sind aber aktuell für die UDI-Festzins-Anlagen schwerpunktmäßig Biogasanlagen interessant. Das zeigt sich auch bei den vorherigen fünf UDI-Angeboten VIII, IX und X sowie Sprint Festzins III und IV: Bei denen ist das Kapital der Anleger laut UDI-Informationen im Durchschnitt zu über 90 Prozent in Biogasprojekte investiert (Stand: 2. Dezember 2016). Im Schwerpunkt finanziert das Anlegerkapital dabei die Entwicklungs- und Bauphasen der Biogasprojekte. Es ist aber auch möglich, dass fertiggestellten Projekte langfristig im Besitz von UDI verbleiben und über die gesamte Laufzeit des Nachrangdarlehens vom Anlegerkapital finanziert werden.
Ökologische Wirkung
Die Projekte der Emittentin stehen noch nicht fest, so dass die ökologische Wirkung noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Investitionsschwerpunkt werden voraussichtlich zunächst Biogasanlagen sein. Diese sind aufgrund ihrer Grundlastfähigkeit ein wichtiger Bestandteil der Energiewende.
Bei den derzeit geplanten Projekten handelt es sich um Biogasanlagen, die das erzeugte Biogas zu Biomethan aufbereiten und in das Gasnetz einspeisen sollen. Inzwischen werden bei neuen Biogasanlagen verstärkt Reststoffe wie Gülle eingesetzt. Dadurch kann die sogenannte "Vermaisung" der Landschaft und Monokulturen verringert werden. Zudem wird beim Vergären von Gülle in Biogasanlagen verhindert, dass das sehr klimaschädliche Methan in die Luft abgegeben wird, wie es zum Beispiel bei der Ausbringung der Gülle auf Felder der Fall ist, wodurch auch das Grundwasser verunreinigt werden kann. Allerdings kann der Einsatz von Gülle in Biogasanlagen dazu führen, dass Massentierhaltung rentabler wird.
Mit dem Nachrangdarlehenskapital will die Emittentin unter anderem die Bauphase von Erneuerbare-Energien-Anlagen – voraussichtlich insbesondere von Biogasanlagen – finanzieren. Das Kapital kann innerhalb der geplanten Laufzeit des Nachrangdarlehens voraussichtlich mehrfach für Projektfinanzierungen eingesetzt werden, so dass sich die ökologische Wirkung erhöht. Zudem wäre es möglich, dass ohne das einzuwerbende Nachrangdarlehenskapital ökologisch sinnvolle Projekte nicht realisiert werden können, da die Banken nach Erfahrung der Initiatorin kaum mehr Darlehen für die Projektierungs- und Realisierungsphasen von Biogasprojekten vergeben.
Risiko
Beim Nachrangdarlehen ist die Verzinsung und Rückzahlung des Anlegerkapitals solange und soweit ausgeschlossen, wie deren Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Darlehensnehmerin führen würde. Laut der Planbilanz ist nicht vorgesehen, dass die Darlehensnehmerin neben dem Nachrangdarlehenskapital weiteres Fremdkapital aufnimmt. Die Ansprüche der Anleger sind nicht besichert. Bei Vollplatzierung beträgt laut Prospekt die Eigenkapitalquote der Emittentin 0,006 Prozent und die Eigenkapitalquote der fiktiven Projektgesellschaft 0,034 Prozent.

Der Bau und Betrieb von Biogasanlagen sind im Vergleich zu Solaranlagen komplexer und damit auch risikoreicher. / Foto: UDI
Die Emittentin ist von der Zahlungsfähigkeit der Projektgesellschaften abhängig. Zahlungsausfälle bei den Projektgesellschaften können beispielsweise entstehen, wenn geplante Projekte nicht genehmigt werden, Bauprobleme auftreten oder der Verkauf der Projekte an Investoren nicht gelingt. Derzeit plant die Emittentin, mit dem Anlegerkapital hauptsächlich die Bauphasen von Biogasprojekten zu finanzieren. Der Bau und auch der Betrieb von Biogasanlagen sind – beispielsweise im Vergleich zu Solaranlagen – komplexer und daher teilweise mit höheren Risiken verbunden.
Es ist möglich, dass sich die Rahmenbedingungen für die Realisierung Erneuerbarer-Energien-Projekten verschlechtert. In diesem Fall kann die Emittentin die Nachrangdarlehen kündigen. Aus heutiger Sicht kann das insbesondere dann eine Option für die Emittentin sein, wenn die UDI-Gruppe keine eigenen Biogasprojekte mehr realisieren kann. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Rentabilität der Projekte ab 2022 tendenziell steigen muss, da auch die an die Anleger zu zahlenden Zinsen steigen. Für Anleger hat eine vorzeitige Kündigung der Emittentin den Nachteil, dass er sein Kapital – zu evtl. niedrigeren Zinssätzen – neu anlegen muss.
Falls ein rentabler Verkauf der Projekte nicht spätestens zum geplanten Laufzeitende 2029 gelingt, kann sich die Laufzeit des Nachrangdarlehens verlängern. Ohne einen Verkauf benötigen die Projektgesellschaften voraussichtlich eine Anschlussfinanzierung, um die Darlehen an die Emittentin zurückzahlen zu können. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Großteil der Anleger die Nachrangdarlehen vorzeitig kündigen sollten. Ohne externe Investoren muss UDI für eine Anschlussfinanzierung eventuell neue Nachrangdarlehens-Angebote platzieren, damit das aktuell mit dem vorliegenden Angebot einzuwerbende Anlegerkapital ersetzt werden kann.
Stärken:
- Eventuell Streuung der Investitionen über verschiedene Bereiche
- Erfahrene Initiatorin
- UDI-Kompetenz im voraussichtlichen Hauptinvestitionsbereich Biogas
Schwächen:
- Projektentwicklungsrisiken möglich
- Fertigstellungsrisiken
- Blindpool mit wenig eingrenzenden Investitionskriterien
- Potential für Interessenkonflikte
Fazit:
Finanziell
Es sind noch keine Investitionen bekannt. Es gibt für die einzelnen Investitionsbereiche keine Mindest- oder Höchstquoten gemessen am späteren Gesamtportfolio der Emittentin. Derzeit plant die Emittentin, hauptsächlich in Biogasprojekte zu investieren. Fraglich ist, ob der niedrige Zinssatz von anfänglich 4 Prozent pro Jahr noch als angemessen und marktgerecht gelten kann. Das ist unter anderem abhängig davon, ob die Emittentin neben Biogasprojekten auch im nennenswerten Umfang in Solar-, Wind-, Nahwärme- und Immobilienprojekte investiert und damit das Risiko breiter gestreut wird. Erhöhte Ausfallrisiken für die Emittentin können bei Biogasprojekten bestehen, aber auch, wenn die Emittentin in höherem Umfang in Projektentwicklungen investieren sollte.
Nachhaltigkeit
Die Nachhaltigkeit kann noch nicht abschließend beurteilt werden, da die Investitionen noch nicht bekannt sind. Voraussichtlich investiert die Emittentin überwiegend in Biogasprojekte. Tendenziell ist die Nachhaltigkeitswirkung im Bereich Biogas bei neuen Anlagen positiv.
ECOreporter.de-Empfehlung
Die Investitionsmöglichkeiten der Emittentin sind durch die Investitionskriterien kaum begrenzt. Das betrifft die Verteilung der Investitionen auf die fünf verschiedene Bereiche, den Entwicklungsstatus der einzelnen Projekte sowie die Auswahl der Investitionsländer. Daher gibt es auch bei den möglichen Risiken eine sehr große Spannweite, so dass eine fundierte Bewertung des Verhältnisses von Zins zu Risiko bei diesem Angebot vor Bekanntgabe der Investitionen nicht möglich ist. Anleger, die das Nachrangdarlehens-Angebot zeichnen, müssen daher darauf vertrauen, dass die Emittentin die Projekte so auswählt, dass sich ein angemessenen Zins/Risiko-Verhältnis ergibt.
Basisdaten
Darlehensnehmerin, Emittentin und Anbieterin: UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG, Nürnberg
Anlageform: Nachrangdarlehen
Emissionsvolumen: 15,0 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 5.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 30.6.2029 (Plan), Kündigung erstmals zum 30.6.2019 möglich
Zinsen: 4,0 Prozent pro Jahr (bis 30.6.2022), 5,0 Prozent pro Jahr (1.7.2022 bis 30.6.2026), 6,0 Prozent (1.7.2026 bis 30.6.2028), 6,5 Prozent pro Jahr (1.7.2028 bis 30.6.2029)
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Ja
Handelbarkeit: Keine Zulassung an einer Börse
ISIN: ---