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Anleihen / AIF, ECOanlagecheck, Solarenergie-Investments
Unabhängige Analyse: das Nachrangdarlehen UDI Sprint Festzins II
Die UDI-Gruppe startet ein Nachrangdarlehen mit nur knapp zwei Jahren Laufzeit: UDI Sprint Festzins II heißt das neue Angebot. Darlehensnehmerin und Anbieterin ist die UDI Sprint Festzins II GmbH & Co. KG. Das Kapital soll an Projektgesellschaften weitergereicht werden, die Erneuerbare-Energien-Anlagen planen und bauen. Ab 5.000 Euro können Anleger investieren, es gibt kein Agio. Der ECOanlagecheck analysiert das Angebot.
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Das Nachrangdarlehen hat einen Zinssatz von 4,0 Prozent pro Jahr. Die Laufzeit des Darlehens endet plangemäß am 31. Dezember 2016. Die Darlehensnehmerin kann das Darlehen vollständig oder teilweise mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn eine wirtschaftlich sinnvolle Investition in neue Projekte nicht möglich ist.
Das Nachrangdarlehen-Angebot unterliegt nicht der Prospektpflicht und dem Billigungsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Anbieterin stellt Anlegern eine 72seitige Informationsunterlage zur Verfügung. Das geplante Darlehensvolumen beträgt mindestens 4, maximal 9 Millionen Euro. Eine Platzierungsgarantie besteht nicht, allerdings hat sich die Initiatorin bei den vorherigen Nachrangdarlehen-Angeboten platzierungsstark gezeigt. Alle bisherigen UDI-Nachrangdarlehen wurden nach Angaben von UDI komplett platziert.
Die Vermittlungsprovisionen betragen laut der Informationsunterlage 5 Prozent des investierten Darlehenskapitals. Laut Investitionsplan beträgt das investierte Darlehenskapital (Beteiligungen an Projektgesellschaften) bei einem Darlehensvolumen von 4 Millionen Euro 3,95 Millionen Euro, da 50.000 Euro für Konzeption und Erstellung der Angebotsunterlagen anfallen. Die Vermittlungsprovisionen betragen somit beim geplanten Mindest-Platzierungsvolumen (4 Millionen Euro) 197.500 Euro. Die Vermittlungsprovisionen werden laut der Informationsunterlage nicht von der Darlehensnehmerin, sondern von den einzelnen Projektgesellschaften getragen, in die das Darlehenskapital investiert werden soll.
Unternehmen
Anbieterin und Darlehensnehmerin ist die UDI Sprint Festzins II GmbH & Co. KG aus Nürnberg, gegründet im November 2014. Als ihre Komplementärin und Geschäftsführerin fungiert die 2013 gegründete UDI Festzins Verwaltungs GmbH. Sie hat ein Stammkapital von 25.000 Euro. Geschäftsführer der Komplementärin ist Georg Hetz. Er ist Gründer der UDI-Gruppe und zudem mit einer Einlage von 1.000 Euro auch alleiniger Gesellschafter der Darlehensnehmerin. Da die Projektgesellschaften und die Projektentwickler-Gesellschaften in der Regel sowie voraussichtlich auch die Käufer der realisierten Projekte in der Regel zur UDI-Gruppe gehören und die UDI-Gruppe selbst mittelbar nur mit den 1.000 Euro bei der Darlehensnehmerin investiert ist, besteht grundsätzlich das Risiko von Interessenkonflikten, die zu Ungunsten der Darlehensnehmerin gelöst werden könnten.
Die UDI-Gruppe aus Nürnberg wurde 1998 gegründet und vermittelt seitdem ökologische Geldanlagen. Nach eigenen Angaben legt die Gruppe seit 2004 eigene Projekte auf. Innerhalb der UDI-Gruppe gibt es die 2007 gegründete UDI Bioenergie GmbH, die Biogasanlagen plant, projektiert, kauft, baut und betreibt.
Das Anlegerkapital wird plangemäß von der Darlehensnehmerin UDI Sprint Festzins II GmbH & Co. KG als Darlehen an die Projektgesellschaften ausgereicht. Somit ist die Darlehensnehmerin von der Zahlungsfähigkeit der Projektgesellschaften abhängig. Zahlungsausfälle bei den Projektgesellschaften können beispielsweise entstehen, wenn geplante Projekte nicht genehmigt werden, Bauprobleme auftreten oder der Verkauf der Projekte an Investoren nicht gelingt. Falls der Verkauf der Projekte nicht spätestens zum geplanten Laufzeitende 2016 erfolgt, kann sich die Laufzeit des Nachrangdarlehens verlängern. Laut Informationsunterlage sind „erste Adresse“ für den Kauf der Projekte vornehmlich Unternehmen aus der UDI-Gruppe. Zudem ist laut Informationsunterlage aber auch gerade bei institutionellen Anlegern die Nachfrage nach Erneuerbare-Energien-Projekten groß.
Die Auswahl der Projektgesellschaften, in welche die Darlehensnehmerin investieren soll, erfolgt durch den Geschäftsführer der Komplementärin der Darlehensnehmerin, Georg Hetz. Hetz (62 Jahre) verfügt über mehr als 30 Jahren Erfahrungen in verantwortlichen Positionen im Bereich Banken und ökologische Geldanlagen. Als UDI-Gründer besitzt er nach Angaben der Anbieterin das Know-How aus der Platzierung von mehr als 100 Wind-, Solar- und Biogasfonds. Unterstützt wird er laut Informationsunterlage von Risikomanager Rainer Mattern. Mattern (43 Jahre) ist Diplom-Kaufmann und nach Angaben der Anbieterin langjährig als Leiter der Internen Revision in einem Spezialkreditinstitut tätig. Die Geschäftsführung orientiert sich bei ihren Investitionsentscheidungen an umfangreichen Investitionskriterien, die in der Informationsunterlage unter der Bezeichnung „Qualitätskriterien“ aufgeführt sind.
Foto: Baubeginn einer Biogasanlage in Thierbach.
Investitionen
Die Darlehensnehmerin UDI Sprint Festzins II GmbH & Co. KG plant Investitionen in den Bereichen Solar, Biogas, Wind und Wärmeversorgung. Die Investitionsstrategie der Darlehensnehmerin UDI Energie wird in der Informationsunterlage anhand von Investitionskriterien konkretisiert.
Für alle vier Bereiche Biogas, Solar, Wind und Wärmeversorgung gibt es jeweils eine eigenständige Kriterienliste. Die zu erfüllenden Kriterien verlangen beispielsweise, dass die Grundstücksrechte abgesichert sind, nur von Banken akzeptierte Hersteller beauftragt werden und Ertragsgutachten vorliegen (mindestens zwei im Bereich Wind und mindestens eins plus eine Softwareprogramm-Berechnung im Bereich Solar). Im Bereich Biogas sollen zudem langfristige Substratlieferverträge vorliegen. In den Kriterienlisten nicht enthalten ist ein Standortkriterium. Die Darlehensnehmerin kann laut Informationsunterlage auch Investitionen im Ausland tätigen. Das Vorliegen von Bau- und Betriebsgenehmigungen ist laut der Investitionskriterien nicht erforderlich.
Konkrete (potentielle) Projekte werden in der Informationsunterlage nicht genannt. Laut Informationsunterlage stehen „mehrere konkrete Projekte zur Auswahl“. Unter anderem hat sich UDI demnach die Projektrechte an mehreren Biomethananlagen gesichert. Bei Biomethananlagen wird das Biogas aufbereitet und in das bestehende Erdgasnetz eingespeist. Im Bereich Wärmeversorgung sind Investitionen in Nahwärmenetze und Blockheizkraftwerke geplant.
Die Initiatorin hat auf Nachfrage von ECOreporter.de Informationen zu den geplanten, konkreten Projekten zur Verfügung gestellt. Demnach handelt es sich um sieben Biogasanlagen in Deutschland mit einem geplanten Investitionsvolumen von rund 78 Millionen Euro, die größtenteils noch 2015 in Betrieb gehen sollen, sowie um ein Nahwärmenetz mit einem Investitionsvolumen von 1.200.000 Euro (Stand: 6. Februar 2015). Die Baugenehmigungen liegen nach Angaben der Initiatorin bei sechs der sieben Biogasprojekten vor. Die einzelnen Projekte haben unterschiedliche Baufortschritte, bei einem erfolgte bereits die EEG-konforme Inbetriebnahme Ende 2014. Zudem werden nach Angaben von UDI auch weiterhin Solar- und Windprojekte geprüft.
Bei den geplanten Biogasanlagen handelt es sich mehrheitlich um Biomethananlagen. Die Betreiber der Anlagen erhalten für die Erzeugung und Einspeisung des Biomethans in das Gasnetz keine Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Sie verkaufen –
über langfristige Lieferverträge – das Biomethan an Abnehmer, z. B. Stadtwerke, die das Biomethan verstromen und dafür eine EEG-Vergütung erhalten. Der Biomethan-Lieferant garantiert in der Regel vertragsgemäß für die EEG-konforme Einspeisung von Biomethan.
Ökologische Wirkung
Die Projekte der Darlehensnehmerin UDI Sprint Festzins II GmbH & Co. KG stehen noch nicht vollständig und endgültig fest, so dass die ökologische Wirkung noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Grundsätzlich ist die geplante Kombination aus Biogas-, Solar- und Windenergieanlagen sowie Nahwärmenetzen und Blockheizkraftwerken ökologisch sinnvoll. Biogasanlagen sind aufgrund ihrer Grundlastfähigkeit ein wichtiger Bestandteil der Energiewende.
Bei den derzeit geplanten Projekten handelt es sich hauptsächlich um Biogasanlagen, die das erzeugte Biogas zu Biomethan aufbereiten und in das Gasnetz einspeisen wollen. Im Sommer 2014 wurde das reformierte EEG 2014 verabschiedet, das vorsieht, dass der Zubau von neuen Biogasanlagen eingeschränkt wird. Insbesondere wurden Zusatzvergütungen (z.B. für den Einsatz von Mais) gestrichen, so dass zukünftig voraussichtlich hauptsächlich Reststoffe wie Gülle in neuen Biogasanlagen eingesetzt werden. Auch in den Biogasanlagen des UDI Sprint Festzins II wird voraussichtlich hauptsächlich Gülle zum Einsatz kommen. Durch den vermehrten Einsatz von Gülle können die sogenannte „Vermaisung“ der Landschaft und Monokulturen verringert werden. Zudem wird beim Vergären von Gülle in Biogasanlagen verhindert, dass das sehr klimaschädliche Methan in die Luft abgegeben wird, wie es z.B. bei der Ausbringung der Gülle auf Felder der Fall ist, wodurch auch das Grundwasser verunreinigt werden kann.
Allerdings kann der Einsatz von Gülle in Biogasanlagen dazu führen, dass Massentierhaltung rentabler wird.
Mit dem Nachrangdarlehenskapital soll hauptsächlich die Bauphase von Erneuerbare-Energien-Anlagen – voraussichtlich insbesondere von Biogasanlagen – finanziert werden. Das Kapital kann innerhalb der geplanten Laufzeit des Nachrangdarlehens von knapp zwei Jahren voraussichtlich mehrfach für Projektfinanzierungen eingesetzt werden, so dass sich die ökologische Wirkung erhöht. Zudem wäre es möglich, dass ohne das einzuwerbende Nachrangdarlehenskapital ökologisch sinnvolle Projekte nicht realisiert werden können, da die Banken nach Erfahrung der Initiatorin kaum mehr Darlehen für die Projektierungs- und Realisierungsphasen von Biogasprojekten vergeben.
Foto: Die Finanzierung von Biogasanlagen soll ein Investitionsschwepunkt sein.
Risiko
Beim vorliegenden Angebot handelt es sich um ein Nachrangdarlehen. Der Anspruch der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung ihres Kapitals ist daher solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung/Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Darlehensnehmerin führen würde. Laut der Planbilanz ist nicht vorgesehen, dass die Darlehensnehmerin neben dem Nachrangdarlehenskapital weiteres (vorrangiges) Fremdkapital aufnimmt. Es ist aber vertraglich nicht ausgeschlossen.
Die Ansprüche der Darlehensgeber (Anleger) an die Darlehensnehmerin UDI Sprint Festzins II GmbH & Co. KG sind nicht besichert. Dagegen werden laut Informationsunterlage die Projektgesellschaften der Darlehensnehmerin Sicherheiten stellen. Laut Informationsunterlage ist vorgesehen, dass die Nachrangdarlehen an die Projektgesellschaften durch die Abtretung der zukünftigen Stromerlöse oder durch die Abtretung der Ansprüche auf die Nahwärmevergütung oder anderer vergleichbarer Sicherheiten besichert werden. Bei den Projektgesellschaften, die teilweise mit Bankkapital finanziert werden, haben die Banken aber Vorrang bei einer eventuellen Verwertung von Sicherheiten.
Im Verwertungsfall besteht das Risiko, dass der Erlös aus der Verwertung der Sicherheiten nicht ausreicht, um die Ansprüche der Darlehensnehmerin (vollständig) zu bedienen. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Projekt endgültig scheitert und die entsprechende Projektgesellschaft Insolvenz anmeldet, da in diesem Fall auch die gestellten Sicherheiten (z.B. zukünftige Stromerlöse) wertlos werden.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Informationsunterlage stehen die Investitionen der Darlehensnehmerin noch nicht abschließend fest. Anleger haben nicht die Möglichkeit, vor ihrer Anlageentscheidung Projekte auf ihre Rentabilität und Risiken detailliert hin zu prüfen, Dementsprechend müssen sie auf die langjährige Erfahrungen und die Kompetenz der Geschäftsführung sowie auf die Einhaltung der Investitionskriterien vertrauen. Derzeit plant die Darlehensnehmerin, mit dem Anlegerkapital hauptsächlich die Bau- bis Inbetriebnahmephasen von Biogasprojekten zu finanzieren. Im Vergleich zu Solaranlagen ist der Bau (und auch der Betrieb) von Biogasanlagen komplexer und daher teilweise mit höheren Risiken verbunden.
Für den Bereich der unternehmerischen Beteiligungen (geschlossene Fonds) hat UDI noch keine Leistungsbilanz erstellt. Dagegen hat sie für den Bereich der verzinslichen UDI-Geldanlagen, zu denen auch das vorliegende Angebot UDI Sprint Festzins II gehört, einen Überblick zu den geplanten und den tatsächlichen Zinszahlungen an die Anleger erstellt. Demnach sind bei allen neun UDI-Festzinsangeboten, die vertragsmäßig bereits Zinsen zu zahlen hatten, die Zinsen vollständig an die Anleger ausbezahlt worden. Laut Aussage der Initiatorin ist das Anlegerkapital jeweils voll investiert worden.
Die Darlehensnehmerin kann auch in Projekte investieren, die noch nicht genehmigt sind (Projektentwicklungen) oder noch nicht fertiggestellt sind. In diesen Fällen kann eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen. Zudem besteht das Risiko, dass vor dem Erhalt der Genehmigung bzw. vor der Inbetriebnahme der Anlagen Änderungen an den gesetzlichen Einspeisevergütungen vorgenommen wird, wodurch ein rentabler Betrieb der Anlagen erschwert werden kann.
Stärken
Streuung der Investitionen planmäßig über verschiedene Technologien (Biogas, Solar, Wind, Fernwärme) und Länder
Erfahrene Initiatorin
Positive „Festzins-Leistungsbilanz“
Schwächen
Teilweise Projektentwicklungs- und Genehmigungsrisiken möglich
Fertigstellungsrisiken
Potential für Interessenkonflikte
Fazit:
Finanziell
Anleger geben der UDI Sprint Festzins II GmbH & Co. KG ein Nachrangdarlehen. Diese reicht das Anlegerkapital als Nachrangdarlehen an Projektgesellschaften weiter, die Anlagen im Bereich Biogas, Solar, Wind und Wärmeversorgung projektieren und realisieren oder kaufen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Informationsunterlage stehen die Investitionen noch nicht abschließend fest. Bei den derzeit bekannten voraussichtlichen Projekten handelt es sich fast ausschließlich um Biogasprojekte. Hier können erhöhte Ausfallrisiken bestehen, auch wenn die Genehmigungen bereits größtenteils vorliegen.
Die bisherigen Festzins-Angebote der UDI-Gruppe sind für die Anleger bislang positiv und prognosegemäß verlaufen. Wie bei den vorherigen Festzins-Angeboten müssen Anleger auch beim UDI Sprint Festzins II hinsichtlich der Projektauswahl auf Kompetenz und Erfahrung der Initiatorin UDI vertrauen.
Nachhaltigkeit
Das Darlehenskapital soll in Biogas-, Solar- und Windenergieprojekte sowie in Nahwärmenetze investiert werden. Unter Nachhaltigkeits- und Energieversorgungsaspekten ist diese geplante Kombination sinnvoll und zielführend.
ECOreporter.de-Empfehlung
Das Nachrangdarlehen UDI Sprint Festzins II hat eine sehr kurze Laufzeit von geplanten knapp zwei Jahren. Ob 4 Prozent Zinsen pro Jahr angemessen sind, ist abhängig davon, ob neben den Biogasprojekten auch im nennenswerten Umfang in Solar-, Wind- und Nahwärmeprojekte investiert wird und damit das Risiko breiter gestreut wird.
Basisdaten
Darlehensnehmerin und Anbieterin: UDI Sprint Festzins II GmbH & Co. KG, Nürnberg
Anlageform: Nachrangdarlehen
Darlehensvolumen: min. 4,0 bis max. 9,0 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 5.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 31.12.2016
Zinsen: 4,0 Prozent pro Jahr
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Nein
Handelbarkeit: Keine Zulassung an einer Börse
ISIN: ---

Das Nachrangdarlehen hat einen Zinssatz von 4,0 Prozent pro Jahr. Die Laufzeit des Darlehens endet plangemäß am 31. Dezember 2016. Die Darlehensnehmerin kann das Darlehen vollständig oder teilweise mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, wenn eine wirtschaftlich sinnvolle Investition in neue Projekte nicht möglich ist.
Das Nachrangdarlehen-Angebot unterliegt nicht der Prospektpflicht und dem Billigungsverfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Anbieterin stellt Anlegern eine 72seitige Informationsunterlage zur Verfügung. Das geplante Darlehensvolumen beträgt mindestens 4, maximal 9 Millionen Euro. Eine Platzierungsgarantie besteht nicht, allerdings hat sich die Initiatorin bei den vorherigen Nachrangdarlehen-Angeboten platzierungsstark gezeigt. Alle bisherigen UDI-Nachrangdarlehen wurden nach Angaben von UDI komplett platziert.
Die Vermittlungsprovisionen betragen laut der Informationsunterlage 5 Prozent des investierten Darlehenskapitals. Laut Investitionsplan beträgt das investierte Darlehenskapital (Beteiligungen an Projektgesellschaften) bei einem Darlehensvolumen von 4 Millionen Euro 3,95 Millionen Euro, da 50.000 Euro für Konzeption und Erstellung der Angebotsunterlagen anfallen. Die Vermittlungsprovisionen betragen somit beim geplanten Mindest-Platzierungsvolumen (4 Millionen Euro) 197.500 Euro. Die Vermittlungsprovisionen werden laut der Informationsunterlage nicht von der Darlehensnehmerin, sondern von den einzelnen Projektgesellschaften getragen, in die das Darlehenskapital investiert werden soll.
Unternehmen
Anbieterin und Darlehensnehmerin ist die UDI Sprint Festzins II GmbH & Co. KG aus Nürnberg, gegründet im November 2014. Als ihre Komplementärin und Geschäftsführerin fungiert die 2013 gegründete UDI Festzins Verwaltungs GmbH. Sie hat ein Stammkapital von 25.000 Euro. Geschäftsführer der Komplementärin ist Georg Hetz. Er ist Gründer der UDI-Gruppe und zudem mit einer Einlage von 1.000 Euro auch alleiniger Gesellschafter der Darlehensnehmerin. Da die Projektgesellschaften und die Projektentwickler-Gesellschaften in der Regel sowie voraussichtlich auch die Käufer der realisierten Projekte in der Regel zur UDI-Gruppe gehören und die UDI-Gruppe selbst mittelbar nur mit den 1.000 Euro bei der Darlehensnehmerin investiert ist, besteht grundsätzlich das Risiko von Interessenkonflikten, die zu Ungunsten der Darlehensnehmerin gelöst werden könnten.
Die UDI-Gruppe aus Nürnberg wurde 1998 gegründet und vermittelt seitdem ökologische Geldanlagen. Nach eigenen Angaben legt die Gruppe seit 2004 eigene Projekte auf. Innerhalb der UDI-Gruppe gibt es die 2007 gegründete UDI Bioenergie GmbH, die Biogasanlagen plant, projektiert, kauft, baut und betreibt.
Das Anlegerkapital wird plangemäß von der Darlehensnehmerin UDI Sprint Festzins II GmbH & Co. KG als Darlehen an die Projektgesellschaften ausgereicht. Somit ist die Darlehensnehmerin von der Zahlungsfähigkeit der Projektgesellschaften abhängig. Zahlungsausfälle bei den Projektgesellschaften können beispielsweise entstehen, wenn geplante Projekte nicht genehmigt werden, Bauprobleme auftreten oder der Verkauf der Projekte an Investoren nicht gelingt. Falls der Verkauf der Projekte nicht spätestens zum geplanten Laufzeitende 2016 erfolgt, kann sich die Laufzeit des Nachrangdarlehens verlängern. Laut Informationsunterlage sind „erste Adresse“ für den Kauf der Projekte vornehmlich Unternehmen aus der UDI-Gruppe. Zudem ist laut Informationsunterlage aber auch gerade bei institutionellen Anlegern die Nachfrage nach Erneuerbare-Energien-Projekten groß.

Foto: Baubeginn einer Biogasanlage in Thierbach.
Investitionen
Die Darlehensnehmerin UDI Sprint Festzins II GmbH & Co. KG plant Investitionen in den Bereichen Solar, Biogas, Wind und Wärmeversorgung. Die Investitionsstrategie der Darlehensnehmerin UDI Energie wird in der Informationsunterlage anhand von Investitionskriterien konkretisiert.
Für alle vier Bereiche Biogas, Solar, Wind und Wärmeversorgung gibt es jeweils eine eigenständige Kriterienliste. Die zu erfüllenden Kriterien verlangen beispielsweise, dass die Grundstücksrechte abgesichert sind, nur von Banken akzeptierte Hersteller beauftragt werden und Ertragsgutachten vorliegen (mindestens zwei im Bereich Wind und mindestens eins plus eine Softwareprogramm-Berechnung im Bereich Solar). Im Bereich Biogas sollen zudem langfristige Substratlieferverträge vorliegen. In den Kriterienlisten nicht enthalten ist ein Standortkriterium. Die Darlehensnehmerin kann laut Informationsunterlage auch Investitionen im Ausland tätigen. Das Vorliegen von Bau- und Betriebsgenehmigungen ist laut der Investitionskriterien nicht erforderlich.
Konkrete (potentielle) Projekte werden in der Informationsunterlage nicht genannt. Laut Informationsunterlage stehen „mehrere konkrete Projekte zur Auswahl“. Unter anderem hat sich UDI demnach die Projektrechte an mehreren Biomethananlagen gesichert. Bei Biomethananlagen wird das Biogas aufbereitet und in das bestehende Erdgasnetz eingespeist. Im Bereich Wärmeversorgung sind Investitionen in Nahwärmenetze und Blockheizkraftwerke geplant.
Die Initiatorin hat auf Nachfrage von ECOreporter.de Informationen zu den geplanten, konkreten Projekten zur Verfügung gestellt. Demnach handelt es sich um sieben Biogasanlagen in Deutschland mit einem geplanten Investitionsvolumen von rund 78 Millionen Euro, die größtenteils noch 2015 in Betrieb gehen sollen, sowie um ein Nahwärmenetz mit einem Investitionsvolumen von 1.200.000 Euro (Stand: 6. Februar 2015). Die Baugenehmigungen liegen nach Angaben der Initiatorin bei sechs der sieben Biogasprojekten vor. Die einzelnen Projekte haben unterschiedliche Baufortschritte, bei einem erfolgte bereits die EEG-konforme Inbetriebnahme Ende 2014. Zudem werden nach Angaben von UDI auch weiterhin Solar- und Windprojekte geprüft.
Bei den geplanten Biogasanlagen handelt es sich mehrheitlich um Biomethananlagen. Die Betreiber der Anlagen erhalten für die Erzeugung und Einspeisung des Biomethans in das Gasnetz keine Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Sie verkaufen –
über langfristige Lieferverträge – das Biomethan an Abnehmer, z. B. Stadtwerke, die das Biomethan verstromen und dafür eine EEG-Vergütung erhalten. Der Biomethan-Lieferant garantiert in der Regel vertragsgemäß für die EEG-konforme Einspeisung von Biomethan.
Ökologische Wirkung
Die Projekte der Darlehensnehmerin UDI Sprint Festzins II GmbH & Co. KG stehen noch nicht vollständig und endgültig fest, so dass die ökologische Wirkung noch nicht abschließend beurteilt werden kann. Grundsätzlich ist die geplante Kombination aus Biogas-, Solar- und Windenergieanlagen sowie Nahwärmenetzen und Blockheizkraftwerken ökologisch sinnvoll. Biogasanlagen sind aufgrund ihrer Grundlastfähigkeit ein wichtiger Bestandteil der Energiewende.
Bei den derzeit geplanten Projekten handelt es sich hauptsächlich um Biogasanlagen, die das erzeugte Biogas zu Biomethan aufbereiten und in das Gasnetz einspeisen wollen. Im Sommer 2014 wurde das reformierte EEG 2014 verabschiedet, das vorsieht, dass der Zubau von neuen Biogasanlagen eingeschränkt wird. Insbesondere wurden Zusatzvergütungen (z.B. für den Einsatz von Mais) gestrichen, so dass zukünftig voraussichtlich hauptsächlich Reststoffe wie Gülle in neuen Biogasanlagen eingesetzt werden. Auch in den Biogasanlagen des UDI Sprint Festzins II wird voraussichtlich hauptsächlich Gülle zum Einsatz kommen. Durch den vermehrten Einsatz von Gülle können die sogenannte „Vermaisung“ der Landschaft und Monokulturen verringert werden. Zudem wird beim Vergären von Gülle in Biogasanlagen verhindert, dass das sehr klimaschädliche Methan in die Luft abgegeben wird, wie es z.B. bei der Ausbringung der Gülle auf Felder der Fall ist, wodurch auch das Grundwasser verunreinigt werden kann.
Allerdings kann der Einsatz von Gülle in Biogasanlagen dazu führen, dass Massentierhaltung rentabler wird.

Foto: Die Finanzierung von Biogasanlagen soll ein Investitionsschwepunkt sein.
Risiko
Beim vorliegenden Angebot handelt es sich um ein Nachrangdarlehen. Der Anspruch der Anleger auf Verzinsung und Rückzahlung ihres Kapitals ist daher solange und soweit ausgeschlossen, wie die Verzinsung/Rückzahlung zur Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit bei der Darlehensnehmerin führen würde. Laut der Planbilanz ist nicht vorgesehen, dass die Darlehensnehmerin neben dem Nachrangdarlehenskapital weiteres (vorrangiges) Fremdkapital aufnimmt. Es ist aber vertraglich nicht ausgeschlossen.
Die Ansprüche der Darlehensgeber (Anleger) an die Darlehensnehmerin UDI Sprint Festzins II GmbH & Co. KG sind nicht besichert. Dagegen werden laut Informationsunterlage die Projektgesellschaften der Darlehensnehmerin Sicherheiten stellen. Laut Informationsunterlage ist vorgesehen, dass die Nachrangdarlehen an die Projektgesellschaften durch die Abtretung der zukünftigen Stromerlöse oder durch die Abtretung der Ansprüche auf die Nahwärmevergütung oder anderer vergleichbarer Sicherheiten besichert werden. Bei den Projektgesellschaften, die teilweise mit Bankkapital finanziert werden, haben die Banken aber Vorrang bei einer eventuellen Verwertung von Sicherheiten.
Im Verwertungsfall besteht das Risiko, dass der Erlös aus der Verwertung der Sicherheiten nicht ausreicht, um die Ansprüche der Darlehensnehmerin (vollständig) zu bedienen. Das gilt insbesondere dann, wenn ein Projekt endgültig scheitert und die entsprechende Projektgesellschaft Insolvenz anmeldet, da in diesem Fall auch die gestellten Sicherheiten (z.B. zukünftige Stromerlöse) wertlos werden.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Informationsunterlage stehen die Investitionen der Darlehensnehmerin noch nicht abschließend fest. Anleger haben nicht die Möglichkeit, vor ihrer Anlageentscheidung Projekte auf ihre Rentabilität und Risiken detailliert hin zu prüfen, Dementsprechend müssen sie auf die langjährige Erfahrungen und die Kompetenz der Geschäftsführung sowie auf die Einhaltung der Investitionskriterien vertrauen. Derzeit plant die Darlehensnehmerin, mit dem Anlegerkapital hauptsächlich die Bau- bis Inbetriebnahmephasen von Biogasprojekten zu finanzieren. Im Vergleich zu Solaranlagen ist der Bau (und auch der Betrieb) von Biogasanlagen komplexer und daher teilweise mit höheren Risiken verbunden.
Für den Bereich der unternehmerischen Beteiligungen (geschlossene Fonds) hat UDI noch keine Leistungsbilanz erstellt. Dagegen hat sie für den Bereich der verzinslichen UDI-Geldanlagen, zu denen auch das vorliegende Angebot UDI Sprint Festzins II gehört, einen Überblick zu den geplanten und den tatsächlichen Zinszahlungen an die Anleger erstellt. Demnach sind bei allen neun UDI-Festzinsangeboten, die vertragsmäßig bereits Zinsen zu zahlen hatten, die Zinsen vollständig an die Anleger ausbezahlt worden. Laut Aussage der Initiatorin ist das Anlegerkapital jeweils voll investiert worden.
Die Darlehensnehmerin kann auch in Projekte investieren, die noch nicht genehmigt sind (Projektentwicklungen) oder noch nicht fertiggestellt sind. In diesen Fällen kann eine erhöhte Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen. Zudem besteht das Risiko, dass vor dem Erhalt der Genehmigung bzw. vor der Inbetriebnahme der Anlagen Änderungen an den gesetzlichen Einspeisevergütungen vorgenommen wird, wodurch ein rentabler Betrieb der Anlagen erschwert werden kann.
Stärken
Streuung der Investitionen planmäßig über verschiedene Technologien (Biogas, Solar, Wind, Fernwärme) und Länder
Erfahrene Initiatorin
Positive „Festzins-Leistungsbilanz“
Schwächen
Teilweise Projektentwicklungs- und Genehmigungsrisiken möglich
Fertigstellungsrisiken
Potential für Interessenkonflikte
Fazit:
Finanziell
Anleger geben der UDI Sprint Festzins II GmbH & Co. KG ein Nachrangdarlehen. Diese reicht das Anlegerkapital als Nachrangdarlehen an Projektgesellschaften weiter, die Anlagen im Bereich Biogas, Solar, Wind und Wärmeversorgung projektieren und realisieren oder kaufen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Informationsunterlage stehen die Investitionen noch nicht abschließend fest. Bei den derzeit bekannten voraussichtlichen Projekten handelt es sich fast ausschließlich um Biogasprojekte. Hier können erhöhte Ausfallrisiken bestehen, auch wenn die Genehmigungen bereits größtenteils vorliegen.
Die bisherigen Festzins-Angebote der UDI-Gruppe sind für die Anleger bislang positiv und prognosegemäß verlaufen. Wie bei den vorherigen Festzins-Angeboten müssen Anleger auch beim UDI Sprint Festzins II hinsichtlich der Projektauswahl auf Kompetenz und Erfahrung der Initiatorin UDI vertrauen.
Nachhaltigkeit
Das Darlehenskapital soll in Biogas-, Solar- und Windenergieprojekte sowie in Nahwärmenetze investiert werden. Unter Nachhaltigkeits- und Energieversorgungsaspekten ist diese geplante Kombination sinnvoll und zielführend.
ECOreporter.de-Empfehlung
Das Nachrangdarlehen UDI Sprint Festzins II hat eine sehr kurze Laufzeit von geplanten knapp zwei Jahren. Ob 4 Prozent Zinsen pro Jahr angemessen sind, ist abhängig davon, ob neben den Biogasprojekten auch im nennenswerten Umfang in Solar-, Wind- und Nahwärmeprojekte investiert wird und damit das Risiko breiter gestreut wird.
Basisdaten
Darlehensnehmerin und Anbieterin: UDI Sprint Festzins II GmbH & Co. KG, Nürnberg
Anlageform: Nachrangdarlehen
Darlehensvolumen: min. 4,0 bis max. 9,0 Millionen Euro
Mindestzeichnungssumme: 5.000 Euro
Agio: 0 Prozent
Laufzeit: bis 31.12.2016
Zinsen: 4,0 Prozent pro Jahr
Einkunftsart: Einkünfte aus Kapitalvermögen
BaFin-Billigung: Nein
Handelbarkeit: Keine Zulassung an einer Börse
ISIN: ---