Erneuerbare Energie

Umweltbundesamt vergibt Emissionsrechte an 1.600 Anlagenbetreiber

Rund 1.600 Anlagenbetreiber erhalten in diesem Jahr kostenlos etwa 390 Millionen Emissionsberechtigungen von der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA). Wie das UBA nun mitteilte, seien die Berechtigungen aus dem jährlichen deutschen Budget von insgesamt rund 452 Millionen Emissionsberechtigungen termingerecht vor dem 28. Februar ausgegeben worden.

Die Ausgabe der Emissionsberechtigungen sei über eine Buchung auf das jeweilige Unternehmens-Konto im Deutschen Emissionshandelsregister abgewickelt worden. Basierend auf der Zuteilung für die Handelsperiode 2008 bis 2012 gibt die DEHSt  eigenen Angaben zufolge jährlich zum 28. Februar die Emissionsberechtigungen für das laufende Handelsjahr aus. Anlagenbetreiber erhalten ihre Emissionsberechtigungen für eine Handelsperiode  demnach also nicht vollständig im ersten Jahr, sondern in jährlichen Tranchen. Auf diese weise sei es möglich, Änderungen der Zuteilungsentscheidung, die auf aktuellen Kapazitätserweiterungen, Fusionen oder auch Stilllegungen von Anlagen beruhen, bei der Ausgabe zu  berücksichtigen, erklärt das UBA die Vergabepraxis.


Seit 2005 müssen Unternehmen der Energiewirtschaft und der emissionsintensiven Industrie jährlich Emissionsberechtigungen in Höhe ihrer tatsächlichen CO2 -Emissionen bei der DEHSt abgeben.  Anlagenbetreiber, die Klimaschutzmaßnahmen umsetzten oder besonders innovativ seien und so ihre CO2 -Emissionen verminderten, könnten überschüssige Emissionsberechtigungen verkaufen und so zusätzlich Geld verdienen, erläutert das UBA das System hinter dem Emissionshandel. Über das Internet können die Anlagenbetreiber Kontostände abrufen und Transaktionen auslösen. Die Unternehmen deren zugeteilte Menge zur Deckung ihrer CO2 -Emissionen nicht ausreiche, seien zum Zukauf verpflichtet, so das Ministerium weiter. Kauften die Anlagenbetreiber diese nicht drohten zusätzliche Zahlungen an die DEHSt in Höhe von 100 Euro pro Tonne CO2.

Das Emissionshandelsregister sei jedoch keine Handelsplattform und bilde keine Kaufs- und Verkaufsaufträge oder Preise ab, betonte das UBA. Vielmehr sei es ein zentrales Instrument im Rahmen des Kyoto-Protokolls zum Abgleich von Emissionsberechtigung und tatsächlicher Emission.
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