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Übergang zu neuen Regeln für geschlossene Fonds leichter als befürchtet?
Denn von Experten deshalb befürchteten Monate langen Vertriebsstopps einzelner Fonds sind dank einiger Nachbesserungen unwahrscheinlicher geworden. Darauf weist Verband Geschlossener Fonds (VGF) hin. Weiteren Änderungsbedarf sieht er dennoch.
Die EU-Kommission dringt auf mehr Anlegerschutz. Dazu arbeitet sie seit 2009 auf eine konkrete Neuregulierung von Europas Kapitalmärkten hin. Im Bereich der geschlossenen Fonds geschieht dies über die so genannte AIFM-Richtline. Diese reguliert so genannte alternative Investments neu. Darunter fallen per Definition auch geschlossene Fonds, wie sie aktuell vielfach zu Windkraft- Solar- oder auch Biogas-Projekten angeboten werden. In deutsches Recht wird die AIFM-Richtlinie mit einer Novelle des Kapitalanlagengesetzbuchs (KAGB). Unter anderem sollten die Mindestanlagesummen, also die finanziellen Einstiegsschwellen für Anleger deutlich erhöht werden Zudem sollte es auch untersagt werden, dass solche Fonds in einzelne Großobjekte investieren. Weil die Branche Sturm lief, wurde der Gesetzentwurf nachgebessert und in diesen und anderen Punkten bezüglich der inhaltlichen Ausgestaltung geschlossener Fonds entschärft. (ECOreporter.de

Nicht nur die Inhaltsvorgaben, auch die Rahmenbedingungen für Angebot und Vertrieb geschlossener Fonds sind ab Sommer 2013 neu. Anbieter brauchen dann von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Zulassung Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) um bestehende Produkte weiter vertreiben zu können, oder neue auf den Markt zu bringen.
Der Weg hin zu dieser BaFin-Genehmigung wäre mit den Vorgaben im alten Gesetzentwurf unter Umständen sehr lang und zeitaufwendig gewesen. Allerdings wurden einige regulatorische Hürden im aktuellen Entwurf an dieser Stelle gesenkt. „Die Nachbesserungen in diesem Punkt erleichtern einen nahtlosen Übergang vom von alt zu neu“, sagt VGF-Hauptgeschäftsführer Eric Romba gegenüber ECOtrporter.de.
Wieso? Laut Romba rechneten Experten damit, dass die Umsetzung des ursprünglichen Gesetzentwurfs für einzelne Produkte bis zu 14 Monate Vertriebsstopp bedeutet hätten; die Zeit, die ein Fondsinitiator braucht vom KVG-Antrag bis zum tatsächlichen Vertriebsstart. Laut VGF sollte der KVG-Zulassungsprozess sechs Monate beanspruchen. Weitere 80 Tage, also knapp vier Monate, veranschlagt der Branchenverband für die anschließende Prüfung des Produkts. Rechne man dazu die Zeit, die es braucht, den Vertrieb zu Starten seien 14 Monate realistisch gewesen, sofern der alte Gesetzentwurf unverändert geblieben wäre.
Nach aktuellem Stand der Dinge können Initiatoren ein Produkt auf den Weg bringen, wenn die KVG-Zulassung noch nicht vorliegt. „Dazu müssen sie gegenüber der verbindlich erklären, eine entsprechende Zulassung zu beantragen“, erklärt Romba. So falle die erste sechsmonatige Prüfungsphase zunächst weg. Zudem solle die Produktprüfung im neuen Entwurf nicht 80 sondern nur 40 Tage in Anspruch nehmen.
„Die Gesamtlinie des Entwurfes stimmt“, sagt Romba. Dennoch seinen insbesondere die Übergangsregelungen im Detail noch verbesserungsbedürftig, so Romba weiter. Im nun folgenden parlamentarischen Verfahren werden wir uns für Präzisierungen und Verbesserungen einzelner Detailregelungen einsetzen. Hier gibt es noch einiges zu tun“, kündigt der Hauptgeschäftsführer an.