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UDI Energie Festzins 11 stellt Insolvenzantrag
Die UDI Energie Festzins 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG aus Chemnitz hat erwartungsgemäß einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Die Finanzaufsicht BaFin hatte zuvor eine Abwicklung der Geschäfte angeordnet. Damit sind jetzt neun UDI Festzins-Unternehmen pleite.
Das zuständige Amtsgericht Leipzig untersagt bis auf Weiteres Vollstreckungsmaßnahmen gegen die UDI Energie Festzins 11 KG, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind – eine übliche Anordnung in Insolvenzeröffnungsverfahren.
Die BaFin hatte das Unternehmen letzte Woche aufgefordert, das „ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte abzuwickeln“. Das Unternehmen hatte 2016 das Nachrangdarlehen UDI Energie Festzins 11 angeboten.
BaFin stuft Nachrangklausel als ungültig ein
Hintergrund der Aufforderung ist eine Klausel in den Nachrangdarlehensverträgen, die die BaFin nach aktueller Rechtsprechung für ungültig hält. Das Unternehmen betreibt damit nach Auffassung der Finanzaufseher ein „Einlagengeschäft nach § 1 Absatz 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG), ohne die dafür erforderliche Erlaubnis der BaFin zu haben“. Der Bescheid ist laut Behörde „von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig“.
In einer Pflichtmeldung zu dem Insolvenzantrag teilt die Festzins 11-Gesellschaft mit: „Wegen der langjährigen Laufzeit der Darlehensverträge, mit denen die UDI Energie Festzins 11 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG das eingeworbene Kapital der Anleger in Projektgesellschaften investiert hat, verfügt diese (…) im Zeitpunkt der Fälligkeit der Anlegerforderungen nicht über die zur Erfüllung dieser Ansprüche notwendigen Liquidität.“
Daher habe man am 5. April einen Insolvenzantrag wegen drohender Zahlungsunfähigkeit (§ 18 Abs. 2 InsO) gestellt (Gruppenverfahren, Az. 401 IN 775/21). Dieser Insolvenzantrag sei geeignet, „die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen“. Heißt: Wer dem Unternehmen ein Nachrangdarlehen gewährt hat, muss damit rechnen, möglicherweise nur einen geringen Teil seines investierten Kapitals zurückzuerhalten. Im schlimmsten Fall droht ein Totalverlust.
2021 hatte die BaFin bereits acht Unternehmen der UDI-Gruppe aufgetragen, Anlegergelder zurückzuzahlen. Alle acht Unternehmen sind mittlerweile insolvent.
UDI hatte im Januar und Februar dieses Jahres noch versucht, Festzins-Nachrangdarlehen zurückzukaufen, darunter auch das Darlehen UDI Energie Festzins 11.
Weitere Informationen zu den UDI Festzins-Unternehmen finden Sie hier.
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10.01.22
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