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Teurer, umständlicher, weniger Auswahl - Neue Regelungen werden den Markt für Geschlossene Fonds, Genussrechte und Genussscheine umkrempeln
Die Finanzmarktkrise hat viele Schwachstellen des globalen Finanzsystems offengelegt. Die Staaten wollen deshalb den Finanzmarkt stärker regeln. Die Bundesregierung und auch die europäische Kommission haben vor, den Handel unregulierter Produkte auf dem Finanzmarkt zu stoppen. Ein Teil des Kommissionsprogramms ist der 2009 veröffentlichte Richtlinienentwurf zu den Managern alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie). Das europäische Parlament hat seine endgültige Fassung am 11. November 2010 im europäischen Parlament verabschiedet. Die Richtlinie gilt auch für alle Fonds, die bisher wenig geregelt sind, etwa Hedgefonds, Private Equity Fonds, Immobilienfonds, Rohstofffonds, Infrastrukturfonds und andere Arten institutioneller Fonds. AIF steht für alternativer Investmentfonds (englisch: alternative Investment Fund), also für jeden „Organismus“, der von einer Gruppe von Anlegern Kapital einsammelt, um es nach einer festen Anlagestrategie für Anleger zu investieren. Verwalter (gemeint: Manager) alternativer Investmentfonds sind juristische Personen. Sie werden AIFM genannt, abgeleitet vom englischen Alternative Investment Fund Manager.
Gerade im Bereich der Erneuerbaren Energie hat sich in den letzten zwanzig Jahren vieles im Markt bewegt, weil Anleger über geschlossene Fonds, über stille Beteiligungen oder per Genussrecht in Wind-, Bio- und Sonnenenergie sowie in Wasserkraft investiert haben. Ein lebendiger Markt mit Dutzenden von Anbietern. Nun will der Gesetzgeber ab Juli 2013 mit dem „Gesetz zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie“ die Regeln eines neuen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) durchsetzen. Dr. Matthias Gündel und Björn Katzorke beantworten im Interview die Fragen zu den wichtigsten Neuerungen für Anbieter, Vermittler und Anleger. Sie sind Rechtsanwälte und geschäftsführende Gesellschafter der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei GK-law.de in Göttingen. Ihre Schwerpunkte liegen in der Emissionsberatung, der umfassenden rechtlichen Beratung zur Konzeption von Fonds- und Beteiligungsmodellen sowie zu Fragen der Finanzdienstleistungsaufsicht.
ECOreporter: Werden die neuen Regelungen den Markt für geschlossene Fonds stark verändern?
Dr. Matthias Gündel: Ja, auf jeden Fall. Für den Bereich der Geschlossenen Fonds werden die AIFM-Pflichten in vollem Umfang gelten. Das bedeutet: Für Initiatoren ist künftig grundsätzlich eine BaFin-Zulassung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Pflicht. Erforderlich sind dann ein Anfangskapital von mindestens 125.000 Euro, ein Risiko- und Liquiditätsmanagement sowie zwei sachkundige Geschäftsleiter. Zudem sind BaFin und Anleger laufend über Ergebnisse von Stresstests zu informieren, Fonds und Fondsvermögen sind jährlich extern zu bewerten, und es muss eine Verwahrstelle bestellt werden.
ECOreporter: Es gibt im Bereich der Erneuerbaren Energie oft junge Emissionshäuser, die mit einzelnen Projekten starten, beispielsweise Solarfonds mit weniger als zehn Millionen Euro Volumen. Welche Schwierigkeiten sind in dem neuen Gesetz für diese Anbieter enthalten?
Björn Katzorke: Sollte der Diskussionsentwurf tatsächlich zum Gesetz werden, kann das kleine und junge Fondsanbieter und Emittenten ohne regulierten Verwalter im Rücken vor wirtschaftliche Probleme stellen. Unserer Einschätzung nach ist hier mit einer durchschnittlichen Renditeeinbuße von ein bis zwei Prozent pro Jahr zu rechnen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass vor allem kleine Anbieter vom Markt verschwinden werden. Denn die organisatorischen und finanziellen Anforderungen sind für sie zu umfangreich. Langfristig würden dann nur noch wenige, hauptsächlich bankengestützte Häuser den Markt beherrschen.
Bildhinweis: Björn Katzorke. / Quelle: Unternehmen
ECOreporter: Werden die Fonds denn noch so investieren können wie bisher?
Dr. Matthias Gündel: Nein, denn der KAGB-Entwurf sieht im Unterschied zur EU-Richtlinie eine Produktregulierung vor. So sollen z.B. die Investitionen nur auf bestimmte Anlageklassen beschränkt werden. Direktinvestitionen in einzelne Nischenprodukte gibt es nicht mehr. Für einen vermeintlich besseren Schutz des Anlegers soll dieser nur noch in einen Produktpool investieren können, um eine Risikostreuung zu erreichen. Für Ein-Objekt-Fonds, z.B. einen Solarpark, ist sogar eine Mindestzeichnungssumme von 50.000 Euro vorgesehen. Zusätzlich wird die Fremdkapitalaufnahme auf 30 Prozent beschränkt. Insgesamt gibt es also heftige Erschwernisse für die Versorgung mit Eigenkapital. Spezialfonds sind nur noch für professionelle Anleger zulässig. Voraussetzung: Sie müssen überwiegend in Vermögensgegenstände investieren, die nicht Finanzinstrumente sind, wie beispielsweise Immobilien.
ECOreporter: Gelten die Einschränkungen für alle geschlossenen Fonds – unabhängig vom Emissionsvolumen?
Björn Katzorke: Ja! Wenn es nach dem Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums geht, gelten ab dem 23. Juli 2013 die Regeln des neuen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) für die Auflage und Verwaltung von grundsätzlich allen geschlossenen Fonds in Deutschland. Und zwar für alle mit mehr als einem Anleger. Ausnahmen gibt es z.B. nur für Mitarbeiterbeteiligungen oder Holdinggesellschaften. Für kleine Fondsgesellschaften, wie Bürgerbeteiligungen im Bereich Erneuerbare Energie, sind keine Ausnahmen vorgesehen. Damit geht der Diskussionsentwurf deutlich über die Zielvorgaben der AIFM-Richtlinie hinaus. Diese hatte vorgesehen, Fonds mit weniger als 100 Millionen Euro verwaltetem Vermögen von bestimmten Anforderungen auszunehmen.
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Gerade im Bereich der Erneuerbaren Energie hat sich in den letzten zwanzig Jahren vieles im Markt bewegt, weil Anleger über geschlossene Fonds, über stille Beteiligungen oder per Genussrecht in Wind-, Bio- und Sonnenenergie sowie in Wasserkraft investiert haben. Ein lebendiger Markt mit Dutzenden von Anbietern. Nun will der Gesetzgeber ab Juli 2013 mit dem „Gesetz zur Umsetzung der AIFM-Richtlinie“ die Regeln eines neuen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) durchsetzen. Dr. Matthias Gündel und Björn Katzorke beantworten im Interview die Fragen zu den wichtigsten Neuerungen für Anbieter, Vermittler und Anleger. Sie sind Rechtsanwälte und geschäftsführende Gesellschafter der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei GK-law.de in Göttingen. Ihre Schwerpunkte liegen in der Emissionsberatung, der umfassenden rechtlichen Beratung zur Konzeption von Fonds- und Beteiligungsmodellen sowie zu Fragen der Finanzdienstleistungsaufsicht.
ECOreporter: Werden die neuen Regelungen den Markt für geschlossene Fonds stark verändern?
Dr. Matthias Gündel: Ja, auf jeden Fall. Für den Bereich der Geschlossenen Fonds werden die AIFM-Pflichten in vollem Umfang gelten. Das bedeutet: Für Initiatoren ist künftig grundsätzlich eine BaFin-Zulassung nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) Pflicht. Erforderlich sind dann ein Anfangskapital von mindestens 125.000 Euro, ein Risiko- und Liquiditätsmanagement sowie zwei sachkundige Geschäftsleiter. Zudem sind BaFin und Anleger laufend über Ergebnisse von Stresstests zu informieren, Fonds und Fondsvermögen sind jährlich extern zu bewerten, und es muss eine Verwahrstelle bestellt werden.
ECOreporter: Es gibt im Bereich der Erneuerbaren Energie oft junge Emissionshäuser, die mit einzelnen Projekten starten, beispielsweise Solarfonds mit weniger als zehn Millionen Euro Volumen. Welche Schwierigkeiten sind in dem neuen Gesetz für diese Anbieter enthalten?

Bildhinweis: Björn Katzorke. / Quelle: Unternehmen
ECOreporter: Werden die Fonds denn noch so investieren können wie bisher?
Dr. Matthias Gündel: Nein, denn der KAGB-Entwurf sieht im Unterschied zur EU-Richtlinie eine Produktregulierung vor. So sollen z.B. die Investitionen nur auf bestimmte Anlageklassen beschränkt werden. Direktinvestitionen in einzelne Nischenprodukte gibt es nicht mehr. Für einen vermeintlich besseren Schutz des Anlegers soll dieser nur noch in einen Produktpool investieren können, um eine Risikostreuung zu erreichen. Für Ein-Objekt-Fonds, z.B. einen Solarpark, ist sogar eine Mindestzeichnungssumme von 50.000 Euro vorgesehen. Zusätzlich wird die Fremdkapitalaufnahme auf 30 Prozent beschränkt. Insgesamt gibt es also heftige Erschwernisse für die Versorgung mit Eigenkapital. Spezialfonds sind nur noch für professionelle Anleger zulässig. Voraussetzung: Sie müssen überwiegend in Vermögensgegenstände investieren, die nicht Finanzinstrumente sind, wie beispielsweise Immobilien.
ECOreporter: Gelten die Einschränkungen für alle geschlossenen Fonds – unabhängig vom Emissionsvolumen?
Björn Katzorke: Ja! Wenn es nach dem Diskussionsentwurf des Bundesfinanzministeriums geht, gelten ab dem 23. Juli 2013 die Regeln des neuen Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) für die Auflage und Verwaltung von grundsätzlich allen geschlossenen Fonds in Deutschland. Und zwar für alle mit mehr als einem Anleger. Ausnahmen gibt es z.B. nur für Mitarbeiterbeteiligungen oder Holdinggesellschaften. Für kleine Fondsgesellschaften, wie Bürgerbeteiligungen im Bereich Erneuerbare Energie, sind keine Ausnahmen vorgesehen. Damit geht der Diskussionsentwurf deutlich über die Zielvorgaben der AIFM-Richtlinie hinaus. Diese hatte vorgesehen, Fonds mit weniger als 100 Millionen Euro verwaltetem Vermögen von bestimmten Anforderungen auszunehmen.
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