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SVF erwägt Klage gegen geplante Kürzung der Solarstromvergütung
Der Kabinettsentwurf des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) durch die Fraktionen von CDU/CSU und der FDP wurde am vergangenen Donnerstag in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Die Umweltpolitiker von Regierungsfraktionen und Opposition beabsichtigen jedoch, bei der Sitzung des Umweltausschusses am 5. Mai Änderungen noch einzubringen. Die Entscheidung über die EEG-Novelle trifft dann der Bundestag in zweiten und dritten Lesung am 7. Mai.
Juristen der Uni Rostock sollen im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) feststellen, in wie weit gegen den Gesetzentwurf verfassungsrechtliche Schritte möglich sind. Der Vorwurf des SFV: Das EEG in seiner bestehenden Form gewährleiste privaten und gewerblichen Solarstromerzeugern eine Planungssicherheit bis Ende kommenden Jahres. Die bislang geplanten Einschnitte von 16 Prozent zum 1. Juli seien zu kurzfristig und zu drastisch und deshalb eine unzumutbare Verletzung des Vertrauensschutzes für alle Anlagenbauer, Anlagenerrichter und Anlageninteressenten. „Wer im Vertrauen auf den Bestand des bisherigen EEG eine Planung in Gang gesetzt hatte, die über den 1. Juni 2010 hinausreicht, dem wird entweder der Abbruch seiner Planung ohne Ersatz der bisher entstandenen Aufwendungen und Kosten oder der Verzicht auf 16 Prozent seiner für die Finanzierung notwendigen Einnahmen zugemutet“, heißt es in der Mitteilung des SFV.
Das Gutachten der Forschungsgruppe Nachhaltigkeit und Klimapolitik der juristischen Fakultät der Uni Rostock soll die Spielraume Verfassungsklage ausloten. Das Gutachten werde im Juni veröffentlicht. Bis dahin gelte es für die Experten zu klären, in wie fern die Bundesregierung und die EU mit „unzureichender Klimapolitik“ ihre Kompetenzen überschritten und Grundrechte verletzt hätten.
Juristen der Uni Rostock sollen im Auftrag des Solarenergie-Fördervereins Deutschland (SFV) feststellen, in wie weit gegen den Gesetzentwurf verfassungsrechtliche Schritte möglich sind. Der Vorwurf des SFV: Das EEG in seiner bestehenden Form gewährleiste privaten und gewerblichen Solarstromerzeugern eine Planungssicherheit bis Ende kommenden Jahres. Die bislang geplanten Einschnitte von 16 Prozent zum 1. Juli seien zu kurzfristig und zu drastisch und deshalb eine unzumutbare Verletzung des Vertrauensschutzes für alle Anlagenbauer, Anlagenerrichter und Anlageninteressenten. „Wer im Vertrauen auf den Bestand des bisherigen EEG eine Planung in Gang gesetzt hatte, die über den 1. Juni 2010 hinausreicht, dem wird entweder der Abbruch seiner Planung ohne Ersatz der bisher entstandenen Aufwendungen und Kosten oder der Verzicht auf 16 Prozent seiner für die Finanzierung notwendigen Einnahmen zugemutet“, heißt es in der Mitteilung des SFV.
Das Gutachten der Forschungsgruppe Nachhaltigkeit und Klimapolitik der juristischen Fakultät der Uni Rostock soll die Spielraume Verfassungsklage ausloten. Das Gutachten werde im Juni veröffentlicht. Bis dahin gelte es für die Experten zu klären, in wie fern die Bundesregierung und die EU mit „unzureichender Klimapolitik“ ihre Kompetenzen überschritten und Grundrechte verletzt hätten.