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Stutzt die CSU Bayern als Windkraftstandort die Flügel?
In Bayern müssen Windparks künftig in erheblich weiterer Entfernung von Wohnbebauung errichtet werden. Das Landeskabinett stimmte einer entsprechenden Neuregelung der Rahmenbedingungen für den Bau von Windparks zu. Darauf weist der Bundesverband WindEnergie hin.
Mit der Entscheidung, die die so genannte 10H-Regel einführt, folgt das Kabinett einer Forderung des Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU), der sich in der Vergangenheit mehrfach dafür ausgesprochen hatte, dass der Abstand von Windrädern zu Wohnhäusern erweitert werden solle. Die 10-H-Regel besagt, dass der Abstand zwischen einer Windenergieanlage und der örtlichen Wohnbebauung mindestens dem Zehnfachen der Anlagenhöhe entsprechen muss.
Der Windkraft-Branchenverband nennt die Entscheidung des Kabinetts „einen einen tiefen Schlag für die Energiewende in Bayern“. Für den Verband ist die Entscheidung der Vorbote eines weitreichenden Schreckensszenarios: „Für viele Windenergieprojekte bedeutet dieses Vorgehen im dicht besiedelten Bayern das Aus. Über 11.900 in der bayerischen Windbranche tätige Arbeitsplätze sowie unzählige Investitionsvorhaben sind in Gefahr. Und das, obwohl die bayerische Bevölkerung ungebrochen hinter der Energiewende steht“, so der BundesverbandWindenergie weiter.
Zudem stehe die Planungssicherheit und der Vertrauensschutz zahlreicher geplanter Windkrafrvorhaben auf dem Spiel. „Planungen für Windkraftanlagen ziehen sich in der Regel über 3 bis 5 Jahre hin. Erst dann liegen alle erforderlichen Gutachten und Genehmigungen vor. Für 460 in Planung befindliche Projekte ist der Vertrauensschutz noch nicht gesichert“, stellt der Verband fest. Die Landesregierung stelle ihr eigenes Energiekonzept von 2011 in Frage.
Mit der Entscheidung, die die so genannte 10H-Regel einführt, folgt das Kabinett einer Forderung des Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU), der sich in der Vergangenheit mehrfach dafür ausgesprochen hatte, dass der Abstand von Windrädern zu Wohnhäusern erweitert werden solle. Die 10-H-Regel besagt, dass der Abstand zwischen einer Windenergieanlage und der örtlichen Wohnbebauung mindestens dem Zehnfachen der Anlagenhöhe entsprechen muss.
Der Windkraft-Branchenverband nennt die Entscheidung des Kabinetts „einen einen tiefen Schlag für die Energiewende in Bayern“. Für den Verband ist die Entscheidung der Vorbote eines weitreichenden Schreckensszenarios: „Für viele Windenergieprojekte bedeutet dieses Vorgehen im dicht besiedelten Bayern das Aus. Über 11.900 in der bayerischen Windbranche tätige Arbeitsplätze sowie unzählige Investitionsvorhaben sind in Gefahr. Und das, obwohl die bayerische Bevölkerung ungebrochen hinter der Energiewende steht“, so der BundesverbandWindenergie weiter.
Zudem stehe die Planungssicherheit und der Vertrauensschutz zahlreicher geplanter Windkrafrvorhaben auf dem Spiel. „Planungen für Windkraftanlagen ziehen sich in der Regel über 3 bis 5 Jahre hin. Erst dann liegen alle erforderlichen Gutachten und Genehmigungen vor. Für 460 in Planung befindliche Projekte ist der Vertrauensschutz noch nicht gesichert“, stellt der Verband fest. Die Landesregierung stelle ihr eigenes Energiekonzept von 2011 in Frage.