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Studie: Neues Anlegerschutzgesetz setzt Banken unter Druck
Das neue Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes zwingt die Banken zum Handeln. Zu diesem Ergebnis kommt eine eine Marktbeobachtungsstudie von Steria Mummert Consulting. Druck erzeuge dabei vor allem das geplante Beraterregister bei der Bankenaufsicht BaFin. Vom Prinzip her ähnlich wie das Punkteregister in Flensburg für Vergehen im Straßenverkehr soll es Kundenbeschwerden erfassen und Sanktionen ermöglichen, um Falsch- und Fehlberatung entgegen zu wirken. Die Banken wären damit gefordert, ihren Mitarbeitern konkrete Vorgaben zu machen, damit Negativeinträge im Register verhindert werden können. Möglich wäre etwa die Anpassung der Beratungsprozesse und -software.
Gleichzeitig werde die Gesetzesnovelle das Thema Zertifizierung der Berater in den Vordergrund rücken, heißt es in der Untersuchung. Dabei gehe es darum, die Qualifikation der Mitarbeiter zu dokumentieren. „Kein Institut kann es sich leisten, bei der BaFin schlechter abzuschneiden als die Konkurrenten und womöglich Strafgeld zu zahlen“, sagt Rainer Deckers, Bankenexperte bei Steria Mummert Consulting. „Bisher lassen die Beratungsprozesse und eingesetzten Softwareprogramme den Mitarbeitern oft große Spielräume, um ein individuelles Eingehen auf die Kundenwünsche zu ermöglichen. Hier gilt es nachzujustieren, trotzdem aber weiterhin eine maßgeschneiderte Beratung anzubieten", so Deckers weiter. Nach dem Vorbild der Regelungen für Versicherungsmakler, sollten auch Banken künftig die Qualifikation ihrer Berater flächendeckend nachweisen, beispielsweise durch ein Zertifikat der Industrie- und Handelskammern. Das schaffe Sicherheit für die Institute und ihre Kunden. Zudem dokumentiere es den Qualitätsanspruch der Beratung.
Banken sollen mit dem neuen Gesetz auch zu sogenannten Beipackzetteln verpflichtet werden. Diese Beipackzettel sollen Kunden Chancen, Risiken und Kostender Finanzpapiere zielgruppengerecht erläutern. Viele Sparkassen, Volks- und Privatbanken haben solche Produktinformationen bereits erstellt. Diese würden jedoch den Verbraucheranforderungen an Verständlich- und Übersichtlichkeit kaum gerecht, kritisiert Deckers. „Es gilt, die Beipackzettel zu standardisieren, vor allem bei der Festlegung von Risikoklassen. Identische Anlageprodukte müssen von allen Instituten dem gleichen Risiko zugeordnet werden. Sonst wird der Gesetzgeber erneut nachbessern müssen", sagt er.
Das Gesetz zum Anlegerschutz wird nach der ersten Lesung im Bundesrat am vergangenen Freitag nun in dieser Woche im Bundestag diskutiert und soll im kommenden Frühjahr in Kraft treten.
Gleichzeitig werde die Gesetzesnovelle das Thema Zertifizierung der Berater in den Vordergrund rücken, heißt es in der Untersuchung. Dabei gehe es darum, die Qualifikation der Mitarbeiter zu dokumentieren. „Kein Institut kann es sich leisten, bei der BaFin schlechter abzuschneiden als die Konkurrenten und womöglich Strafgeld zu zahlen“, sagt Rainer Deckers, Bankenexperte bei Steria Mummert Consulting. „Bisher lassen die Beratungsprozesse und eingesetzten Softwareprogramme den Mitarbeitern oft große Spielräume, um ein individuelles Eingehen auf die Kundenwünsche zu ermöglichen. Hier gilt es nachzujustieren, trotzdem aber weiterhin eine maßgeschneiderte Beratung anzubieten", so Deckers weiter. Nach dem Vorbild der Regelungen für Versicherungsmakler, sollten auch Banken künftig die Qualifikation ihrer Berater flächendeckend nachweisen, beispielsweise durch ein Zertifikat der Industrie- und Handelskammern. Das schaffe Sicherheit für die Institute und ihre Kunden. Zudem dokumentiere es den Qualitätsanspruch der Beratung.
Banken sollen mit dem neuen Gesetz auch zu sogenannten Beipackzetteln verpflichtet werden. Diese Beipackzettel sollen Kunden Chancen, Risiken und Kostender Finanzpapiere zielgruppengerecht erläutern. Viele Sparkassen, Volks- und Privatbanken haben solche Produktinformationen bereits erstellt. Diese würden jedoch den Verbraucheranforderungen an Verständlich- und Übersichtlichkeit kaum gerecht, kritisiert Deckers. „Es gilt, die Beipackzettel zu standardisieren, vor allem bei der Festlegung von Risikoklassen. Identische Anlageprodukte müssen von allen Instituten dem gleichen Risiko zugeordnet werden. Sonst wird der Gesetzgeber erneut nachbessern müssen", sagt er.
Das Gesetz zum Anlegerschutz wird nach der ersten Lesung im Bundesrat am vergangenen Freitag nun in dieser Woche im Bundestag diskutiert und soll im kommenden Frühjahr in Kraft treten.