Erneuerbare Energie

Stromverbraucher sollen für Verzögerungen bei der Hochsee-Windkraft haften

Eine Neuregelung der Haftung für Verzögerungen beim Bau von Offshore-Windparks könnte die EEG-Umlage zum 1. Januar 2013 um maximal 0,25 Cent je Kilowattstunde erhöhen. So hat es das Bundeskabinett beschlossen. So der Bundestag  die Novelle durchwinkt, kann sie zu Beginn kommenden Jahres in Kraft treten. Der Entwurf der Neuregelung ist ein Gemeinschaftswerk der Bundesminister Philip Rösler (FDP, Wirtschaft) und Peter Altmaier (CDU, Umwelt). Konkret soll die Allgemeinheit der Stromverbraucher über die sogenannte EEG-Umlage dann einspringen, wenn es beim Anschluss von Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee zu Störungen oder Verspätungen kommt.

Die Umlage ist eine Ausgleichszahlung an die vier großen Stromversorger, dafür, dass Erneuerbare Energien bislang teilweise noch teurer in der Produktion sind als herkömmliche Energie. Sie ist Teil des Erneuerbare-Energie-Gesetzes (EEG) und wird kontinuierlich neu berechnet (Mehr zur EEG-Umlage lesen Sie Opens external link in new windowhier). Damit die EEG-Umlage durch die Schadenersatzansprüche aus Offshore-Windpark-Projekten nicht übermäßig ansteigt, ist sie maximal auf 0,25 Cent je Kilowattstunde eingespeisten Grünstroms begrenzt. Damit soll der jährliche Zusatzaufwand einer Durchschnittsfamilie bei der Stromrechnung 9 Euro nicht überschreiten.

Bisher hafteten die vier großen Übertragungsnetz-Betreiber selbst. Im Falle Offshore-Windkraft betraf das speziell den niederländischen Staatskonzern TenneT aus Arnheim, der den fraglichen Teil des Stromnetzes 2010 von E.on übernommen hat. Allerdings kam es bei speziell beim Ausbau der Offshore-Windstrom-Kapazität in der Nordsee zu erheblichen Verzögerungen und TenneT schlug in einem offenen Brief an die Bundesregierung Alarm wegen akuter Überforderung (mehr dazu lesen Sie Opens external link in new windowhier).
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