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Strengere Auflagen für den Zweitmarkthandel mit geschlossenen Fonds – droht vielen Marktakteuren das Aus?
Wer in einen geschlossenen Erneuerbare-Energien-Fonds investiert, also zum Beispiel an Wind- oder Solarfonds, legt sein Geld in der Regel für 10 bis 20 Jahre fest an. Möchte ein Anleger seine Fondsanteile vorzeitig zu Geld machen, heißt eine Option Zweitmarkt. Hier werden Anteile an geschlossenen Fonds „aus zweiter Hand“ gehandelt. Mit einem geschätzten Umsatzvolumen von unter 400 Millionen Euro handelt es sich allerdings um einen recht kleinen Markt. Vor allem Anteile an geschlossenen Immobilienfonds sowie Schiffsbeteiligungen werden hier gehandelt, zu einem geringen Teil aber auch Beteiligungen an geschlossenen Erneuerbare-Energien-Fonds.
Wer in Deutschland seine Beteiligungen an geschlossenen Fonds noch vor dem Ablauf ihrer Mindestlaufzeit verkaufen oder solche Beteiligungen erwerben möchte, kann sich spezielle Zweitmarktbörsen wenden, an freie Händler oder Emissionshäuser. Seit Dezember 2011 geht die Anzahl dieser Vermittler zurück. Grund dafür ist das Ende 2011 eingeführte „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“, das mehr Transparenz in den Markt bringen soll.
Es schreibt vor, dass jeder Vermittler ab dem Sommer 2012 eine Handelserlaubnis nach Paragraf 32 des Kreditwesensgesetzes (KWG) benötigt, die sogenannte KWG-Erlaubnis.
Diese KWG-Erlaubnis erfordert zusätzlichen Aufwand – finanziell sowie organisatorisch. Beispielsweise werden die Händler künftig gegenüber der Bundesaufsicht für Finanzen (BaFin) nachweisen müssen, ob die Geschäftsinhaber und Händler selbst ausreichend qualifiziert und ob ihre Eigenkapitalgrundlage ausreichend hoch ist. Handelt man auf eigene Rechnung, sind für eine solche KWG-Erlaubnis nach Paragraf 3a KWG 50.000 Euro Anfangskapital fällig. Handelt man nicht auf eigene Rechnung, sind nach Paragraf 33b KWG gleich 125.000 Euro fällig.
Björn Meschkat, Vorstand der Deutschen Zweitmarkt AG hat die Einführung strengerer Vorschriften erwartet: „Im Hinblick auf die europäische AIFM-Richtlinie war dieser Schritt abzusehen. Diese Regelung folgt dem Trend zu mehr Transparenz in den Märkten europaweit“.
Bild: Vorstand Deutsche Zweitmarkt AG / Quelle: Unternehmen
Alex Gadeberg, Vorstand der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG, betont die Vorteile der erhöhten Anforderungen: „Für die Kunden bedeuten diese schärferen Kontrollen mehr Transparenz und Sicherheit“, stellt er fest. Doch diese Kontrollen und Auflagen bedeuten ihm zufolge einen zusätzlichen Aufwand, der viele kleine Händler und privaten Emissionshäuser hart treffen werde. Er geht davon aus, dass einige kleine Plattformen an den Auflagen der BaFin scheitern werden. „Das sei leider wahrscheinlich“, sagt Gadeberg. Doch diese Marktkonsolidierung sei wiederum für den Kunden gut, da nun eine höhere Konzentration von Angebot und Nachfrage realistischere Kurse erzielen würde.
Frederik Voigt vom Verband für Geschlossene Fonds (VGF) geht davon aus, dass „viele unserer Verbandsmitglieder aus dem Markt aussteigen werden“. Nach seiner Einschätzung werden von den derzeit mehr als 20 Zweitmarktplattformen lediglich fünf übrig bleiben. Bei kleinen freien Händlern werde der Schwund noch größer ausfallen, so Voigt. Wie er gegenüber ECOreporter.de erklärt, wollen viele freien Händler und privaten Emissionshäuser, die den Zweitmarkthandel eher neben ihrem Hauptgeschäft betreiben, diesen Markt verlassen.
Darin sieht Voigt eine Gefahr für die Struktur des Zweitmarktes: „Wenn am Ende nur zwei oder drei Zweitmarktplattformen übrig bleiben, dann geht die Pluralität verloren, die wiederum erst die Transparenz und Vergleichbarkeit der Angebote und Preise ermöglicht hat“, kritisiert er. Auch wenn der Verband den Vorstoß der Regulierung des Zweitmarktes grundsätzlich begrüße, hält Voigt die Einführung der KWG-Erlaubnispflicht für übertrieben. Selbstverpflichtende Kontrollen und Auskünfte hätten nach Voigts Ansicht völlig gereicht. Voigt warnt, dass die die größten Zweitmarktplattformen nach einer starken Marktbereinigung ihre durch den Wegfall vieler Konkurrenten verbesserte Machtposition ausnutzen und die Gebühren sowie Provisionen anheben könnten.
Bild: Alex Gadeberg, Vorstand Fondsbörse Deutschland / Quelle: Unternehmen
Das weist Alex Gadeberg von der Fondsbörse Deutschland zurück: „Wir wollen diese Marktposition nicht missbrauchen – eine Erhöhung der Vermittlungsprovisionen oder sonstiger Gebühren ist auf dieser Grundlage beispielsweise nicht geplant“, stellt er klar.
Zu bedenken ist aber, dass die Zweitmarktbörsen sich bislang stark auf Beteiligungen mit einem Mindestanteilswert von 10.000 Euro konzentrieren. Das Segment der Fondsbeteiligungen mit weniger Wert blieb bisher vor allem den freien Händler und privaten Emissionshäusern überlassen. Wenn die sich stark zurückziehen, dürfte der Zweithandel mit kleinen Beteiligungen nahezu zum Erliegen kommen.
Wer in Deutschland seine Beteiligungen an geschlossenen Fonds noch vor dem Ablauf ihrer Mindestlaufzeit verkaufen oder solche Beteiligungen erwerben möchte, kann sich spezielle Zweitmarktbörsen wenden, an freie Händler oder Emissionshäuser. Seit Dezember 2011 geht die Anzahl dieser Vermittler zurück. Grund dafür ist das Ende 2011 eingeführte „Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts“, das mehr Transparenz in den Markt bringen soll.
Es schreibt vor, dass jeder Vermittler ab dem Sommer 2012 eine Handelserlaubnis nach Paragraf 32 des Kreditwesensgesetzes (KWG) benötigt, die sogenannte KWG-Erlaubnis.

Björn Meschkat, Vorstand der Deutschen Zweitmarkt AG hat die Einführung strengerer Vorschriften erwartet: „Im Hinblick auf die europäische AIFM-Richtlinie war dieser Schritt abzusehen. Diese Regelung folgt dem Trend zu mehr Transparenz in den Märkten europaweit“.
Bild: Vorstand Deutsche Zweitmarkt AG / Quelle: Unternehmen
Alex Gadeberg, Vorstand der Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG, betont die Vorteile der erhöhten Anforderungen: „Für die Kunden bedeuten diese schärferen Kontrollen mehr Transparenz und Sicherheit“, stellt er fest. Doch diese Kontrollen und Auflagen bedeuten ihm zufolge einen zusätzlichen Aufwand, der viele kleine Händler und privaten Emissionshäuser hart treffen werde. Er geht davon aus, dass einige kleine Plattformen an den Auflagen der BaFin scheitern werden. „Das sei leider wahrscheinlich“, sagt Gadeberg. Doch diese Marktkonsolidierung sei wiederum für den Kunden gut, da nun eine höhere Konzentration von Angebot und Nachfrage realistischere Kurse erzielen würde.
Frederik Voigt vom Verband für Geschlossene Fonds (VGF) geht davon aus, dass „viele unserer Verbandsmitglieder aus dem Markt aussteigen werden“. Nach seiner Einschätzung werden von den derzeit mehr als 20 Zweitmarktplattformen lediglich fünf übrig bleiben. Bei kleinen freien Händlern werde der Schwund noch größer ausfallen, so Voigt. Wie er gegenüber ECOreporter.de erklärt, wollen viele freien Händler und privaten Emissionshäuser, die den Zweitmarkthandel eher neben ihrem Hauptgeschäft betreiben, diesen Markt verlassen.

Bild: Alex Gadeberg, Vorstand Fondsbörse Deutschland / Quelle: Unternehmen
Das weist Alex Gadeberg von der Fondsbörse Deutschland zurück: „Wir wollen diese Marktposition nicht missbrauchen – eine Erhöhung der Vermittlungsprovisionen oder sonstiger Gebühren ist auf dieser Grundlage beispielsweise nicht geplant“, stellt er klar.
Zu bedenken ist aber, dass die Zweitmarktbörsen sich bislang stark auf Beteiligungen mit einem Mindestanteilswert von 10.000 Euro konzentrieren. Das Segment der Fondsbeteiligungen mit weniger Wert blieb bisher vor allem den freien Händler und privaten Emissionshäusern überlassen. Wenn die sich stark zurückziehen, dürfte der Zweithandel mit kleinen Beteiligungen nahezu zum Erliegen kommen.