Einfach E-Mail-Adresse eintragen und auf "Abschicken" klicken - willkommen!
Strafzölle für chinesische Hersteller: Neuer Vorschlag der EU-Kommission
Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für die Anti-Dumping-Maßnahmen für chinesische Photovoltaik-Hersteller abgewandelt. Die Pläne werden jetzt mit den Mitgliedstaaten abgestimmt.
Die Importzölle auf Solarzellen aus China sollen demnach nur um 18 Monate verlängert werden und nicht wie von der Kommission ursprünglich angestrebt um 24 Monate. Zudem will sie die Strafzölle schrittweise aufheben. Das sagte Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans bei einer Pressekonferenz: "Es gibt keinen Zweifel, dass wir das Recht haben, unsere Industrie vor unfairen Wettbewerbsbedingungen mit gedumpten und subventionierten Importen zu schützen", betonte Timmermanns.
Die EU müsse jedoch auch die Interessen von Unternehmen beachten, die von diesen Importen abhingen, hieß es. Zudem sei Solarenergie essenziell für die europäischen Umwelt- und Klimaziele. Die Kommission wolle Timmermanns zufolge "die verschiedenen Interessen der beteiligten Parteien und Mitgliedsstaaten berücksichtigen, inklusive der Meinung der Mitgliedsstaaten.
Mehrheit der EU-Mitglieder muss Importzöllen zustimmen
Der Streit in der EU über die Anti-Dumping-Maßnahmen gegen China schwelt schon länger: Kurz vor Weihnachten hatte sich die EU-Kommission dafür ausgesprochen, die bald auslaufenden Importzölle weitere zwei Jahre zu erheben (wir berichteten). (Link entfernt) Die Entscheidung muss auch durch eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten getragen werden. Das bedeutet, es müssen mindestens 15 Mitglieder gegen die Strafzölle stimmen, die für mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen. 18 der 28 EU-Mitglieder hat Ende Januar 2017 gegen den ersten Vorschlag der Kommission gestimmt.
Im Juni 2013 hatte die EU Strafzölle verhängt, um die europäische Solarindustrie gegen chinesische Niedrigpreise zu schützen. Es geht dabei um konkrete Maßnahmen gegen Hersteller kristalliner Photovoltaik-Module und -Zellen aus China. Gegner der Zölle befürchten jedoch Nachteile für die europäische Solarbranche und einen Rückgang des Zubaus. Spätestens bis Anfang März muss die EU-Kommission ihre endgültige Entscheidung bekanntgeben.
Die Importzölle auf Solarzellen aus China sollen demnach nur um 18 Monate verlängert werden und nicht wie von der Kommission ursprünglich angestrebt um 24 Monate. Zudem will sie die Strafzölle schrittweise aufheben. Das sagte Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans bei einer Pressekonferenz: "Es gibt keinen Zweifel, dass wir das Recht haben, unsere Industrie vor unfairen Wettbewerbsbedingungen mit gedumpten und subventionierten Importen zu schützen", betonte Timmermanns.
Die EU müsse jedoch auch die Interessen von Unternehmen beachten, die von diesen Importen abhingen, hieß es. Zudem sei Solarenergie essenziell für die europäischen Umwelt- und Klimaziele. Die Kommission wolle Timmermanns zufolge "die verschiedenen Interessen der beteiligten Parteien und Mitgliedsstaaten berücksichtigen, inklusive der Meinung der Mitgliedsstaaten.
Mehrheit der EU-Mitglieder muss Importzöllen zustimmen
Der Streit in der EU über die Anti-Dumping-Maßnahmen gegen China schwelt schon länger: Kurz vor Weihnachten hatte sich die EU-Kommission dafür ausgesprochen, die bald auslaufenden Importzölle weitere zwei Jahre zu erheben (wir berichteten). (Link entfernt) Die Entscheidung muss auch durch eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten getragen werden. Das bedeutet, es müssen mindestens 15 Mitglieder gegen die Strafzölle stimmen, die für mindestens 65 Prozent der EU-Bevölkerung stehen. 18 der 28 EU-Mitglieder hat Ende Januar 2017 gegen den ersten Vorschlag der Kommission gestimmt.
Im Juni 2013 hatte die EU Strafzölle verhängt, um die europäische Solarindustrie gegen chinesische Niedrigpreise zu schützen. Es geht dabei um konkrete Maßnahmen gegen Hersteller kristalliner Photovoltaik-Module und -Zellen aus China. Gegner der Zölle befürchten jedoch Nachteile für die europäische Solarbranche und einen Rückgang des Zubaus. Spätestens bis Anfang März muss die EU-Kommission ihre endgültige Entscheidung bekanntgeben.