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Steyler Bank-Stiftung erhält Qualitätssiegel
Seit 2004 ermöglicht die Steyler Ethik Bank die Gründung von Treuhandstiftungen unter dem Dach ihrer Steyler Bank-Stiftung. Sie unterstützt Stifter von der Gründungsphase über die Verwaltung der Mittel bis hin zur Hilfe bei der Spendenwerbung. Nun hat die Stiftung der nachhaltigen Bank aus Sankt Augustin das Qualitätssiegel für gute Treuhandstiftungsverwaltung erhalten. Das vom Bundesverband Deutscher Stiftungen initiierte Siegel ist seit seiner Einführung im vergangenen Jahr bisher 15 Mal vergeben worden. Es soll Stiftern die Wahl des richtigen Partners für ihr Stiftungsvorhaben erleichtern. Es kann von Treuhändern an zwei festen Terminen im Jahr für die Dauer von jeweils drei Jahren beantragt werden. Ein unabhängiger, neunköpfiger Vergabeausschuss mit Experten aus den den Bereichen Recht, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, Vermögensbewirtschaftung und der Treuhandstiftungsverwaltung prüft die Einreichungen.
„Professionalität, Transparenz und strenge Ausrichtung am Stifterwillen – all das zeichnet die Träger des Qualitätssiegels aus“, erklärt Dr. Christian Sundermann, Geschäftsführender Direktor des Siegel-Vergabeausschusses und ergänzt: „Die Steyler Bank-Stiftung bietet Stifterinnen und Stiftern, die ihre Stiftung in Übereinstimmung mit den Werten der Steyler Mission gründen möchten, ein Dach. Besonderes Augenmerk der Treuhandstiftungsverwaltung liegt auf der Einhaltung einer konsequent an Nachhaltigkeitskriterien orientierten Vermögensanlage, die einen Einklang zwischen Stiftungszweck und Vermögensanlage herstellt.“
„Professionalität, Transparenz und strenge Ausrichtung am Stifterwillen – all das zeichnet die Träger des Qualitätssiegels aus“, erklärt Dr. Christian Sundermann, Geschäftsführender Direktor des Siegel-Vergabeausschusses und ergänzt: „Die Steyler Bank-Stiftung bietet Stifterinnen und Stiftern, die ihre Stiftung in Übereinstimmung mit den Werten der Steyler Mission gründen möchten, ein Dach. Besonderes Augenmerk der Treuhandstiftungsverwaltung liegt auf der Einhaltung einer konsequent an Nachhaltigkeitskriterien orientierten Vermögensanlage, die einen Einklang zwischen Stiftungszweck und Vermögensanlage herstellt.“