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Steigt Schwarz-Gelb jetzt auch aus den Erneuerbaren Energien aus? - Harsche Kritik an EEG-Plänen der Bundesregierung
Das gilt insbesondere für die Photovoltaik. Denn Bundesumweltminister Norbert Röttgen hat jetzt weitere Kürzungen der Solarstromvergütung angekündigt. Dabei stehen im Juli und zum Jahreswechsel ohnehin weitere Kürzungen der Solarstromvergütung um zusammen bis zu 24 Prozent an. Die Entscheidung dafür hatte der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) im Januar mitgetragen. Der wirft Röttgen nun Vertrauensbruch vor, weil der Minister sich nun für eine weitere Kappung um sechs Prozent zum März 2012 ausgesprochen hat. Im Sommer 2012 soll dann eine weitere Kürzung erfolgen. Von Ende 2009 bis Anfang 2011 war Einspeisevergütung für deutsche Photovoltaik bereits um etwa ein Drittel verringert worden.
"Wer jetzt weitere, rigide Einschnitte bei der Förderung des Solarstroms vornimmt, gefährdet den Erfolg der Energiewende und riskiert Tausende von Arbeitsplätzen", stellt dazu Carsten Körnig fest, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Die Regierung begründe Einschnitte bei der Solarstromvergütung mit der Absicht, Kosten für die Verbraucher zu begrenzen. Dabei sei selbst ein Ausbau der aktuellen deutschen Solarstromkapazität von rund 20 auf bis zu 70 Gigawatt (GW) ohne nennenswerte Mehrkosten erreichbar, so Körnig. Das habe eine Studie der Beratungsunternehmen Roland Berger und prognos ergeben (per

Im Rahmen ihres angekündigten Energiekonzeptes will die Bundesregierung das EEG insgesamt neu gestalten, das die Vergütung für Grünstrom festlegt. Laut dem vorgelegten Koalitionsbeschluss zur EEG-Novelle sollen dabei die Kosten möglichst gering gehalten werden. So strebt Schwarz-Gelb an, dass die EEG-Umlage keinesfalls über die aktuellen 3,5 Cent je Kilowattstunde steigt. Über die EEG-Umlage beteiligen sich die deutschen Stromnutzer finanziell am Ausbau der Versorgung mit Ökostrom. Allerdings ist der Anteil der EEG-Umlage am Strompreis insgesamt gering, er betrug 2009 lediglich rund fünf Prozent. Laut dem Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) beträgt die EEG-Umlage in diesem Jahr für einen Drei-Personen-Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh 10,30 Euro pro Monat.
Zum Jahreswechsel war die EEG-Umlage um rund 70 Prozent angehoben worden, von 2,05 Cent je Kilowattstunde in 2010 auf 3,53 Cent. Das hatte für viel Aufregung gesorgt, für den Anstieg war vor allem der starke Zubau der Photovoltaik-Leistung in 2010 verantwortlich gemacht worden. Den hatte die Bundesregierung aber durch angekündigte Einschnitte der Solarstromvergütung befördert, indem sie so Vorzieheffekte provozierte. Zudem stellte sich im Frühjahr heraus, dass die EEG-Umlage zu hoch ausfällt. Denn 2010 sind deutlich weniger Photovoltaik-Anlagen aufgestellt wurden als zunächst angenommen. Daher hätte es gereicht, die EEG-Umlage für 2011 auf 3 Cent je Kilowattstunde zu erhöhen (wir

Die Regierungskoalition will laut ihrem Beschluss aber nicht nur die EEG-Umlage starr begrenzen. Sie fordert auch einen Ausbau der Kohle- und Gaskraftwerke. Bis 2013 müsse die Fertigstellung von fossil befeuerten Kraftwerken mit 10 GW Leistung erfolgen. Bei der Förderung der Erneuerbaren Energien setzt sie ebenfalls auf Großanlagen, nämlich auf Windparks auf See. Bereits am 6. Juni soll sich das Bundeskabinett mit der geplanten EEG-Novelle befassen. Die Grünstromverbände können zu den Plänen der Regierung Stellung nehmen, beklagen aber das enge Zeitfenster, in dem über die Neuregelung entschieden werden soll.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hat bereits harsche Kritik geübt. Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) drohe die Rahmenbedingungen für entscheidende Technologien erheblich zu verschlechtern, stellt er fest. Zahlreiche Projekte könnten so nicht mehr realisiert werden. Nach seiner Einschätzung sollen deutlich mehr Unternehmen von der EEG-Umlage befreit werden als bisher. „Damit würden die Kosten für den notwendigen Umbau der Energieversorgung auf immer weniger Schultern verteilt – mit der Folge, dass die EEG-Umlage unnötig steigen wird“, warnt BEE-Präsident Dietmar Schütz.

Windturbine von Vestas. / Quelle: Unternehmen
Neben den Solartarifen soll auch die Einspeisevergütung für Strom aus Windkraftanlagen an Land stärker sinken als bisher. Der Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums zur Neuregelung des EEG sieht vor, die jährliche Absenkung der Vergütung (Degression) für Onshore-Windenergie von 1 auf 2 Prozent zu verdoppeln. Außerdem soll der Systemdienstleistungsbonus (SDL-Bonus), den neue Windkraftanlagen erhalten, wenn sie bestimmten Netzanschlusskriterien entsprechen, zwei Jahre früher wegfallen als bisher vorgesehen – nämlich schon zum 1. Januar 2012 anstatt zum 31.12.2013. Ebenso will die Regierung den der Repowering-Bonus einschränken, der den Austausch alter Windräder durch leistungsstarke neue fördert. Ab 2012 sollen nur noch Windräder mit diesem Bonus bedacht werden, die vor Jahresende 2011 ans Stromnetz angeschlossen wurden und zwischen 14 und 17 Jahren in Betrieb waren.
Diese Vorhaben kritisiert der Bundesverband Windenergie (BWE) scharf. Sie wirkten als Ausbaubremse für die Windenergie an Land, heißt es im offiziellen Positionspapier des Verbandes zum Entwurf der EEG-Novelle. „Wird das Gesetz so beschlossen, wird Atomenergie lediglich durch den Ausbau fossiler Kraftwerke kompensiert“, sagt BWE-Präsident Hermann Albers. „Die Bundesregierung macht die energiepolitischen Ziele der Bundesländer zunichte. Sie würgt so etwa in Bayern oder in Baden-Württemberg eine positive Entwicklung ab, die noch nicht einmal richtig begonnen hat. Hier sind dringend Kurskorrekturen notwendig“, so Albers weiter. Allein die Erhöhung der Degression bedeute faktisch, dass die Windkraftbetreiber bis zu 12 Prozent weniger Geld pro Kilowattstunde Onshore-Windstrom bekämen, so der BWE.
Einschnitte sieht der EEG-Entwurf des Bundesumweltministeriums auch für den Bioenergiesektor vor. Hier soll die Degression wie bei der Windkraft an Land von 1 auf 2 Prozent zunehmen. Für Bioenergieanlagen bedeutet dies laut Zahlen des Ministeriums eine Absenkung des Vergütungsniveaus um durchschnittlich 15 Prozent. Strom aus einem Biomasse-Kraftwerk mit 150 Kilowatt peak (kWp) Leistung würde dann statt wie bisher mit 0,26 Euro pro Kilowattstunde höchstens noch mit 0,22 Euro pro Kilowattstunde vergütet. Hinzu kommen Abstriche beim Gülle-Bonus selbst für Anlagen, die bereits vor 2009 ans Netz gebracht wurden: der Bonus für den Gülle-Einsatz soll entfallen. „Der so halbierte Güllebonus für Altanlagen stellt einen Eingriff in den Bestandsschutz dar“, sagt dazu Josef Pellmeyer fest, Präsident des Fachverbands Biogas. Die neuen Regelungen für Biogas hätten nichts mehr mit Energiewende und Investitionssicherheit zu tun, so Pellmeyer weiter.
Ein zentraler Kritikpunkt des Bundesverband BioEnergie ist die geplante Senkung des so genannten Grünstromprivilegs auf 0,02 Euro. Dieses Privileg befreit bislang Energieversorgungsunternehmen von der Zahlung der EEG-Umlage, die für mindestens 50 Prozent des gelieferten Stroms Erneuerbare Energien einsetzten und diesen Strom direkt vermarkten. Nach Ansicht des BBE habe sich dieses Marktanreiz-Instrument bewährt, daher solle man es besser auf 0,03 Euro anheben werden, so der Verband.
Auch an den Plänen von Schwarz-Gelb zur Wasserkraft gibt es Kritik. Bei der Wasserkraft bevorzuge der EEG-Entwurf einseitig größere Anlagen, stellt Hans-Peter Lang fest, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke. „Damit kann das große Potenzial der kleineren Anlagen nicht erschlossen werden. Es wird bei Neubauten und Modernisierungen einerseits das volle Programm der ökologischen Maßnahmen gefordert und andererseits zusätzliche technische Modernisierungen. Dies ist wirtschaftlich nicht darstellbar", so Lang.