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Finanzdienstleister, Fonds / ETF
Spießig? Vielleicht. Aber die nachhaltige betriebliche Altersvorsorge ist sicher und sinnvoll
Möglichst viel Rente erhalten, dafür aber so wenig Nettoeinkommen einsetzen wie es eben geht, das Ganze mit Nutzen für Umwelt und Gesellschaft: Das wäre eine schöne Kombination. Die betriebliche Altersvorsorge soll das ermöglichen. Nur eine blumige Versprechung der Anbieter oder ein sicherer Weg ins Alter?
Deutschland wird alt. 2050 dürfte die Hälfte der Deutschen über 53 Jahre sein. Zugleich werden wir immer weniger. Spätestens ab 2023 wird die Bevölkerungszahl merklich bergab gehen. Übrigens unabhängig davon, ob künftig viele oder wenige Menschen aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um zu bleiben – die Zuwanderer werden keinesfalls so zahlreich kommen, dass sie den Bevölkerungsverlust durch die niedrige Geburtenrate ausgleichen werden. Das alles schätzt das Statistische Bundesamt. Also werden pro Rentner immer weniger Arbeitende in die Rentenkasse einzahlen. Die nächste Generation gilt als unterversorgt. Ihr droht vielfach Altersarmut, wenn sie nicht selbst vorsorgt. Die betriebliche Altersvorsorge kann für Arbeitnehmer ein Weg sein, das Problem zu lösen. Das Prinzip der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist einfach. Zunächst einmal gibt es drei Beteiligte: den oder die Versicherte/n, den Arbeitgeber und den Anbieter der Altersvorsorge – das kann ein Pensionsfonds sein, eine Pensionskasse oder eine Versicherung. Die Rollenverteilung funktioniert so: Der Versicherte zahlt jeden Monat einen Beitragsteil, der Arbeitgeber auch. Nur in Ausnahmefällen zahlen der Versicherte oder der Arbeitgeber den Beitrag komplett. Der Anbieter der Altersvorsorge legt das Geld schließlich möglichst gut und sicher an, um eine Rendite zu erzielen. Er erhebt aber auch Abschluss-, Verwaltungs- und Transaktionsgebühren, so genannte Vertragskosten. Zu Rentenbeginn kann der Arbeitnehmer wählen, wie das Sparkapital dann später einmal ausgezahlt wird – etwa als monatliche Rente oder als einmalige Summe. Wie flexibel die Sparbeiträge und die Auszahlung verändert werden können, hängt vom jeweiligen Angebot ab.
Bruttogehalt in Vorsorge verwandeln
Gängig ist die bAV in Form der so genannten Gehaltsumwandlung. Dabei wird in der Regel ein Teil des Bruttogehalts zum Ansparen abgezwackt. Wie viel das sein soll, entscheidet der Arbeitnehmer. Der konkrete Betrag hängt vom Gehalt, dem Alter und der Lebenssituation des Arbeitnehmers ab und muss individuell berechnet und mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Ein Beispiel: Wer als Arbeitnehmer mittleren Einkommens auf 45 bis 50 Euro seines Nettolohns verzichtet, erreicht über die Mechanismen der betrieblichen Altersversorgung, dass insgesamt zusätzliche 100 Euro monatlich in seine Altersvorsorge einfließen. Auch für junge Menschen bedeutet das wenig Konsumverzicht und viel Alterssicherheit. Und selbst für Geringverdiener mit Steuerklasse 5 wie 450-Euro-Minijobber können sich noch lohnende Hebeleffekte ergeben. Geht der Sparbeitrag vom Bruttogehalt ab, sind die Beiträge bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze von Steuern und Sozialversicherungsabgaben befreit (vier Prozent vom Bruttojahresgehalt). 2015 liegt diese Grenze bei 2.904 Euro. Zusätzlich können weitere 1.800 Euro pro Jahr steuerfrei für die Rente gespart werden. bAV per Gehaltsumwandlung geht auch über Riester-Produkte. Dann wird der Sparbetrag nicht vom Brutto-, sondern vom Nettogehalt abgeführt. Dafür gewährt der Staat dann Zulagen. 2015 sind das 154 Euro pro Jahr Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage pro Kind, für seit 2008 Geborene 300 Euro.
Die fünf Wege zur bAV
Es gibt fünf unterschiedliche Wege, die bAV zu gestalten. Für eine muss man sich entscheiden:
1. Direktversicherung: Dabei schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung bei einem Versicherer für den Mitarbeiter ab. Die Beiträge werden entweder durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer aufgebracht oder als Zusatzleistung vom Arbeitgeber gezahlt. Nachhaltige Direktversicherungen und klassische Riester-Verträge mit Nachhaltigkeitsansatz bieten unter anderem die Stuttgarter Versicherung an (Produkt: GrüneRente), die Concordia oeco Lebensversicherungs- AG aus Hannover (oeco Direkt-Rente futur) oder der Volkswohl Bund aus Dortmund (transparente).
2. Pensionskasse: Das sind Versorgungsunternehmen, die beispielsweise von Genossenschaften, Versicherungen oder direkt von Unternehmen getragen werden. Konzerne wie Bayer oder BASF unterhalten eigene Pensionskassen. Geführt werden diese Kassen entweder als Aktiengesellschaften (AG) oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG). Ein Beispiel für eine Pensionskasse, die sich per Satzung der Nachhaltigkeit verschrieben hat, sind die Hannoverschen Kassen. „Wir sind ein ethisch-sozial orientierter Unternehmensverbund. Unser Schwerpunkt liegt auf der betrieblichen Altersversorgung“, sagt Regine Breusing aus dem Vorstand der Hannoverschen Kassen. „In unseren Pensionskassen bieten wir seit 30 Jahren professionelle betriebliche Altersversorgung mit nachhaltigen Kapitalanlagekonzepten an“, erklärt sie. Die Zielgruppe der Hannoverschen Kassen seien Einrichtungen und Unternehmen, die sich sozial oder ökologisch besonders engagieren. Mit dem Waldorf-Versorgungswerk wenden sich die Hannoverschen Kassen außerdem direkt an Lehrer und Erzieher.
3. Pensionsfonds: Rechtlich eigenständige Versorgungsunternehmen. Sie unterscheiden sich von Pensionskassen vor allem dadurch, dass sie stärker auf Aktien setzen. Von den etwa 140 Pensionsfonds in Deutschland berücksichtigen einige auch Nachhaltigkeitskriterien.
4. Unterstützungskasse: Diese Kassen gelten als die älteste Form der Versorgungseinrichtungen in Deutschland. Sie organisieren die bAV für ein oder gleich mehrere Unternehmen. Unterstützungskassen können auch als Stiftung oder GmbH organisiert sein. Angeboten werden meist so genannte rückgedeckte Unterstützungskassen. Nachhaltige Varianten davon bieten unter anderen die Stuttgarter Versicherung oder die Concordia oeco Lebensversicherungs- AG an.
5. Direktzusage des Arbeitgebers: Er sagt dem Arbeitnehmer einen bestimmten Betrag als monatliche Rente zu und bildet für diese Betriebsrente in der Bilanz eine Rückstellung. Für Versicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen gelten strengere Regeln als für Unterstützungskassen, weil sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung beaufsichtigt werden. Der Arbeitgeber hat übrigens bei der Auswahl aus diesen fünf Möglichkeiten das Wahlrecht. Er entscheidet, welcher Anbieter zum Zug kommt. Hat ein Unternehmen eine eigene Pensionskasse oder einen eigenen Pensionsfonds, kann nur dort gespart werden. Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf eine bAV. Wer eine bAV abschließen will, wendet sich direkt an den Arbeitgeber. Bei größeren Unternehmen sind die Personalabteilung oder der Betriebsrat erster Ansprechpartner. Bei mittelständischen und kleinen Arbeitgebern sind es die Chefin oder der Chef.
Welche Produktkategorien gibt es für die bAV? Welche Vorteile und welche Nachteile sind zu beachten? Wie kann sie nachhaltig ausgerichtet werden? Antworten auf diese Fragen lesen Sie in der Fortsetzung dieses Beitrags.
Deutschland wird alt. 2050 dürfte die Hälfte der Deutschen über 53 Jahre sein. Zugleich werden wir immer weniger. Spätestens ab 2023 wird die Bevölkerungszahl merklich bergab gehen. Übrigens unabhängig davon, ob künftig viele oder wenige Menschen aus dem Ausland nach Deutschland kommen, um zu bleiben – die Zuwanderer werden keinesfalls so zahlreich kommen, dass sie den Bevölkerungsverlust durch die niedrige Geburtenrate ausgleichen werden. Das alles schätzt das Statistische Bundesamt. Also werden pro Rentner immer weniger Arbeitende in die Rentenkasse einzahlen. Die nächste Generation gilt als unterversorgt. Ihr droht vielfach Altersarmut, wenn sie nicht selbst vorsorgt. Die betriebliche Altersvorsorge kann für Arbeitnehmer ein Weg sein, das Problem zu lösen. Das Prinzip der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist einfach. Zunächst einmal gibt es drei Beteiligte: den oder die Versicherte/n, den Arbeitgeber und den Anbieter der Altersvorsorge – das kann ein Pensionsfonds sein, eine Pensionskasse oder eine Versicherung. Die Rollenverteilung funktioniert so: Der Versicherte zahlt jeden Monat einen Beitragsteil, der Arbeitgeber auch. Nur in Ausnahmefällen zahlen der Versicherte oder der Arbeitgeber den Beitrag komplett. Der Anbieter der Altersvorsorge legt das Geld schließlich möglichst gut und sicher an, um eine Rendite zu erzielen. Er erhebt aber auch Abschluss-, Verwaltungs- und Transaktionsgebühren, so genannte Vertragskosten. Zu Rentenbeginn kann der Arbeitnehmer wählen, wie das Sparkapital dann später einmal ausgezahlt wird – etwa als monatliche Rente oder als einmalige Summe. Wie flexibel die Sparbeiträge und die Auszahlung verändert werden können, hängt vom jeweiligen Angebot ab.
Bruttogehalt in Vorsorge verwandeln
Gängig ist die bAV in Form der so genannten Gehaltsumwandlung. Dabei wird in der Regel ein Teil des Bruttogehalts zum Ansparen abgezwackt. Wie viel das sein soll, entscheidet der Arbeitnehmer. Der konkrete Betrag hängt vom Gehalt, dem Alter und der Lebenssituation des Arbeitnehmers ab und muss individuell berechnet und mit dem Arbeitgeber abgestimmt werden. Ein Beispiel: Wer als Arbeitnehmer mittleren Einkommens auf 45 bis 50 Euro seines Nettolohns verzichtet, erreicht über die Mechanismen der betrieblichen Altersversorgung, dass insgesamt zusätzliche 100 Euro monatlich in seine Altersvorsorge einfließen. Auch für junge Menschen bedeutet das wenig Konsumverzicht und viel Alterssicherheit. Und selbst für Geringverdiener mit Steuerklasse 5 wie 450-Euro-Minijobber können sich noch lohnende Hebeleffekte ergeben. Geht der Sparbeitrag vom Bruttogehalt ab, sind die Beiträge bis zu einer gesetzlich festgelegten Grenze von Steuern und Sozialversicherungsabgaben befreit (vier Prozent vom Bruttojahresgehalt). 2015 liegt diese Grenze bei 2.904 Euro. Zusätzlich können weitere 1.800 Euro pro Jahr steuerfrei für die Rente gespart werden. bAV per Gehaltsumwandlung geht auch über Riester-Produkte. Dann wird der Sparbetrag nicht vom Brutto-, sondern vom Nettogehalt abgeführt. Dafür gewährt der Staat dann Zulagen. 2015 sind das 154 Euro pro Jahr Grundzulage und 185 Euro Kinderzulage pro Kind, für seit 2008 Geborene 300 Euro.
Die fünf Wege zur bAV
Es gibt fünf unterschiedliche Wege, die bAV zu gestalten. Für eine muss man sich entscheiden:
1. Direktversicherung: Dabei schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung bei einem Versicherer für den Mitarbeiter ab. Die Beiträge werden entweder durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer aufgebracht oder als Zusatzleistung vom Arbeitgeber gezahlt. Nachhaltige Direktversicherungen und klassische Riester-Verträge mit Nachhaltigkeitsansatz bieten unter anderem die Stuttgarter Versicherung an (Produkt: GrüneRente), die Concordia oeco Lebensversicherungs- AG aus Hannover (oeco Direkt-Rente futur) oder der Volkswohl Bund aus Dortmund (transparente).
2. Pensionskasse: Das sind Versorgungsunternehmen, die beispielsweise von Genossenschaften, Versicherungen oder direkt von Unternehmen getragen werden. Konzerne wie Bayer oder BASF unterhalten eigene Pensionskassen. Geführt werden diese Kassen entweder als Aktiengesellschaften (AG) oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG). Ein Beispiel für eine Pensionskasse, die sich per Satzung der Nachhaltigkeit verschrieben hat, sind die Hannoverschen Kassen. „Wir sind ein ethisch-sozial orientierter Unternehmensverbund. Unser Schwerpunkt liegt auf der betrieblichen Altersversorgung“, sagt Regine Breusing aus dem Vorstand der Hannoverschen Kassen. „In unseren Pensionskassen bieten wir seit 30 Jahren professionelle betriebliche Altersversorgung mit nachhaltigen Kapitalanlagekonzepten an“, erklärt sie. Die Zielgruppe der Hannoverschen Kassen seien Einrichtungen und Unternehmen, die sich sozial oder ökologisch besonders engagieren. Mit dem Waldorf-Versorgungswerk wenden sich die Hannoverschen Kassen außerdem direkt an Lehrer und Erzieher.
3. Pensionsfonds: Rechtlich eigenständige Versorgungsunternehmen. Sie unterscheiden sich von Pensionskassen vor allem dadurch, dass sie stärker auf Aktien setzen. Von den etwa 140 Pensionsfonds in Deutschland berücksichtigen einige auch Nachhaltigkeitskriterien.
4. Unterstützungskasse: Diese Kassen gelten als die älteste Form der Versorgungseinrichtungen in Deutschland. Sie organisieren die bAV für ein oder gleich mehrere Unternehmen. Unterstützungskassen können auch als Stiftung oder GmbH organisiert sein. Angeboten werden meist so genannte rückgedeckte Unterstützungskassen. Nachhaltige Varianten davon bieten unter anderen die Stuttgarter Versicherung oder die Concordia oeco Lebensversicherungs- AG an.
5. Direktzusage des Arbeitgebers: Er sagt dem Arbeitnehmer einen bestimmten Betrag als monatliche Rente zu und bildet für diese Betriebsrente in der Bilanz eine Rückstellung. Für Versicherungen, Pensionsfonds und Pensionskassen gelten strengere Regeln als für Unterstützungskassen, weil sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung beaufsichtigt werden. Der Arbeitgeber hat übrigens bei der Auswahl aus diesen fünf Möglichkeiten das Wahlrecht. Er entscheidet, welcher Anbieter zum Zug kommt. Hat ein Unternehmen eine eigene Pensionskasse oder einen eigenen Pensionsfonds, kann nur dort gespart werden. Arbeitnehmer haben ein Anrecht auf eine bAV. Wer eine bAV abschließen will, wendet sich direkt an den Arbeitgeber. Bei größeren Unternehmen sind die Personalabteilung oder der Betriebsrat erster Ansprechpartner. Bei mittelständischen und kleinen Arbeitgebern sind es die Chefin oder der Chef.
Welche Produktkategorien gibt es für die bAV? Welche Vorteile und welche Nachteile sind zu beachten? Wie kann sie nachhaltig ausgerichtet werden? Antworten auf diese Fragen lesen Sie in der Fortsetzung dieses Beitrags.