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Erneuerbare Energie, Anleihen / AIF
Sondersteuer drückt Grünstrom-Einspeisevergütung in Spanien
Mit dem Jahreswechsel müssen alle Steromerzeuger in Spanien eine siebenprozentige Sondersteuer entrichten. Für Grünstromanlagenbetreiber, etwa geschlossene Fonds, die Solarstrom in Spanien erzeugen,bedeutet dies, dass faktisch eine Kürzung der Einspeisevergütung um ebendiese sieben Prozent. Marktbeobachter fürchten, dass die Sondersteuer zahlreiche Betreiber spanischer Solaranlagen in die Insolvenz treiben könnte.