Technologie-Zentrum von Meyer Burger. / Foto: Unternehmen

  Nachhaltige Aktien

Solarzulieferer Meyer Burger erzielt Teilerfolg vor Gericht

Der Schweizer Solarindustrie-Zulieferer Meyer Burger erzielt vor Gericht einen Teilerfolg gegen die Sanktionskommission der Schweizer Börse SIX. Die SIX hatte Meyer Burger vorgeworfen, Rechnungsauslegungsvorschriften missachtet zu haben.

Wie Meyer Burger mitteilt, reduzierte ein Schiedsgericht eine Strafzahlung von 100.000 Schweizer Franken (CHF) auf 10.000 CHF. Das Gericht befand, Meyer Burger habe die Auswirkungen der Schließung seiner US-Tochter Diamond Materials korrekt im Jahresabschluss 2016 angegeben.

Die Schweizer Börse hatte gegen Meyer Burger geklagt, weil das Unternehmen angeblich Rechnungsauslegungsvorschriften missachtet hatte. Konkret ging es um angebliche Fehler in der Erfassung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Schließung von Diamond Materials.

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Meyer Burger wertet den Entscheid des Gerichts insgesamt als Erfolg. Die Kosten für das Verfahren müsse nun mehrheitlich die Schweizer Börse tragen. Auch andere Vorwürfe seien im Verfahren nicht weiter verfolgt worden, heißt es vom Unternehmen. Meyer Burger prüfe nun, ob und in welcher Weise das Urteil des Gerichts in der konsolidierten Jahresrechnung 2019 zu berücksichtigen sei.

Die Meyer Burger-Aktie notiert aktuell an der Börse SIX bei 0,40 CHF (31.1., 9:00 Uhr). Auf Sicht von zwölf Monaten liegt sie 41,8 Prozent im Minus.

Meyer Burger befindet sich seit langem in der Verlustzone. Streitigkeiten zwischen einem Großaktionär und dem Management belasteten 2019 den Aktienkurs. Solange sich die Lage nicht grundlegend bessert und befriedet, sollten Anleger einen Bogen um die Meyer-Burger-Aktie machen.

Schweizer Aktien sind in Deutschland nach wie vor nur eingeschränkt handelbar. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Lesen Sie auch den ECOreporter-Solaraktienüberblick.

Meyer Burger Technology AG:

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