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SolarWorld unterliegt im Rechtstreit um Interessenkonflikte

Eine Niederlage vor Gericht hat die Unternehmensführung der SolarWorld AG erlitten. Im Streit um mögliche Interessenkonflikte des Aufsichtsrats des Bonner Unternehmens war der Kläger Christian Strenger vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Köln erfolgreich. Knapp ein Jahr zuvor war Strenger, Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und Aufsichtsrat der Fondsgesellschaft DWS, vor dem Kölner Landgericht mit einer Anfechtungsklage gegen die Beschlüsse einer Hauptversammlung vom Mai 2011 gescheitert (Mehr dazu lesen Sie Opens external link in new windowhier)

Die nächst höhere Instanz gab dem Kläger nun recht. Damit sind die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats hinfällig (Az. 18 U 21/21). Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil hat jedoch keine direkten Auswirkungen auf den Vorstand und das Management von SolarWorld.
Strenger hatte seine Klage angestrengt, weil er einen Interessenkonflikt als gegeben sah: Obwohl der Jurist Dr. Klaus Recktenwald seit 1998 den Aufsichtsrat der SolarWorld AG führt hatte die Bonner Sozietät Schmitz Knoth Rechtsanwälte, wo Recktenwald Partner ist, einen Beratervertrag mit dem Konzern geschlossen. Außerdem fungierte die Kanzlei als sogenannte ausgelagerte Rechtsabteilung von SolarWorld.
Das OLG erklärte die Mandatierung der Kanzlei durch den Solarkonzern für rechtswidrig und sah in dem Vorgang einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Aktienrecht. Deshalb gab es der Anfechtungsklage statt. SolarWorld hatte die Kanzlei zunächst mündlich beauftragt,  der Aufsichtsrat hatte das Mandat nachträglich genehmigt. Dem OLG-Urteil zufolge stimmte das Gremium damit einem „nicht genehmigungsfähigen Rahmenvertrag“ zu.

SolarWorld AG: ISIN DE0005108401 / WKN 510840
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