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SolarWorld: Rechtsstreit mit Siliziumlieferant vor der Entscheidung?
Der Rechtsstreit von SolarWorld mit dem Zulieferer Hemlock steht offenbar vor einer Entscheidung. Ein Urteil im Rechtsstreit zwischen SolarWorld und dem Solarsiliziumhersteller Hemlock kann ab sofort verkündet werden. Denn das zuständige US-Gericht in Michigan hat den Antrag von Solarworld auf eine erneute mündliche Anhörung abgewiesen.
Hemlock hat Solarworld auf rund 700 Millionen Dollar Schadensersatz verklagt. Die beiden Unternehmen streiten über einen langfristig abgeschlossenen Liefervertrag für Solarsilizium. Nachdem die Siliziumpreise zwischenzeitlich abstürzten, versuchte SolarWorld erst, die vereinbarten Preise nachzuverhandeln und stellte dann die Abnahme ein. Eine außergerichtliche Einigung in dem Konflikt gelang bisher nicht.
Falls das Gericht ein Urteil gegen Solarworld fällt, kann das bis hin zu einer bestandsgefährdenden Situation für Solarworld führen. Das Unternehmen selbst hält es aber für unwahrscheinlich, dass bei einer erstinstanzlichen Niederlage die Ansprüche von Hemlock durchgesetzt werden können. Unter anderem führt Solarworld als Argument das europäische Kartellrecht an, so dass ein Urteil nach Einschätzung von Solarworld vor einem europäischen Gericht keinen Bestand habe. Aber der US-amerikanische Solarmarkt ist für Solarworld wichtig, so dass auch eine außergerichtliche Einigung weiterhin für möglich gehalten wird.
SolarWorld AG: ISIN DE000A1YCMM2 / WKN A1YCMM
Hemlock hat Solarworld auf rund 700 Millionen Dollar Schadensersatz verklagt. Die beiden Unternehmen streiten über einen langfristig abgeschlossenen Liefervertrag für Solarsilizium. Nachdem die Siliziumpreise zwischenzeitlich abstürzten, versuchte SolarWorld erst, die vereinbarten Preise nachzuverhandeln und stellte dann die Abnahme ein. Eine außergerichtliche Einigung in dem Konflikt gelang bisher nicht.
Falls das Gericht ein Urteil gegen Solarworld fällt, kann das bis hin zu einer bestandsgefährdenden Situation für Solarworld führen. Das Unternehmen selbst hält es aber für unwahrscheinlich, dass bei einer erstinstanzlichen Niederlage die Ansprüche von Hemlock durchgesetzt werden können. Unter anderem führt Solarworld als Argument das europäische Kartellrecht an, so dass ein Urteil nach Einschätzung von Solarworld vor einem europäischen Gericht keinen Bestand habe. Aber der US-amerikanische Solarmarkt ist für Solarworld wichtig, so dass auch eine außergerichtliche Einigung weiterhin für möglich gehalten wird.
SolarWorld AG: ISIN DE000A1YCMM2 / WKN A1YCMM