Solarprojekte sind teurer geworden. Wie wirkt sich das auf die Kalkulation des Solarparks Haid aus? / Symbolfoto: Pixabay

  Anleihen / AIF, Crowd-Investment

Solarpark Haid - Crowdinvesting mit 4,5 % Zins

Die Freiflächen-Solaranlage Haid in Bayern wird derzeit errichtet und soll spätestens im Juni 2023 in Betrieb gehen. Zur Finanzierung des Photovoltaik-Projektes mit einer geplanten Nennleistung von rund 20 Megawattpeak (MWp) wurde ein Bankdarlehensvertrag über 11,4 Millionen Euro abgeschlossen. Weitere bis zu 2,5 Millionen Euro können Anlegerinnen und Anleger beisteuern, indem sie ab 1.000 Euro Nachrangdarlehen der Solarpark-Betreibergesellschaft zeichnen.

Die Laufzeit der Nachrangdarlehen ist ungewöhnlich. Üblich sind dagegen derzeit Kostensteigerungen bei (geplanten) Bauprojekten – nicht nur bei Immobilien, sondern auch bei Solaranlagen. Die Betreibergesellschaft legt offen, mit welcher Preissteigerung sie für den Solarpark Haid kalkuliert.

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Betreibergesellschaft, Anbieterin und Emittentin der Nachrangdarlehen mit der Bezeichnung „Solarpark Haid“ ist die SK Bürgerenergie NW GmbH & Co. KG aus Niederwinkling in Bayern. Hinter der Emittentin stehen laut Projektprofil mit Andreas Kolbeck und Simon Stadler zwei ausgebildete Landwirte aus Niederwinkling. Simon Stadler (Jahrgang 1994) ist Geschäftsführer der SK Bürgerenergie NW GmbH, die als Komplementärin und Geschäftsführerin der Emittentin fungiert.

Die Emittentin ist eine sogenannte Betreibergesellschaft, also eine Gesellschaft, die laut Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB, Stand: 14.10.2022) eigens für den Bau und Betrieb der Freiflächen-Photovoltaikanlage Haid gegründet wurde und ansonsten kein weiteres Geschäft betreibt.

Preissteigerungen von 1 Million Euro einkalkuliert

Der Solarpark Haid befindet sich nahe einer Autobahn in der Gemarkung Niederwinkling in der gleichnamigen Gemeinde. Die Gemeinde Niederwinkling liegt an der Donau zwischen Regensburg und Passau.

In dem Solarpark sollen laut VIB 37.200 Solarmodule des Herstellers Longi sowie 182 Wechselrichter der Firma Sungrow verbaut werden. Für die Errichtung der Anlage wurde ein Generalunternehmervertrag mit der GSW Gold SolarWind Service GmbH abgeschlossen. Derzeit geht die Emittentin laut VIB von Gesamtkosten von rund 13,91 Millionen Euro aus. In den Gesamtkosten sind nach Angaben der Emittentin Preissteigerungen von rund 1,01 Millionen Euro enthalten.

Neben dem Nachrangdarlehenskapital von bis zu 2,5 Millionen Euro wird die Errichtung der Freiflächen-Photovoltaikanlage laut VIB durch Eigenkapital von rund 10.000 Euro und in Höhe von 11,4 Millionen Euro über ein Bankdarlehen der Sparkasse Oberösterreich finanziert. Sollte die Preissteigerung geringer ausfallen und die Anlegergelder zusammen mit dem Eigenkapital und dem Bankdarlehen die Gesamtkosten übersteigen, wird laut VIB das Bankdarlehen um den die Gesamtkosten übersteigenden Betrag reduziert.

Mit der Errichtung des Solarparks sollte laut VIB im September 2022 begonnen werden. Die Inbetriebnahme ist spätestens im Juni 2023 geplant. Laut VIB liegen der Pachtvertrag, die Baugenehmigung, die Netzanbindungsvoraussetzungen, die Netzanschlusszusage und ein Ausschreibungszuschlag der Bundesnetzagentur zu 5,28 Cent/kWh vor.

Laufzeit und Zins

Die Vermittlung der Nachrangdarlehen erfolgt über die  Internet-Dienstleistungsplattform sk-buergerenergie.de. Die Laufzeit der Nachrangdarlehen ist bis zum 31. Dezember 2042 befristet. Mit rund 20 Jahren ist die Laufzeit für ein Nachrangdarlehen ungewöhnlich lang. Die ordentliche Kündigung ist laut VIB für beide Vertragspartner während der Vertragslaufzeit ausgeschlossen. Die Rückzahlung der Nachrangdarlehen soll jeweils zum 31. Dezember eines Jahres in Höhe von 1/19 des gewährten Betrags erfolgen, erstmals zum 31. Dezember 2024. Die Verzinsung der Nachrangdarlehen beträgt laut VIB 4,5 Prozent pro Jahr – bezogen auf den jeweils noch nicht zurückgezahlten Teil der Darlehen.

Risiken

Bei der Vermögensanlage handelt es sich um ein Nachrangdarlehen mit einer qualifizierten Rangrücktrittsklausel. Dies hat zur Folge, dass die Anlegerinnen und Anleger im Insolvenzfall nachrangig, d.h. erst nach vollständiger und endgültiger Befriedigung sämtlicher anderer Gläubiger der Emittentin berücksichtigt werden. Zu diesen Gläubigern gehört in diesem Fall insbesondere die finanzierende Bank. Es besteht das Risiko, dass die Emittentin nicht in der Lage ist, gegenüber der finanzierenden Bank die Verbindlichkeiten aus der Fremdfinanzierung zu bedienen, was zur Insolvenz der Emittentin führen kann.

Bei der Errichtung von Photovoltaikprojekten besteht laut VIB das Risiko, dass die Anlagen nicht zu den geplanten Terminen fertiggestellt werden und dadurch scheitern oder nur teilweise verwirklicht werden können. Auch besteht das Risiko von Kostensteigerungen, die über dem einkalkulierten Wert liegen können.

Der Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen ist erfahrungsgemäß mit Kosten, insbesondere für Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen, verbunden, die höher als angenommen ausfallen können. Weiter besteht laut VIB das Risiko, dass die Freiflächen-Photovoltaikanlage eine geringere Leistung erbringt oder einen geringeren Wirkungsgrad aufweist als ursprünglich angenommen, insbesondere aufgrund nicht kalkulierter und nicht vorhersehbarer Ursachen wie bestimmten Witterungsbedingungen, sonstigen meteorologischen Einflüssen oder langfristigen Klimaveränderungen.

Gesellschafter tragen wenig Eigenkapital bei

Anlegerinnen und Anlegern stehen laut VIB aus dem Nachrangdarlehensvertrag keine Mitwirkungs-, Informations-, Kontroll- oder Auskunftsrechte bei der Emittentin zu. Wirtschaftlich betrachtet gehen sie mit den qualifizierten Nachrangdarlehen aber nach Angaben der Emittentin eine unternehmerische Beteiligung ein, mit der sie ähnlich dem Eigenkapital der Gesellschafter haften. Das liegt auch daran, dass die Gesellschafter selbst nur rund 10.000 Euro Eigenkapital zur Finanzierung des Solarparks beisteuern.

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