Singulus stellt unter anderem Produktionsmaschinen für die Solarindustrie her. Nach einem schwierigen Jahr 2020 hat das Unternehmen finanzielle Probleme. / Foto: Singulus

  Anleihen / AIF, Wachhund

Solaranleihe: Singulus nicht beschlussfähig

Der finanziell angeschlagene Solarmaschinenbauer Singulus will die Bedingungen seiner Anleihe 2016/2021 (WKN: A2AA5H) erneut ändern. Im ersten Anlauf ist dies nun gescheitert.

Das Unternehmen aus Kahl am Main hatte zu einer sogenannten Abstimmung ohne Versammlung aufgerufen, um unter anderem das Kündigungsrecht für die Anleihe für neun Monate einzuschränken (ECOreporter berichtete hier). An der Abstimmung beteiligten sich aber weniger als die für einen Beschluss notwendigen 50 Prozent des Gläubigerkapitals. Deshalb lädt Singulus zu einer zweiten Abstimmung am 20. September ein. Dort reicht eine geringere Beteiligungsquote aus, um Beschlüsse fassen zu können. Dass Abstimmungen zu Anleiheänderungen erst im zweiten Durchgang erfolgreich sind, kommt häufig vor.

Der Hintergrund der geplanten Anleiheänderungen: Singulus hat nach wie vor nicht seine bereits überfälligen Jahresberichte 2020 und 2021 veröffentlicht. Daher können Anlegerinnen und Anleger die Anleihe nach den bisherigen Bedingungen in Kürze außerordentlich kündigen. Singulus wäre aber möglicherweise nicht in der Lage, die Anleihe zum jetzigen Zeitpunkt zurückzuzahlen.

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Die Singulus-Aktie kostet im Tradegate-Handel aktuell 2,35 Euro (Stand: 1.9.2022, 9:21 Uhr). Im Jahresvergleich hat sie 44 Prozent an Wert verloren, auf fünf Jahre gesehen ist sie 72 Prozent im Minus.

Die Singulus-Anleihe 2016/2021 steht an der Frankfurter Börse derzeit bei 48 Prozent ihres Nennwertes (1.9.2022, 8:21 Uhr).

Singulus steckt nach hohen Verlusten im Geschäftsjahr 2020 und in den ersten drei Quartalen 2021 in finanziellen Schwierigkeiten (mehr dazu lesen Sie hier). Im Frühjahr 2021 konnte das Unternehmen Zinsen und Rückzahlungen seiner Anleihe 2016/2021 nicht fristgerecht leisten und erhöhte deshalb die Laufzeit der Anleihe bis 2026, bei geringeren Zinsen (ECOreporter berichtete hier). Zum 30. September 2021 wies Singulus bei einer Bilanzsumme von 76 Millionen Euro ein negatives Eigenkapital von 42,7 Millionen Euro aus. Nach vorläufigen, ungeprüften Zahlen erzielte Singulus im ersten Halbjahr 2022 bei einem Umsatz von 44,2 Millionen Euro einen Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 1,5 Millionen Euro.

Mittlerweile hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) aufgrund der Verzögerungen beim Jahresabschluss Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 100.000 Euro gegen Singulus verhängt.

Wegen der schwachen Geschäftsergebnisse, der angespannten finanziellen Lage und der unklaren Entwicklung von Singulus rät ECOreporter weiterhin davon ab, in die Aktie oder die Anleihe zu investieren.

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Lesen Sie auch: Das sind die besten Solaraktien – wo sich jetzt der Einstieg lohnen kann

Singulus Technologies AG Aktie:

Singulus Technologies AG Anleihe 2016/2021: ISIN DE000A1681X5 / WKN A1681X

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