Erneuerbare Energie, Anleihen / AIF

Solaranlagen in Spanien werden sich nicht mehr rechnen - Einbußen für Solarfonds und Anleger? Interview mit Javier Torre de Silva


ECOreporter.de: Die Neuregelung der Einspeisevergütung in Spanien gestaltet sich als monatelange Hängepartie. Ist der Gesetzgebungsprozess mittlerweile abgeschlossen?

Prof. Dr. Javier Torre de Silva: Der Gesetzgebungsprozess hat zwei Normen hervorgebracht: Zum einen das Königliche Dekret 1565/2010 (Real Decreto, kurz RD), das Aspekte bezüglich der Stromproduktion aus Sonnenenergie regelt und modifiziert. Zum anderen das Königliche Gesetzes-Dekret 14/2010 (Real Decreto Ley, RDL). Dieses strukturiert das Tarifsystem neu.
Über mögliche Änderungen des RDL 14/2010 berät seit dem 10. März 2011 eine Gesprächsrunde mit dem Energieministerium. Das kann dazu führen, dass einige der ergriffenen Maßnahmen in Zukunft möglicherweise abgeschwächt werden. Die endgültige Fassung dieses Regelwerkes ist noch nicht absehbar. Das Gesetz 2/2011 vom 4. März über eine nachhaltige Wirtschaft hatte die Härte der Reformen bereits abgeschwächt.


ECOreporter.de: Was hat die spanische Regierung verändert? Was hat sich für Projektierer und Betreiber dadurch geändert? Sind einzelne Projekte dadurch unrealisierbar geworden?

Torre de Silva: Die Neuregelung verringert die ursprünglich unbegrenzte Laufzeit der Einspeisevergütung auf 30 Jahre. Sie begrenzt zudem die Produktionsstunden für Photovoltaikstrom, die vergütet werden. Für die ersten drei Jahre der Laufzeit liegt die Begrenzung erheblich niedriger als zuvor.


ECOreporter.de: Was bedeutet das für die Rentabilität spanischer Solaranlagen?

Torre de Silva: Der größte Teil der Produzenten hat Umsatzeinbußen von circa 30 Prozent während der ersten drei Jahre zu erwarten. Einige werden sich gezwungen sehen, ihre Kredite zu sehr viel schlechteren Bedingungen zu refinanzieren. Andere werden ihre Anlagen an die finanzierenden Kreditinstitute übereignen müssen, da ein wirtschaftlicher Betrieb nicht mehr möglich sein wird.


ECOreporter.de: Heftig kritisiert wurde vor allem die Tatsache, dass das neue Tarifsystem rückwirkend gelten soll. Inwiefern war das bei der Nachbesserung des RDL 14/2010 ein Thema?

Torre de Silva: Während des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz (Ley Orgánica) 4/2011 vom 11. März scheiterte der Versuch, wesentliche Änderungen einzuführen, um die rückwirkende Geltung der Neuregelung der Einspeisevergütung aufzuheben. Dennoch könnte die eine oder andere Änderung in den kommenden Monaten beschlossen werden – wenn auch mit geringerer Reichweite.


ECOreporter.de: Für Anlagen gilt die rückwirkende Regelung?

Torre de Silva: Die Neuregelung findet rückwirkend auf alle bestehenden Anlagen Anwendung. Für die Photovoltaik-Kraftwerke, die nach den Regeln des Königlichen Dekrets 661/2007 vergütet werden, gibt es gewisse Sonderregelungen, ebenfalls rückwirkender Natur. Dabei handelt es sich um Anlagen, die nach dem 29. September 2008 in das entsprechende Verwaltungsregister der Generaldirektion für Energiepolitik und Minen eingetragen worden sind.


ECOreporter.de: Wie hat sich die Situation der Investoren am spanischen Photovoltaik-Markt verändert? Bedeutet die Neuregelung der Einspeisevergütng die Vollbremsung für Investitionen?

Torre de Silva: Das Vertrauen ausländischer Investoren in die spanische Gesetzgebung ist irreparabel beschädigt. Was auch immer passiert: Konsequenz wird sein, dass in Zukunft aufgrund höherer Risikoaufschläge auch eine höhere Rentabilität der Investitionen verlangt werden wird. Langfristige Investitionen bedürfen vorhersehbarer und sicherer rechtlicher Rahmenbedingungen. Dies wird in Spanien auf viele Jahre hinaus nicht mehr erreicht werden können, unabhängig davon, was die spanische Regierung zur Schadenswiedergutmachung unternehmen wird.


ECOreporter.de: Inwiefern gibt es für Anlagen, die bereits in der Genehmigung waren, Bestandsschutz?

Torre de Silva: Es gibt keinen Schutz für bereits genehmigte Anlagen. Zwar sind diese in das Verwaltungsregister für spezielle Anlagen zur Produktion von elektrischer Energie eingetragen, jedoch schützt sie das nicht vor der Rückwirkung der neuen Regelung.


ECOreporter.de: Inwiefern ist das RDL 14/2010 mit europäischem Recht vereinbar?

Torre de Silva: Die spanische Regelung verletzt zweifellos verschiedene Prinzipien des Gemeinschafts- und Völkerrechts. Der Vertrag über die Energiecharta wurde von der Europäischen Union ratifiziert und ist somit Teil des Gemeinschaftsrechts. Artikel 10 dieses Vertrages sieht vor, dass die Vertragsparteien Investitionen anderer Vertragsstaaten stets eine „faire und gerechte Behandlung“ zu gewähren haben und diese „auf Dauer Schutz und Sicherheit” genießen. Die EU-Kommissare Oettinger und Heedegard haben in einem Brief an Spanien dargelegt, dass die Energiepolitik stabil und vorhersehbar sein müsse, keine Rückwirkung entfalten und nicht gegen die Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verstoßen dürfe. Diese Prinzipien sind ihrer Auffassung nach durch die Neuregelung in Gefahr.


ECOreporter.de: Gibt es bereit Klagen gegen die neue Regelung?

Torre de Silva: Ja, es gab schon eine gewisse Klagewelle, obwohl ein großer Teil des Sektors noch darauf hofft, dass es zu einer einvernehmlichen Lösung kommt. Bislang haben internationale Fonds mit Blick auf den Vertrag über die Energiecharta ein Schiedsgerichtsverfahren in London eingeleitet, und vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens wurden verschiedene Anfechtungsklagen gegen das Königliche Dekret 1565/2010 erhoben. Ab September, soweit bis dahin keine Einigung erreicht werden sollte, werden die Abrechnungsbescheide angefochten. Ab Dezember - das heißt vor Ablauf der Jahresfrist 2011 - ist zweifellos mit zahlreichen Schadensersatzklagen gegen den Staat zu rechnen.


ECOreporter.de: Welche juristische Handhabe haben Betreiber und Investoren? Wie aussichtsreich sind Klagen gegen den spanischen Gesetzgeber und welche durchschnittliche Dauer müssten für solche Prozesse veranschlagt werden?

Torre de Silva: Die Frist, um das Königliche Dekret 1565/2010 anzufechten, ist bereits abgelaufen. Das Königliche Gesetzes-Dekret 14/2010 können Privatpersonen nicht direkt anfechten. Der größte Teil der Photovoltaikstrom-Produzenten hat deshalb vor, den ersten Abrechnungsbescheid anzufechten, in dem sich die durch die neue Regelung eingeführten Kürzungen auswirken, um dann im entsprechenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren die Einleitung eines Normenkontrollverfahrens vor dem Verfassungsgericht oder gar eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH zu beantragen. Ein solches Verfahren dauert Jahre. Ebenso ist zu erwarten, dass im Dezember 2011 Staatshaftungsansprüche erhoben werden, über die im zweiten Quartal 2012 durch die Regierung entschieden wird. Dies wird weitere verwaltungsgerichtliche Verfahren nach sich ziehen, deren gerichtliche Verhandlung für die Jahre 2012 und 2013 zu erwarten ist.


ECOreporter.de: Wie streng wird die Einhaltung der gültigen juristischen Rahmenbedingungen bei Errichtung und Betrieb von Solaranlagen in der täglichen Praxis kontrolliert und umgesetzt?

Torre de Silva: In den letzten Jahren waren die Kontrollen nicht so streng, weil die Inbetriebnahme der Anlagen drängte und es keine Hinweise auf Betrugsfällen gab. Gegenwärtig verschiebt sich dies zum Gegenteil: Alle bestehenden Anlagen werden derzeit überprüft, weil es Hinweise und teils Beweise für Betrugsfälle gegeben hat. Beispielsweise haben Betreiber bei ihren Ertragsangaben versucht, auch Nachtstunden geltend zu machen. Der Branche hat sich immer für die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben stark gemacht. So sollte verhindert werden, dass Betrüger eine zu hohe Einspeisevergütung kassieren. Die Hoffnung dahinter war, dass diese Einsparungen helfen würden, die rückwirkende Reform der Einspeisevergütung zu vermeiden.

ECOreporter.de: Herzlichen Dank für das Interview!

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