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Solar-Strafzölle: Europäischer Gerichtshof weist Klage chinesischer Hersteller ab
Chinesische Solarmodulhersteller haben vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die von der EU verhängten Strafzölle auf Importe geklagt. In erster Instanz hatten sie jedoch vor dem EU-Gericht keinen Erfolg.
Das EU-Gericht wies eine Klage von 26 Herstellern aus China ab. Das Urteil ist aber noch nicht letztinstanzlich, somit ist eine Revision möglich. Die Straf- und Ausgleichszölle auf in China produzierte Solartechnik betragen durchschnittlich 47,7 Prozent. Die Kläger beanstandeten die zugrunde liegenden Berechnungen. Unter anderem sei die unterschiedliche Herkunft von Geräteteilen nicht berücksichtigt und der Schaden von EU-Firmen einseitig der chinesischen Konkurrenz zur Last gelegt worden. Beide Vorwürfe seien indes nicht hinreichend belegt, stellte das Gericht fest.
Für die chinesischen Hersteller wird das Urteil jedoch keinen großen Unterschied machen: Die meisten der klagenden Unternehmen sind von den Importzöllen auf Billig-Module gar nicht mehr betroffen. Sie sind inzwischen aus der EU-Mindestimportpreis-Regelung ausgeschieden und beliefern den europäischen Markt ganz regulär mit Modulen aus ihren nicht-chinesischen Fabriken. Oder sie lassen den EU-Markt gleich ganz links liegen und haben sich neue Absatzmärkte erschlossen.
Die EU will die Zölle in den nächsten Tagen um 18 Monate statt der ursprünglich geplanten 24 Monate verlängern. Darüber hatte es einen Streit zwischen EU-Kommission und Mitgliedsstaaten gegeben (wir berichteten): Mehrere EU-Länder stimmten gegen eine Verlängerung um 24 Monate. Daraufhin wurde ein Kompromiss gefunden.
Das EU-Gericht wies eine Klage von 26 Herstellern aus China ab. Das Urteil ist aber noch nicht letztinstanzlich, somit ist eine Revision möglich. Die Straf- und Ausgleichszölle auf in China produzierte Solartechnik betragen durchschnittlich 47,7 Prozent. Die Kläger beanstandeten die zugrunde liegenden Berechnungen. Unter anderem sei die unterschiedliche Herkunft von Geräteteilen nicht berücksichtigt und der Schaden von EU-Firmen einseitig der chinesischen Konkurrenz zur Last gelegt worden. Beide Vorwürfe seien indes nicht hinreichend belegt, stellte das Gericht fest.
Für die chinesischen Hersteller wird das Urteil jedoch keinen großen Unterschied machen: Die meisten der klagenden Unternehmen sind von den Importzöllen auf Billig-Module gar nicht mehr betroffen. Sie sind inzwischen aus der EU-Mindestimportpreis-Regelung ausgeschieden und beliefern den europäischen Markt ganz regulär mit Modulen aus ihren nicht-chinesischen Fabriken. Oder sie lassen den EU-Markt gleich ganz links liegen und haben sich neue Absatzmärkte erschlossen.
Die EU will die Zölle in den nächsten Tagen um 18 Monate statt der ursprünglich geplanten 24 Monate verlängern. Darüber hatte es einen Streit zwischen EU-Kommission und Mitgliedsstaaten gegeben (wir berichteten): Mehrere EU-Länder stimmten gegen eine Verlängerung um 24 Monate. Daraufhin wurde ein Kompromiss gefunden.