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So holen Sie sich Quellensteuer zurück
Die Quellensteuer ist einer der wichtigsten Gründe, warum Anlegerinnen und Anleger einen Bogen um ausländische Aktien machen. Aber die Steuer lässt sich teilweise zurückfordern, was die Aktienrenditen deutlich verbessert.
Deutsche Aktionäre, die Dividenden auf inländische Aktien erhalten, zahlen darauf 25 Prozent Kapitalertragssteuer (plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer), sobald der persönliche Freibetrag ausgeschöpft ist. Bei ausländischen Aktien wird es komplizierter: Hier fällt Quellensteuer an, für die es in jedem Land eigene Vorschriften gibt. In Großbritannien beispielsweise existiert gar keine Quellensteuer, in der Schweiz liegt sie hingegen bei üppigen 35 Prozent.
Finanzämter kassieren zweimal
Und nachdem das ausländische Finanzamt Quellensteuer einbehalten hat, hält auch der deutsche Fiskus die Hand auf. Meist kassiert er noch einmal 10 Prozent Kapitalertragssteuer – berechnet für die komplette Bruttodividende.
Bei Aktien aus Ländern wie den USA, Großbritannien, den Niederlanden und Luxemburg zahlen Aktionäre in Summe meist 25 Prozent Steuern auf ihre Dividenden und müssen sich daher keine Gedanken um zu hohe Abzüge machen.
Anders sieht es bei Aktien aus Ländern aus, die hohe Quellensteuersätze haben. Hier ergeben sich oft Steuerbelastungen, die über 25 Prozent liegen und damit teilweise erstattungsfähig sind. Wie hoch die Steuern genau sind, ist nicht leicht nachvollziehbar, weil Deutschland mit jedem einzelnen Land Doppelbesteuerungsabkommen getroffen hat und teils unterschiedliche Kapitalertragssteuersätze anwendet.
Laut dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und Recherchen von Aktionärsvereinigungen können sich Anlegerinnen und Anleger derzeit unter anderem aus folgenden Ländern gezahlte Quellensteuer zurückholen:
- Irland (Erstattungsanspruch: 25 % der Bruttodividende)
- Schweiz (20%)
- Schweden (15%)
- Belgien (15%)
- Frankreich (12,2%)
- Dänemark (12%)
- Kanada (10%)
- Südkorea (5%)
Rückforderungen müssen beim jeweiligen ausländischen Finanzamt gestellt werden und sind in der Regel bis drei Jahre rückwirkend möglich. Die dafür notwendigen Formulare finden sich auf der BZSt-Seite www.steuerliches-info-center.de im Bereich „Ausländische Formulare“. Zusätzlich brauchen Aktionäre meist noch eine Wohnsitzbestätigung vom eigenen Finanzamt.
Schwierigkeiten gibt es derzeit vor allem bei Rückforderungen aus Irland, für die sehr viele Nachweise erforderlich sind. Aber auch in anderen Ländern ist das Prozedere oft umständlich und teils mit hohen Kosten verbunden, weil die Anträge über die eigene Depotbank eingereicht werden müssen, die dafür in vielen Fällen Gebühren verlangt.
Geduld ist gefragt
Deshalb empfiehlt es sich meist, Rückforderungen gebündelt für mehrere Jahre zu stellen. Wann die Erstattungen auf dem eigenen Konto eingehen, ist schwer abzuschätzen: In einigen Ländern dauert die Bearbeitung der Anträge wenige Wochen, in anderen teilweise mehrere Jahre.
Deutlich stressfreier ist eine Vorabbefreiung von Quellensteuer-Zahlungen. Dann ziehen die ausländischen Finanzbehörden erst gar keine Steuer ab, die Besteuerung erfolgt komplett in Deutschland. Vorabbefreiungen müssen allerdings über die Depotbank erfolgen, und längst nicht alle Banken bieten diesen Service an.
Und wie sieht es bei Fonds aus?
Alles in allem ist das Zurückfordern zu viel gezahlter Quellensteuer ein aufwendiges und oft so kostspieliges Verfahren, dass es sich nur lohnt, wenn aus einem Land höhere Dividendeneinnahmen zusammenkommen. Die EU will die Erstattungen zwar vereinfachen. Wann dies geschehen wird, ist allerdings unklar.
Wer Fonds mit ausländischen Aktien hält, muss sich über die Quellensteuer übrigens meist keine Gedanken machen: Für gewöhnlich kümmern sich die Fondsgesellschaften darum, dass die Steuer erstattet und den Anlegerinnen und Anlegern gutgeschrieben wird.
Eine Übersicht über nachhaltige Aktien, die ECOreporter regelmäßig analysiert, finden Sie hier.