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Sinkt bald die EEG-Umlage für normale Stromverbraucher?
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia kommt der Bundesregierung im Streit um die Befreiung deutscher Unternehmen von der EEG-Umlage entgegen. Er will in den neuen Leitlinien für staatliche Beihilfen im Energie- und Umweltbereich, die die EU-Kommission am 9. April verabschieden soll, Ausnahmen für energieintensive Industrien von den Ausbaukosten für Erneuerbare Energien ausdrücklich erlauben. Das erklärte er jetzt in Brüssel, betonte aber, dass dafür bestimmte Bedingungen erfüllt werden müssen.
Almunia sagte dazu im Europäischen Parlament: "Wir entwickeln eine Liste von Sektoren, die eine teilweise Befreiung bekommen können. Die Sektoren werden ausgewählt nach ihrem Stromverbrauch und ihrer Handelsintensität." Diese Kriterien seien maßgebend, da eine teilweise Befreiung von den Ausbaukosten mit dem Risiko einer Verlagerung der energieintensiven Industrie und damit von CO2-Emissionen nach außerhalb Europas gerechtfertigt werden könne.
Details gab der EU-Kommissar noch nicht bekannt. Aber laut einem Bericht von Spiegel-Online sickerte bereits durch, dass Almunia deutlich mehr Branchen Rabatte gewähren will als befürchtet und dafür im Gegenzug die Nachlässe deutlich niedriger ausfallen als bislang. In den letzten drei Jahren waren immer mehr deutsche Unternehmen ganz oder teilweise von der EEG-Umlage befreit worden. Das ging zu Lasten der übrigen Stromverbraucher, von denen deshalb eine höhere EEG-Umlage kassiert wird. Für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom aus Erneuerbaren Energien zahlt ein Durchschnittshaushalt über die Stromrechnung derzeit 6,25 Cent.
Dieser Betrag wird als so genannte EEG-Umlage erhoben. Diese soll per Gesetz die Energiewende finanzieren. Mit dieser Einnahme werden die Netzanbieter dafür entschädigt, dass sie den Produzenten von Grünstrom mehr zahlen müssen als für Strom, den sie an der Börse einkaufen könnten. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt die Tarife für Strom aus Erneuerbarer Energie fest. Ein durchschnittlicher deutscher Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr zahlt für 2014 220 Euro Ökostromumlage.
Laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind derzeit rund 2100 Unternehmen von der EEG-Umlage befreit. Ihre Entlastung summiere sich in diesem Jahr voraussichtlich auf 5,1 Milliarden Euro. Das wäre gegenüber 2012 ein Anstieg von 25 Prozent, der zu Lasten der übrigen Stromverbraucher ginge. Wenn nun diese Befreiungen vermindert wurden, müsste die EEG-Umlage für die übrigen Stromverbraucher sinken und damit der der Strompreis, bei dem sie aufgeschlagen wird. Künftig sollen energieintensive Unternehmen bis zu einem Fünftel der Ökostromumlage zahlen.
Almunia sagte dazu im Europäischen Parlament: "Wir entwickeln eine Liste von Sektoren, die eine teilweise Befreiung bekommen können. Die Sektoren werden ausgewählt nach ihrem Stromverbrauch und ihrer Handelsintensität." Diese Kriterien seien maßgebend, da eine teilweise Befreiung von den Ausbaukosten mit dem Risiko einer Verlagerung der energieintensiven Industrie und damit von CO2-Emissionen nach außerhalb Europas gerechtfertigt werden könne.
Details gab der EU-Kommissar noch nicht bekannt. Aber laut einem Bericht von Spiegel-Online sickerte bereits durch, dass Almunia deutlich mehr Branchen Rabatte gewähren will als befürchtet und dafür im Gegenzug die Nachlässe deutlich niedriger ausfallen als bislang. In den letzten drei Jahren waren immer mehr deutsche Unternehmen ganz oder teilweise von der EEG-Umlage befreit worden. Das ging zu Lasten der übrigen Stromverbraucher, von denen deshalb eine höhere EEG-Umlage kassiert wird. Für jede ins Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom aus Erneuerbaren Energien zahlt ein Durchschnittshaushalt über die Stromrechnung derzeit 6,25 Cent.
Dieser Betrag wird als so genannte EEG-Umlage erhoben. Diese soll per Gesetz die Energiewende finanzieren. Mit dieser Einnahme werden die Netzanbieter dafür entschädigt, dass sie den Produzenten von Grünstrom mehr zahlen müssen als für Strom, den sie an der Börse einkaufen könnten. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) legt die Tarife für Strom aus Erneuerbarer Energie fest. Ein durchschnittlicher deutscher Haushalt mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr zahlt für 2014 220 Euro Ökostromumlage.
Laut dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sind derzeit rund 2100 Unternehmen von der EEG-Umlage befreit. Ihre Entlastung summiere sich in diesem Jahr voraussichtlich auf 5,1 Milliarden Euro. Das wäre gegenüber 2012 ein Anstieg von 25 Prozent, der zu Lasten der übrigen Stromverbraucher ginge. Wenn nun diese Befreiungen vermindert wurden, müsste die EEG-Umlage für die übrigen Stromverbraucher sinken und damit der der Strompreis, bei dem sie aufgeschlagen wird. Künftig sollen energieintensive Unternehmen bis zu einem Fünftel der Ökostromumlage zahlen.