Singulus stellt unter anderem Produktionsmaschinen für die Solarindustrie her – und hat finanzielle Probleme. / Foto: Unternehmen

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Singulus Technologies: Anleger-Verein ruft zur Bündelung von Gläubiger-Interessen auf

Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger des in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Solarmaschinenbauers Singulus Technologies ist überraschend zurückgetreten. Nun soll ein neuer Mandatsträger gewählt werden. Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK Schutzgemeinschaft) verspricht, kritische Fragen zu stellen – und will ein Sonderkündigungsrecht nutzen, um Druck auf Singulus aufzubauen.

Ende Juni hatte Singulus Technologies aus Kahl am Main die Veröffentlichung seines Finanzberichts für das Jahr 2020 zum wiederholten Male verschoben. Die Singulus-Anleihe 2016/2021 (A2AA5H) könnte daher nun in Kürze durch die Anleihegläubiger außerordentlich gekündigt werden.

Singulus droht Pflicht zur Rückzahlung von Anleihe

Damit droht innerhalb eines Monats die sofortige Rückzahlung der Anleihe in Höhe von 12 Millionen Euro zuzüglich aufgelaufener Zinsen. Dies würde aus Sicht der SdK Schutzgemeinschaft die Finanzlage des Unternehmens dramatisch verschlechtern, wie der Verein in einer Pressemitteilung erklärte.

Gleichzeitig legte in dieser Woche die C&P Treuhand- und Beratungsgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ihr Mandat als gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger mit sofortiger Wirkung nieder. Begründung dafür war laut Mitteilung von Singulus ein "bisher nicht erkennbarer formaler Interessenskonflikt".

Singulus will daher nun eine Gläubigerversammlung einberufen, auf der unter anderem ein neuer gemeinsamer Vertreter der Anleihegläubiger gewählt werden soll. Die Anleihegläubigerinnen und -gläubiger sollen außerdem zustimmen, über einen Zeitraum von neun Monaten auf das Kündigungsrecht für die Anleihe zu verzichten.

Für die SdK, selbst Singulus-Aktionär, bleiben allerdings "zahlreiche Fragen offen und müssen umfassend geklärt werden". Dazu gehört auch, "welcher Interessenskonflikt genau beim bisherigen gemeinsamen Vertreter vorlag, der angeblich erst jetzt erkennbar war".

SdK bietet "kostenlose Stimmrechtsvertretung" an

Aus Sicht der SdK macht ein Kündigungsverzicht zudem nur Sinn, wenn Singulus erklären kann, wie das Geschäftsmodell nachhaltig profitabel werden soll. Schon bei der Verlängerung der Anleihe 2021 war demnach "nicht erkennbar, wie die Umsatzerlöse gesteigert werden sollen oder die Gesellschaft mittelfristig Gewinne erzielen kann". Es gäbe auch kein stichhaltiges Sanierungsgutachten.

Der größte Anleiheinhaber, der rund 26 Prozent der Anteile hält, hat laut Singulus allerdings bereits schriftlich zugesagt, auf sein Kündigungsrecht zu verzichten und die Beschlussfassung in der Gläubigerversammlung zu unterstützen.

Die SdK bringt sich nun selbst als Vertreter der Gläubiger ins Spiel und bietet "eine kostenlose Stimmrechtsvertretung" an. Dafür können Gläubigerinnen und Gläubiger eine entsprechende Vollmacht auf der SdK-Website (sdk.org) herunterladen.

Der folgende Premium-Inhalt ist aufgrund des Artikelalters nun frei verfügbar.

Die Singulus-Aktie ist im Tradegate-Handel aktuell 11,6 Prozent im Minus zum Vortag und kostet 0,93 Euro (Stand: 15.7.2022, 12:59 Uhr). Im Monatsvergleich hat die Aktie 70,9 Prozent an Wert verloren, auf Jahressicht ist sie 80,3 Prozent im Minus.

Die Singulus-Anleihe 2016/2021 steht an der Frankfurter Börse derzeit bei 38,1 Prozent ihres Nennwertes (15.7.2022, 12:37 Uhr).

Singulus steckt nach hohen Verlusten im Geschäftsjahr 2020 und in den ersten drei Quartalen 2021 in finanziellen Schwierigkeiten (mehr dazu lesen Sie hier). Im Frühjahr 2021 konnte das Unternehmen Zinsen und Rückzahlungen seiner Anleihe 2016/2021 nicht fristgerecht leisten und erhöhte deshalb die Laufzeit der Anleihe bis 2026, bei geringeren Zinsen (ECOreporter berichtete hier). Zum 30. September 2021 wies Singulus bei einer Bilanzsumme von 76 Millionen Euro ein negatives Eigenkapital von 42,7 Millionen Euro aus.

Mittlerweile hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) aufgrund der Verzögerungen beim Jahresabschluss Ordnungsgelder in Höhe von insgesamt 100.000 Euro gegen Singulus verhängt.

Wegen der schwachen Geschäftsergebnisse, der angespannten finanziellen Lage und der unklaren Entwicklung von Singulus rät ECOreporter weiterhin davon ab, in die Aktie oder die Anleihe zu investieren.

Sie suchen aussichtsreiche grüne Anleihen? Dann lesen Sie unser Dossier 47 richtig nachhaltige Anleihen mit bis zu 8 % Zins - wo bietet sich ein Kauf an?

Lesen Sie auch: Das sind die besten Solaraktien – wo sich jetzt der Einstieg lohnen kann

Singulus Technologies AG Aktie:  

Singulus Technologies AG Anleihe 2016/2021: ISIN DE000A1681X5 / WKN A1681X

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