Anleihen / AIF

Sind Aufkäufer-Angebote für Prokon-Anleger eine Option?

Es gibt offenbar Investoren, die Interesse an den Genussrechten des insolventen Windkraftprojektierers Prokon haben. Eine auf den Handel mit solchen Insolvenzforderungen spezialisierte Internetplattform wirbt aktuell damit, dass ein Prokon-Genussrechte-Gläubiger seine Forderung in Millionenhöhe über den Online-Dienst verkauft habe.
Häufig erhalten Anleger, die beispielsweise als Anleihe- oder Genussrechteinvestoren von einer Insolvenz betroffen sind, Angebote von Aufkäufern. Diese Angebote liegen allgemein deutlich unter dem Nominalwert der jeweiligen Beteiligung. Sie werden in der Regel ungeprüft von der jeweiligen Depotbank an die Anleger weitergeleitet.

Fachjuristen warnen vor einzelnen Aufkäufer-Angeboten

Auch deshalb warnen Anlegerschutzanwälte vor einzelnen Aufkäufer-Angeboten. So geschehen beispielsweise bei Angeboten zu Anleihen von Windreich und Solar Millennium (mehr dazu lesen Sie hier). Das Prinzip hinter diesem Geschäft ist einfach: Die interessierten Investoren hoffen darauf, die Beteiligung günstig vom Anleger zu erwerben, um die Forderung dann im oftmals sehr langwierigen Insolvenzverfahren gewinnbringend geltend zu machen. Anlegern, die nicht warten wollen, wird so ein vorzeitiger Ausstieg ermöglicht.
Onlinedienst: „Mehr als 30 Prozent Erlös bei Verkauf von Forderung gegen Prokon“

Der Online-Dienst Debitos betreibt einen Internetmarktplatz mit solchen notleidenden Forderungen und Krediten. In einer aktuellen Mitteilung erklärt der Onlinedienst, ein einzelner Prokon-Gläubiger habe seine Forderung in Millionenhöhe über das Portal verkauft und dabei eine Quote von „mehr als 30 Prozent Erlös“ erzielt. Das heißt, der besagte Gläubiger machte beim Verkauf seiner Forderung  bezogen auf das ursprüngliche Investment rund 70 Prozent Verlust. Der Insolvenzverwalter von Prokon, Dietmar Penzlin, hatte bisher immer von einer möglichen Insolvenzquote zwischen 30 und 60 Prozent gesprochen. Wann Ausschüttungen an die Gläubiger möglich sind, ist ihm zufolge allerdings noch offen. 
Von der Prokon-Insolvenz sind 75.000 Kleinanleger betroffen, die 1,4 Milliarden Euro in Genussrechte investiert haben. Im Sommer des laufenden Jahres will der Insolvenzverwalter die Anleger verbindlich darüber abstimmen lassen, wie Prokon saniert wird. Zur Wahl stellen will der Jurist einerseits den Verkauf des Unternehmenskerns an einen Investor und andererseits den Weiterbetrieb von Prokon in Form einer Genossenschaft in Anlegerhand. Die Anlegerinteressengemeinschaft „Freunde von Prokon“ vereint nach eigenen Angaben rund 10.000 Genussrechtsinhaber als Mitglieder hinter sich. Damit spielt der Verein eine gewichtige Rolle im Insolvenzverfahren. Die „Freunde von Prokon“  kämpfen dafür, dass das Unternehmen als Genossenschaft weitergeführt wird.

ECOreporter.de hatte frühzeitig vor einem Investment bei Prokon gewarnt und führt das Unternehmen in der Wachhundrubrik. Mehr dazu lesen Sie auf dieser  Sonderseite (Link entfernt).
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