Erneuerbare Energie

Sieger der zweiten deutschen Solarauktion stehen fest

Die zuständige Bundesnetzagentur hat bekannt gegeben, dass bei  der zweiten deutschen Solarauktion von 136 Geboten nun 33 Bieter den Zuschlag erhalten haben. Die Liste der Zuschläge hat die Bundesnetzagentur  hier  veröffentlicht. Zu den erfolgreichen Bietern gehört wie schon bei der ersten Versteigerung vom Frühjahr die IBC Solar AG. Gleich mit drei Geboten kam die Wattner Gruppe aus Köln zum Zug. Diese beiden Unternehmen haben ebenso wie die gleichfalls erfolgreiche Enerparc AG aus Hamburg in der Vergangenheit bei Anlegern Kapital für Grünstromprojekte eingesammelt. Zuschläge gingen unter anderem auch an die Energiekonzerne Eon und EnBW.

Bei der Mitte April beendeten ersten deutschen Solarauktion hatten 25 von insgesamt 170 Geboten mit einem Projektvolumen von über 700 Megawatt (MW) den Zuschlag erhalten. Damals wie bei der zweiten Ausschreibungsrunde umfasste das Auktionsvolumen lediglich 150 MW. In Frage kamen jeweils nur Photovoltaikprojekte auf freier Fläche. Wer bei der ersten Ausschreibungsrunde nicht zum Zug gekommen war, konnte sich bei der von Anfang Juni bis Anfang August reichenden zweiten Solarauktion erneut bewerben. Insgesamt wurden hierbei Projekte mit einem Gesamtvolumen von 558 MW eingereicht worden, also weniger als bei der ersten Ausschreibung. Aber immer noch kommen Projekte mit rund 400 MW nicht zum Zug.

Kritik an der geringen Ausschreibungsmenge

„Die hohe Zahl der Gebote zeigt, wie groß das Interesse weiterhin ist, Solarstrom zu erzeugen“, sagt dazu Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft e.V. (BSW-Solar).  Vor dem Hintergrund wiederholt verfehlter Photovoltaik-Ausbauziele sei es allerdings unverständlich, dass nur ein Bruchteil der Solarparks einen Förderzuschlag erhalten. Körnig appelliert an die Bundesregierung, als Sofortmaßnahme das Zuschlagsvolumen mindestens zu verdoppeln. Solarstrom aus ebenerdig errichteten Solarstromanlagen sei eine besonders günstige Form der Energieerzeugung. „Deutschland bleibt weit hinter seinem Potential zurück, mit Hilfe der Photovoltaik günstigen Ökostrom zu erzeugen. Mit den bestehenden Rahmenbedingungen wird die Bundesregierung ihre Ausbauziele für Solarstrom und damit auch die Klimavorgaben nicht erreichen“, warnt Körnig. Für dieses Jahr hat die Bundesregierung das Gesamtvolumen der drei Solarauktionen auf insgesamt 500 MW festgelegt. Die letzte mit zusammen 200 MW endet im Dezember. In 2016 sinkt das Auktionsvolumen den Plänen zufolge auf 400 MW und in 2017 soll die Ausschreibungsmenge nur noch 300 MW umfassen.

Bildhinweis: Foto: Carsten Körnig. / Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft

„Wie schon bei der ersten Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen hat kein einziges Bürgerenergieprojekt einen Zuschlag erhalten. Vielmehr zeigt sich erneut: die großen Marktakteure kassieren ab – die kleinen Anbieter werden verdrängt. So räumt die Bundesregierung kleineren Projekten mit direkter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern keine faire Chance im Wettbewerb um neue Erneuerbaren-Anlagen ein“, kritisiert René Mono, stellvertretender Vorstandsvorsitzender im Bündnis Bürgerenergie. „Das Bundeswirtschaftsministerium hat unsere Vorschläge zur Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns für den Photovoltaik-Freiflächenpiloten vom Tisch gewischt, auf Kosten der Akteursvielfalt und der Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern und kleinerer Unternehmen.“ sagt René Mono. Weder habe man für kleine Akteure ein gesondertes Ausschreibungssegment noch eine finanzielle Absicherung im Ausschreibungsprozess vorgesehen. Hier müsse dringend nachgesteuert werden.

Solarstromvergütung für die Sieger-Angebote noch nicht bekannt

Bei der ersten Solarausktion hatten die Bieter für den Solarstrom aus den eingereichten Projekten Preise von 8,48 Cent bis 9,43 Cent je Kilowattstunde (kWh) verlangt. Der Durchschnittspreis für alle Zuschläge lag dann bei 9,17 Cent je kWh und damit klar unter dem festgelegten Höchstwert von 11,29 Cent. Für die zweite Ausschreibungsrunde hat die Bundesnetzagentur noch keinen Zuschlagswert veröffentlicht. Sie kündigte dies erst für die Zeit nach dem 1. September 2015 an. Wie sie erläuterte, muss zunächst abgewartet werden, ob ein Nachrückverfahren ansteht. Denn die erfogreichen Bieter müssen nun eine Zweitsicherheit hinterlegen. Wenn ihnen dies nicht fristgerecht gelingt, ist ihr Zuschlag hinfällig und kommen Nachrücker zum Zug. Dies jedoch nur, wenn für Gebote mit zusammen über 30 MW keine Zweitsicherheit gestellt wird. Die Bundesnetzagentur hatte für die Angebote einen Höchstpreis von 11,18 Cent pro Kilowattstunde (kWh) festgelegt. Die Sieger der zweiten Ausschreibungsrunde erhalten einen einheitlichen Preis für den Strom aus ihren Solarprojekten. Dessen Höhe bemisst sich nach dem Angebot, das mit dem knappsten Vorsprung vor den Verlierern den Zuschlag erhält. Die Bundesnetzagentur bezeichnet diese Variante als uniform-pricing-Modell.
Aktuell, seriös und kostenlos: Der ECOreporter-Newsletter. Seit 1999.
Nach oben scrollen
ECOreporter Journalistenpreise
Anmelden
x