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Sechs Bürgerwindparks verkaufen ihren Strom direkt
Der grüne Energiekonzern Statkraft hat Stromabnahmeverträge mit sechs deutschen Bürgerwindparks geschlossen. Die Parks können damit auch nach dem Auslaufen der staatlichen Förderung weiterbetrieben werden.
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Die Abnahmeverträge (sogenannte Power Purchase Agreements, abgekürzt PPAs) gelten für die niedersächsischen Bürgerwindparks Bassum, Schliekum, Meerberg, Kunst und Wind, Rebenstein und Sonne und Wind. Die Anlagen kommen mit 31 Windrädern auf eine Gesamtleistung von 46 Megawatt.
Die PPAs haben eine Laufzeit von drei bis fünf Jahren und ermöglichen es den Windparkbetreibern, ihre Anlagen auch dann wirtschaftlich weiterzubetreiben, wenn die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wegfällt. Dies geschieht nach 20 Betriebsjahren. Der in den Bürgerwindparks erzeugte Strom wird dann für die Versorgung eines großen Industrieunternehmens genutzt.
Die Industrie will grünen Strom
"In vielen Fällen ist ein Betrieb ohne Förderung möglich, wenn marktorientiertes Handeln, eine gezielte Vermarktung und ein effizienter Anlagenbetrieb zusammenkommen“, sagt Dr. Carsten Poppinga, Geschäftsführer von Statkraft in Deutschland. "Viele unserer Industriekunden haben sich Nachhaltigkeitsziele gesetzt und sind daher an einer Versorgung mit grünem Strom interessiert.“
"Wir freuen uns, dass wir neben den technischen Voraussetzungen nun auch den wirtschaftlichen Weiterbetrieb von 31 älteren Windenergieanlagen für die nächsten Jahre sichern konnten“, sagt Jan Pinkernelle, Geschäftsführer der Bürgerenergiegesellschaften. "Mit GE Renewable Energy haben wir einen starken Partner auf der technischen Seite und können so Statkraft die vereinbarte Stromlieferung garantieren und unsere Einnahmen absichern. Mit dieser Kooperation kann das Engagement von über 1.000 Privatpersonen in den Betreibergesellschaften fortgeführt werden. Somit leisten diese Windparks auch nach Auslauf der EEG-Förderung einen wichtigen Beitrag zur Energiewende.“
Fallen deutsche Windkraftanlagen nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung heraus, können sie nur weiterbetrieben werden, wenn die Betreiber ein Standsicherheitsgutachten vorlegen und alternative Absatzwege für ihren Strom finden. Nach Angaben von Statkraft wird in Deutschland von 2021 bis 2025 die EEG-Vergütung für Windparks mit einer Gesamtkapazität von etwa 17 Gigawatt auslaufen – das entspricht mehr als einem Drittel der derzeit installierten Onshore-Windleistung in Deutschland.