Erneuerbare Energie

Schwerpunkt auf Dachflächen – Spanien regelt Vergütung für Solarstrom neu

Mit einer deutlichen Priorität auf Dachflächen hat die spanische Regierung die Förderung der Photovoltaik in dem Land neu geregelt. Laut einer Meldung der Nürnberger Wirtschaftskanzlei Rödl & Partner sinkt die Einspeisevergütung für Solarstrom dabei geringer als bisher erwartet: um zirka 30 Prozent auf 34 Cent pro Kilowattstunde (kWh) bei Dachanlagen und 32 Cent/kWh bei Bodenanlagen. Die maximale Leistung von Dachanlagen ist demnach künftig auf zwei Megawatt (MW), die von Bodenanlagen auf zehn MW begrenzt.

Die gesamte Vergabeleistung wird für ganz Spanien pro Jahr auf 500 MW gedeckelt. Mit einer Verteilung von 267 MW für Dachanlagen und 133 MW für Bodenanlagen liegt der Schwerpunkt klar bei Dachflächen. Für die Jahre 2009 und 2010 wurden im Rahmen einer Übergangsregelung allerdings zusätzliche 100 MW bzw. 60 MW für Bodenanlagen freigegeben.

Grundlage der Neuregelung bildet das jetzt in Kraft getretene Königliche Dekret 1578/2008, welches die bis zum 29. September geltenden Grundlagen der Einspeisevergütung des Königlichen Dekrets 661/2007 ersetzt.

Der Meldung zufolge begründet die spanische Regierung die Maßnahmen zur Reduzierung der Einspeisevergütung sowie die Begrenzung der Anlagengröße und maximalen Leistungsvergabe mit dem Ziel, die bisher rasante Entwicklung der Photovoltaik zu bremsen und besser kontrollieren zu können und gleichzeitig die Forschung und Entwicklung zu fördern.

Wie Rödl & Partner weiter berichten, wurde mit dem Dekret ein Register der Energieproduzenten eingeführt, in das jedes Projekt eingetragen werden muss, um den entsprechenden Vergütungstarif zugewiesen zu bekommen. Um die Aufsplittung in Einzelanlagen zur Umgehung der vorgegebenen Leistungshöchstgrenze zu verhindern, würden Projekte mit derselben Katasterreferenz als eine einzige Anlage oder ein einziges Projekt angesehen.

Die Vergütungstarife würden zukünftig entsprechend der Entwicklung der beantragten Vergabeleistung erhöht oder reduziert, so die Meldung. Werden in einer Vergaberunde sämtliche Vergabekapazitäten ausgeschöpft, reduziert sich der Tarif in der nächsten Vergaberunde, während umgekehrt bei Freibleiben von Vergabeleistung der Tarif in der nächsten Vergaberunde entsprechend angehoben wird.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Georg Abegg von Rödl & Partner in Madrid wird der Solarboom in Spanien durch das neue Gesetz zwar gebremst, effiziente Betreiber könnten aber profitieren.
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