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Schwarz-Rot leitet Ausstieg aus festen Grünstromtarifen ein
Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), die Bundestag und Bundesrat jüngst beschlossen haben, leitet die Große Koalition auch die Abkehr von festen Einspeisetarifen für Strom aus regenerativer Energie ein. Die Bundesregierung strebt nach eigenen Angaben eine Umstellung des Fördersystems für Erneuerbare Energien an, die sich künftig stärker dem Wettbewerb stellen sollen. Dabei folgt sie Vorgaben der EU-Kommussion aus Brüssel (wir berichteten). Bisher basierte die deutsche Förderung für Strom aus regenerativen Quellen darauf, dass die Produzenten und ihre Investoren mit festen Einspeisetarifen kalkulieren konnten. Das hat massive Investitionen in den Sektor angeregt, so dass heute bereits ein Viertel des deutschen Stroms aus Erneuerbarer Energie erzeugt wird.
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitteilt, soll nun über Pilotausschreibungen damit begonnen werden, die Höhe der Förderung für Strom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu ermitteln. Dafür stelle es die Eckpunkte zur Pilotausschreibung der Förderung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen öffentlich zur Konsultation. "Mit Hilfe der Ausschreibungen wollen wir die Förderhöhe wettbewerblich bestimmen und Überförderung abbauen. Diesen Systemwechsel zu Ausschreibungen wollen wir transparent und unter breiter Beteiligung der relevanten Akteure vollziehen", erklärte dazu Staatssekretär Rainer Baake. Der profilierte Umweltpolitiker mit Parteibuch der Grünen war von Minister Sigmar Gabriel (SPD) als beamteter Staatssekretär für Energie ins BMWi berufen worden und soll den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien organisieren. Er war schon während der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder als Staatssekretär im Bundesumweltministerium Staatssekretär federführend für Energiepolitik zuständig gewesen.
Grundlage der erwähnten Eckpunkte für die Pilotausschreibung ist ein wissenschaftlicher Bericht eines Forschungskonsortiums aus Ecofys, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Takon und der Rechtsanwaltskanzlei BBG und Partner, die das BMWi bei der Ausgestaltung der Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wissenschaftlich unterstützen. Die Eckpunkte werden hier im Internet vorgestellt. Sie sollen die Grundlage bilden für die Erarbeitung einer Verordnung der Bundesregierung, die diese noch in diesem Jahr vorlegen will. In 2015 will siedie ersten Ausschreibungsrunden durchführen. Es ist geplant, dass dann ab 2017 die Förderhöhe grundsätzlich auch für die anderen Erneuerbaren Energien über Ausschreibungen ermittelt wird. Dafür sollen die anstehenden Pilotausschreibungen Erfahrungswerte liefern.
Bis zum 22. August 2014 können schriftliche Stellungnahmen, Anregungen und Ideen zu den Eckpunkten und zum wissenschaftlichen Bericht an ausschreibung-eeg@bmwi.bund.de (Link entfernt) geschickt werden.
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitteilt, soll nun über Pilotausschreibungen damit begonnen werden, die Höhe der Förderung für Strom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu ermitteln. Dafür stelle es die Eckpunkte zur Pilotausschreibung der Förderung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen öffentlich zur Konsultation. "Mit Hilfe der Ausschreibungen wollen wir die Förderhöhe wettbewerblich bestimmen und Überförderung abbauen. Diesen Systemwechsel zu Ausschreibungen wollen wir transparent und unter breiter Beteiligung der relevanten Akteure vollziehen", erklärte dazu Staatssekretär Rainer Baake. Der profilierte Umweltpolitiker mit Parteibuch der Grünen war von Minister Sigmar Gabriel (SPD) als beamteter Staatssekretär für Energie ins BMWi berufen worden und soll den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien organisieren. Er war schon während der rot-grünen Bundesregierung unter Gerhard Schröder als Staatssekretär im Bundesumweltministerium Staatssekretär federführend für Energiepolitik zuständig gewesen.
Grundlage der erwähnten Eckpunkte für die Pilotausschreibung ist ein wissenschaftlicher Bericht eines Forschungskonsortiums aus Ecofys, dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), Takon und der Rechtsanwaltskanzlei BBG und Partner, die das BMWi bei der Ausgestaltung der Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wissenschaftlich unterstützen. Die Eckpunkte werden hier im Internet vorgestellt. Sie sollen die Grundlage bilden für die Erarbeitung einer Verordnung der Bundesregierung, die diese noch in diesem Jahr vorlegen will. In 2015 will siedie ersten Ausschreibungsrunden durchführen. Es ist geplant, dass dann ab 2017 die Förderhöhe grundsätzlich auch für die anderen Erneuerbaren Energien über Ausschreibungen ermittelt wird. Dafür sollen die anstehenden Pilotausschreibungen Erfahrungswerte liefern.
Bis zum 22. August 2014 können schriftliche Stellungnahmen, Anregungen und Ideen zu den Eckpunkten und zum wissenschaftlichen Bericht an ausschreibung-eeg@bmwi.bund.de (Link entfernt) geschickt werden.