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Sanierungsplan der Solarwatt AG sieht Zahlungen an Anleihe-Gläubiger vor
Das zuständige Amtsgericht hat das Verfahren der Solarwatt AG zur Insolvenz in Eigenregie offiziell eingeleitet. Sachwalter bleibt der bislang vorläufig amtierende Rainer M. Bähr, Gründungspartner der Kanzlei Hermann Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Alle Gläubiger sind durch das Gericht aufgefordert, ihre Ansprüche bis spätestens zum 3. September 2012 beim Sachwalter schriftlich einzureichen.
Die Solarwatt AG hat 2010 eine Anleihe (ISIN DE000A1EWPU8) begeben, die dem Unternemen 25 Millionen Euro von Kleinanlegern bescherte. Die Rückzahlung wäre 2015 fällig gewesen. Dem Sanierungsplan zufolge sollen die Ansprüche der Anleihe-Glübiger - so wie alle nicht-nachrangigen, unbesicherten Gläubigeransprüche - zu mindesten 16 Prozent erfüllt werden. Dieses Geld soll schon vier Wochen nach Inkrafttreten des Sanierungsplans ausgezahlt werden, teilte die Solarwatt AG mit. Für Februar 2015 stellt das Unternehmen weitere 1,5 Millionen Euro als Rückzahlung in Aussicht, die allerdings auf alle berechtigten Gläubiger verteilt werde. Ausgezahlt werde diese Tranche aber nur, wenn Rückstellungen zuvor aufgelöst werden könnten.
Am 11. September 2012 soll der Sanierungsplan nochmals erörtert und auch darüber abgestimmt werden. Das Gericht legte den Termin für 10.30 Uhr im Großen Saal des Tagungszentrums der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Königsbrücker Landstraße 2, in Dresden fest.
Gläubiger die ihre Ansprüche fristgerecht zum 3. September beim Sachwalter Bähr einreichen wollen, können dies schriftlich unter folgender Adresse tun:
Rechtsanwälte Hermann Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Rainer M. Bähr
Obergraben 10
01097 Dresden
Die Insolvenz in Eigenregie ist ein in Deutschland noch sehr junges Sanierungsverfahren. Anders bei einem gewöhnlichen Insolvenzverfahren behält die Unternehmensspitze bei der anstehenden Restrukturierung die Entscheidungskompetenzen weitgehend in eigener Hand. Der Prozess wird nicht von einem Insolvenzverwalter gelenkt, sondern durch einen so genannten Sachwalter begleitet und überwacht. Wie der Insolvenzverwalter ist auch der Sachwalter ein auf entsprechend spezialisierter Jurist.
Die Solarwatt AG hat 2010 eine Anleihe (ISIN DE000A1EWPU8) begeben, die dem Unternemen 25 Millionen Euro von Kleinanlegern bescherte. Die Rückzahlung wäre 2015 fällig gewesen. Dem Sanierungsplan zufolge sollen die Ansprüche der Anleihe-Glübiger - so wie alle nicht-nachrangigen, unbesicherten Gläubigeransprüche - zu mindesten 16 Prozent erfüllt werden. Dieses Geld soll schon vier Wochen nach Inkrafttreten des Sanierungsplans ausgezahlt werden, teilte die Solarwatt AG mit. Für Februar 2015 stellt das Unternehmen weitere 1,5 Millionen Euro als Rückzahlung in Aussicht, die allerdings auf alle berechtigten Gläubiger verteilt werde. Ausgezahlt werde diese Tranche aber nur, wenn Rückstellungen zuvor aufgelöst werden könnten.
Am 11. September 2012 soll der Sanierungsplan nochmals erörtert und auch darüber abgestimmt werden. Das Gericht legte den Termin für 10.30 Uhr im Großen Saal des Tagungszentrums der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, Königsbrücker Landstraße 2, in Dresden fest.
Gläubiger die ihre Ansprüche fristgerecht zum 3. September beim Sachwalter Bähr einreichen wollen, können dies schriftlich unter folgender Adresse tun:
Rechtsanwälte Hermann Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
Rainer M. Bähr
Obergraben 10
01097 Dresden
Die Insolvenz in Eigenregie ist ein in Deutschland noch sehr junges Sanierungsverfahren. Anders bei einem gewöhnlichen Insolvenzverfahren behält die Unternehmensspitze bei der anstehenden Restrukturierung die Entscheidungskompetenzen weitgehend in eigener Hand. Der Prozess wird nicht von einem Insolvenzverwalter gelenkt, sondern durch einen so genannten Sachwalter begleitet und überwacht. Wie der Insolvenzverwalter ist auch der Sachwalter ein auf entsprechend spezialisierter Jurist.