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S.A.G. Solarstrom AG mit Insolvenz in Eigenregie gestartet
Das offizielle Insolvenzverfahren der S.A.G. Solarstrom AG läuft. Das zuständige Gericht in Freiburg gemehmigte dem Solarunternehmen ein Verfahren in Eigenregie. Der Unterschied zu einem konventionellen Insolvenzverfahren ist der, dass die Unternehmensführung bei den Sanierungsentscheidungen das Ruder in der Hand behält. Anstatt eines Insolvenzverwalters bekommt ein Unternehmen in einem solchen Fall einen Sachwalter zur Seite gestellt. Das ist - ebenso wie der Insolvenzverwalter - ein auf Insolvenzrecht spezialisierter Jurist. Allerdings fungiert letzterer lediglich begleitend und beratend. Im Fall von S.A.G. Solarstrom war das bisher der Rechtsanwalt Dr. Jörg Nerlich von der Kanzlei Görg, Köln.
Die Insolvenz in Eigenregie wird auch Planinsolvenz genannt, weil die Sanierungsschritte nach einem gerichtlich abgesegneten Insolvenzplan erfolgen müssen, den die Unternehmensführung zuvor mit dem Sachwalter erstellt hat.
Von der Insolvenz sind nicht nur Mitarbeiter, Geschäftspartner und Aktionäre betroffen (hier erfahren sie mehr über die Hintergründe der Krise des Solarunternehmens). S.A.G. Solarstrom sammelte über zwei Anleihen insgesamt 42 Millionen Euro ein. Dabei handelt es sich um eine Anleihe mit 6,25 Prozent Zins (ISIN DE000A1E84A4) aus dem Jahr 2010, die 2015 ausgelaufen wäre und eine weitere Anleihe mit 7,5 Prozent Zins, die 2011 (ISIN DE000A1K0K53) auf den Markt kam und 2017 fällig wäre. Beide Anleihen waren nicht vollständig ausverkauft worden, die Beteiligung von 2010 hätte bis zu 50 Millionen Euro einbringen sollen, das Wertpapier von 2011 war für bis zu 25 Millionen Euro ausgelegt.
S.A.G. Solarstrom AG: ISIN DE0007021008 / WKN 702100
Die Insolvenz in Eigenregie wird auch Planinsolvenz genannt, weil die Sanierungsschritte nach einem gerichtlich abgesegneten Insolvenzplan erfolgen müssen, den die Unternehmensführung zuvor mit dem Sachwalter erstellt hat.
Von der Insolvenz sind nicht nur Mitarbeiter, Geschäftspartner und Aktionäre betroffen (hier erfahren sie mehr über die Hintergründe der Krise des Solarunternehmens). S.A.G. Solarstrom sammelte über zwei Anleihen insgesamt 42 Millionen Euro ein. Dabei handelt es sich um eine Anleihe mit 6,25 Prozent Zins (ISIN DE000A1E84A4) aus dem Jahr 2010, die 2015 ausgelaufen wäre und eine weitere Anleihe mit 7,5 Prozent Zins, die 2011 (ISIN DE000A1K0K53) auf den Markt kam und 2017 fällig wäre. Beide Anleihen waren nicht vollständig ausverkauft worden, die Beteiligung von 2010 hätte bis zu 50 Millionen Euro einbringen sollen, das Wertpapier von 2011 war für bis zu 25 Millionen Euro ausgelegt.
S.A.G. Solarstrom AG: ISIN DE0007021008 / WKN 702100