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Anleihen / AIF, Crowd-Investment
Reporting für Schwarminvestoren standardisiert
Die im Bundesverband Crowdfunding zusammengeschlossenen Investment-Plattformen haben jetzt verbindliche Standards für das Anleger-Reporting beschlossen: Damit soll zukünftig Information von Unternehmen und Projektinhabern transparenter und regelmäßiger an ihre Crowd-Investoren übermittelt werden.
Die vom Verband vorgelegte Richtlinie sieht unter anderem vor, dass die Berichte von Unternehmen und Projektträger an ihre Anleger halbjährlich erfolgen sollen; spätestens aber 60 Kalendertage nach Halbjahresende bzw. 90 Kalendertage nach Jahresende. Die Empfehlung des Verbandes lautet alle drei Monate, spätestens jedoch 30 Tage nach der Berichtsperiode zu berichten.
Die Mitgliedsplattformen hätten diese Standards bereits in ihre Projektverträge aufgenommen, hieß es. Für alle Angebote, die ab dem 1. Januar 2017 auf die Mitgliedsplattformen gelangten, seien die neuen Standards für das Investoren-Reporting bindend.
Die Reporting-Vorlage des Verbands setzt die Mindeststandards für die Regelmäßigkeit und Inhalte des Investoren-Reportings. Sie unterscheidet dabei die verbindlichen Anforderungen und Empfehlungen nach Art der Crowdfinanzierung. Diese werden von den Plattformen in alle Verträge integriert.
Die wichtigsten Punkte:
- Anleger sollen die Entwicklung ihrer Investition verfolgen können: Sie soll in allen relevanten Aspekten transparent dargestellt werden.
- Alle Informationen für die Anleger müssen im Zeitverlauf schlüssig sein.
- Wesentliche Erfolge, Herausforderungen und außerordentliche Ereignisse müssen im Berichtszeitraum an die Investoren berichtet werden.
- Darüber hinaus soll den Anlegern regelmäßig ein Finanzreporting vorgelegt werden.
"Die gemeinsamen Standards beim Investoren-Reporting sind für uns der Ausgangspunkt, um weitere Aspekte im Crowdfunding-Prozess zu standardisieren - wie zum Beispiel die Ausgestaltung des Vermögensanlage-Informationsblatt", kündigte Tamo Zwinge, Vorstand Bundesverband Crowdfunding an.
Mehr über die Chancen und Risiken von Crowdinvestments lesen Sie hier in unserem "Gut erklärt".
Die vom Verband vorgelegte Richtlinie sieht unter anderem vor, dass die Berichte von Unternehmen und Projektträger an ihre Anleger halbjährlich erfolgen sollen; spätestens aber 60 Kalendertage nach Halbjahresende bzw. 90 Kalendertage nach Jahresende. Die Empfehlung des Verbandes lautet alle drei Monate, spätestens jedoch 30 Tage nach der Berichtsperiode zu berichten.
Die Mitgliedsplattformen hätten diese Standards bereits in ihre Projektverträge aufgenommen, hieß es. Für alle Angebote, die ab dem 1. Januar 2017 auf die Mitgliedsplattformen gelangten, seien die neuen Standards für das Investoren-Reporting bindend.
Die Reporting-Vorlage des Verbands setzt die Mindeststandards für die Regelmäßigkeit und Inhalte des Investoren-Reportings. Sie unterscheidet dabei die verbindlichen Anforderungen und Empfehlungen nach Art der Crowdfinanzierung. Diese werden von den Plattformen in alle Verträge integriert.
Die wichtigsten Punkte:
- Anleger sollen die Entwicklung ihrer Investition verfolgen können: Sie soll in allen relevanten Aspekten transparent dargestellt werden.
- Alle Informationen für die Anleger müssen im Zeitverlauf schlüssig sein.
- Wesentliche Erfolge, Herausforderungen und außerordentliche Ereignisse müssen im Berichtszeitraum an die Investoren berichtet werden.
- Darüber hinaus soll den Anlegern regelmäßig ein Finanzreporting vorgelegt werden.
"Die gemeinsamen Standards beim Investoren-Reporting sind für uns der Ausgangspunkt, um weitere Aspekte im Crowdfunding-Prozess zu standardisieren - wie zum Beispiel die Ausgestaltung des Vermögensanlage-Informationsblatt", kündigte Tamo Zwinge, Vorstand Bundesverband Crowdfunding an.
Mehr über die Chancen und Risiken von Crowdinvestments lesen Sie hier in unserem "Gut erklärt".