Erneuerbare Energie

Regierungskoalition einigt sich auch bei der Photovoltaik auf Korrekturen an EEG-Novelle

Die schwarz-gelbe Regierungskoalition nimmt Abstand von den geplanten Einschnitten bei der Förderung des Eigenverbrauchs von Solarstrom. Im Gegensatz zum Gesetzesentwurf für die Neufassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ab 2012, den das Bundeskabinett bereits gebilligt hat, soll die Eigenverbrauchsregelung für Photovoltaik-Anlagen in ihrer jetzigen Form offenbar zwei weitere Jahre fortgeführt werden. Das ist ein Ergebnis von Verhandlungen der Koalitionsfraktionen im Bundestag. Sie folgen damit Forderungen aus den Bundesländern. Wie das Magazin 'photovoltaik' berichtet, scheiterten Koalitionspolitiker mit ihrer Forderung, die Einspeisevergütung für Solarstrom schneller als vorgesehen zurückzufahren oder den Zubau von Photovoltaik-Anlagen auf jährlich 1.000 Megawatt zu begrenzen. Vor allem vor einen solchen Deckel warnt die deutsche Solarbranche und weist immer wieder auf das Beispiel Spaniens hin, wo der Solarmarkt nach der Einführung eines soclhen Deckels nahezu zum Erliegen kam.

Die Eigenverbrauchsregelung sieht vor, dass Besitzer von Solaranlagen bis zu einer Leistungskapazität von 30 Kilowatt peak, die mehr als 30 Prozent des erzeugten Stroms selbst verbrauchen, für ihren Solarstrom vom Netzbetreiber 16,74 Cent je Kilowattstunde (kWh) erhalten. Betreiber von Anlagen dieser Größe, die weniger als 30 Prozent selbst nutzen, bekommen noch 12,36 Cent je KWh. Für größere Solarkraftwerke gelten die Tarife 15,33 Cent je kWh für Vielverbraucher und 10,95 Cent je kWh für die übrigen. Ursprünglich hatte die Bundesregierung beim Eigenverbrauch deutliche Einschnitte anvisiert und dafür aus der Branche heftige Kritik einstecken müssen.


Der Forderung des Bundesrats, Solaranlagen auf Freiflächen wieder stärker zu fördern, kommen die Koalitionsfraktionen hingegen nicht nach. Ebenfalls unverändert bleibt der Plan, die Einspeisesegmente für kleinere Anlagen neu zusammen zu fassen und kleine Solaranlagen bis 30 kWp nur zu 70 Prozent ihrer Nennleistung zu vergüten. Zudem müssen alle Photovoltaik-Anlagen, die seit 2009 gebaut worden und eine Leistung zwischen 30 und 100 Kilowatt haben, bis Ende 2014 nachgerüstet werden.


Wie bisher soll jede weitere Kürzung der Solartarife vom Photovoltaik-Zubau abhängig bleiben. Erreicht der Zubau der Solarstromleistung in 2011 bis zu 3.500 Megawatt oder 3,5 Gigawatt (GW), sinkt die Einspeisevergütung um 9 Prozent . Für jedes weitere GW an weiterem Zubau fällt die Kürzung zum Jahreswechsel um jeweils 3 Prozent kräftiger aus. Maximal kann  sie 24 Prozent betragen. Danch erfolgen weitere Tarifanpassungen im Abstand von sechs Monaten.

Vor wenigen Tagen hatte die Regierungskoalition auch die geplanten deutlichen Einschnitte bei der Förderung der Windkraft an Land kassiert, ebenfalls auf Druck aus den Bundesländern. Per Opens external link in new windowMausklick gelangen Sie zu unserem Beitrag darüber.


Am morgigen Mittwoch, 29. Juni, befassen sich die zuständigen Ausschüsse des Bundestags mit der EEG-Novelle. Am Donnerstag soll der Bundestag abschließend darüber beraten. Am Freitag, 8. Juli, schließlich soll sich nochmals der Bundesrat mit dem Thema beschäftigen. Dieser ist jedoch nicht zustimmungspflichtig.
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