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Quellensteuer: Wird die Erstattung einfacher?
Wer in ausländische Aktien investiert, hat oft Mühe, zu viel gezahlte Steuern auf Dividenden (Quellensteuer) zurückzubekommen. Häufig klappt es auch gar nicht. Daran will die EU etwas ändern.
Weniger als ein Drittel der europäischen Anlegerinnen und Anleger versucht, sich Quellensteuer erstatten zu lassen, und nicht einmal die Hälfte von ihnen schafft es. Das geht aus einer Umfrage des europäischen Anlegerverbands Better Finance und der deutschen Anlegervereinigung DSW hervor. Dadurch entgehen Investoren laut DSW pro Jahr fast 5,2 Milliarden Euro.
Die EU-Kommission möchte das Erstattungsverfahren nun beschleunigen und vereinfachen. Die für das Zurückfordern von Quellensteuer nötige Steuerwohnsitzbescheinigung soll künftig innerhalb weniger Tage vom Finanzamt digital erstellt werden und ein Jahr gültig sein. Zudem plant die EU zwei neue Schnellverfahren:
- Bei der sogenannten „Steuererleichterung an der Quelle“ erhebt das ausländische Finanzamt nur den ermäßigten Quellensteuersatz gemäß dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.
- Beim „Schnellerstattungsverfahren“ wird zunächst die vollständige Quellensteuer fällig, der zu viel gezahlte Betrag soll allerdings innerhalb von 50 Tagen auf Antrag erstattet werden.
EU-Parlament und EU-Rat müssen dem Vorschlag der EU-Kommission noch zustimmen. Angeboten würden die Verfahren dann frühestens 2027. Und es dürften weiterhin erhebliche Gebühren anfallen, weil die Anträge auf Steuererstattung wie bislang über die Depotbanken gestellt werden sollen. Die Antragskosten sind häufig so hoch, dass sich für viele private Anlegerinnen und Anleger ein Zurückfordern von Quellensteuer nicht lohnt.
Mehr zum Thema lesen Sie im ECOreporter-Überblick So holen Sie sich Quellensteuer zurück.
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18.01.23
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