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Q-Cells erwartet schwere Verluste für 2011 – Stundung der Wandelanleihe auf der Kippe
Der finanziell schwer angeschlagene Solarkonzern Q-Cells SE aus Bitterfeld-Wolfen, hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 mehr als die Hälfte seines Grundkapitals verloren. Dies ergab eine Neubewertung der Beteiligungen und des Sachwertvermögens von Q-Cells zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2011. Der endgültig zu erwartende Verlust im Geschäftsjahr stehe allerdings noch nicht fest, so Q-Cells. Wegen der prekären Finanzlage werde Q-Cells eine außerordentliche Aktionärsversammlung einberufen, hieß es weiter.
Vorläufigen Berechnungen zufolge erwartet Q-Cells für das laufende Jahr tief rote Zahlen und hofft, mittels eines neuen Restrukturierungsplans bis 2014 in die Gewinnzone zurückzukehren.
Für 2012 rechnet Q-Cells mit 865 Millionen Euro Umsatz bei einem operativem Verlust vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 90 Millionen Euro. Allerdings sind hier fällige Restrukturierungkosten noch nicht eingerechnet. Für das Folgejahr geht Q-Cells von 916 Millionen Euro Umsatz und 24 Millionen Euro EBIT-Verlust aus. 2014 soll bei 1,1 Milliarden Euro Umsatz dann ein EBIT-Gewinn von 8 Millionen Euro erzielt werden. 2015 schließlich sieht die Prognose 1,3 Milliarden Euro Umsatz und 54 Millionen Euro EBIT vor.
Bei dieser Rechnung ist Q-Cells davon abhängig, dass die Restrukturierungsmaßnahmen wie gewünscht umgesetzt werden können. Ein großes Problem dabei ist eine Wandelanleihe im Gesamtwert von 200 Millionen Euro, die Q-Cells bereits im kommenden Monat an die Anleger zurückzahlen muss. Der Solarkonzern will die Rückzahlung verschieben. Daher soll ein gewählter Vertreter aller Anleger der Wandelschuldverschreibung diese Stundung der Anleihe im Namen der Gläubiger gemäß dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) durchführen. Das Oberlandesgericht Frankfurt habe die Bestellung dieses Gläubigervertreters in einem Urteil vom gestrigen Montag abgewiesen, erklärte Q-Cells nun. Das Gericht vertrat dabei den Standpunkt, dass das SchVG nicht auf die Q-Cells-Wandelschuldverschreibung anwendbar sei. Der Solarkonzern kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.
Um die Rückkehr in die Gewinnzone bis 2014 tatsächlich zu schaffen, strebt Q-Cells eine zeitlich gestaffelte Teilrückzahlung besagter Wandelanleihe an. In einem zweiten Schritt will Q-Cells weitere, in 2014 und in 2015 fällige Wandelschuldverschreibungen mittels eines Schulden- und Kapitalschnitts (einem sogenannter Debt-to-Equity-Swap) kurzfristig in Eigenkapital überführn.
Diese Nachrichten schickten die Q-Cells-Aktie am Morgen auf Talfahrt. Heute um 9:45 Uhr notierte sie im Xetra der Deutschen Börse bei 0,43 Euro, 12,6 Prozent unter Vortagsniveau. Verglichen mit ihrem Kurs vor einem Jahr hat die Aktie damit 82 Prozent an Wert verloren.
Q-Cells SE: ISIN DE0005558662 / WKN 555866
Vorläufigen Berechnungen zufolge erwartet Q-Cells für das laufende Jahr tief rote Zahlen und hofft, mittels eines neuen Restrukturierungsplans bis 2014 in die Gewinnzone zurückzukehren.
Für 2012 rechnet Q-Cells mit 865 Millionen Euro Umsatz bei einem operativem Verlust vor Zinsen und Steuern (EBIT) von 90 Millionen Euro. Allerdings sind hier fällige Restrukturierungkosten noch nicht eingerechnet. Für das Folgejahr geht Q-Cells von 916 Millionen Euro Umsatz und 24 Millionen Euro EBIT-Verlust aus. 2014 soll bei 1,1 Milliarden Euro Umsatz dann ein EBIT-Gewinn von 8 Millionen Euro erzielt werden. 2015 schließlich sieht die Prognose 1,3 Milliarden Euro Umsatz und 54 Millionen Euro EBIT vor.
Bei dieser Rechnung ist Q-Cells davon abhängig, dass die Restrukturierungsmaßnahmen wie gewünscht umgesetzt werden können. Ein großes Problem dabei ist eine Wandelanleihe im Gesamtwert von 200 Millionen Euro, die Q-Cells bereits im kommenden Monat an die Anleger zurückzahlen muss. Der Solarkonzern will die Rückzahlung verschieben. Daher soll ein gewählter Vertreter aller Anleger der Wandelschuldverschreibung diese Stundung der Anleihe im Namen der Gläubiger gemäß dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) durchführen. Das Oberlandesgericht Frankfurt habe die Bestellung dieses Gläubigervertreters in einem Urteil vom gestrigen Montag abgewiesen, erklärte Q-Cells nun. Das Gericht vertrat dabei den Standpunkt, dass das SchVG nicht auf die Q-Cells-Wandelschuldverschreibung anwendbar sei. Der Solarkonzern kündigte Rechtsmittel gegen das Urteil an.
Um die Rückkehr in die Gewinnzone bis 2014 tatsächlich zu schaffen, strebt Q-Cells eine zeitlich gestaffelte Teilrückzahlung besagter Wandelanleihe an. In einem zweiten Schritt will Q-Cells weitere, in 2014 und in 2015 fällige Wandelschuldverschreibungen mittels eines Schulden- und Kapitalschnitts (einem sogenannter Debt-to-Equity-Swap) kurzfristig in Eigenkapital überführn.
Diese Nachrichten schickten die Q-Cells-Aktie am Morgen auf Talfahrt. Heute um 9:45 Uhr notierte sie im Xetra der Deutschen Börse bei 0,43 Euro, 12,6 Prozent unter Vortagsniveau. Verglichen mit ihrem Kurs vor einem Jahr hat die Aktie damit 82 Prozent an Wert verloren.
Q-Cells SE: ISIN DE0005558662 / WKN 555866